Allgemeine Vertragsbedingungen
"Erdgas - S - ON" (Erdgas-Onlineprodukt)

1. Voraussetzungen für die Gaslieferung
1.1  Die Lieferstelle muss im Liefergebiet der Stadtwerke liegen.
1.2 Die Lieferung muss zum Letztverbrauch durch den Kunden in Niederdruck erfolgen.
1.3 Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Gasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
2. Vertragsabschluss
2.1  Der Gasliefervertrag wird mit Zugang der Auftragsbestätigung durch die Stadtwerke beim Kunden zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum wirksam (in der Regel am Ersten des auf den Auftragseingang übernächsten Monats, jedoch nicht früher als zu dem vom Kunden im Auftrag gewünschten Termin des Lieferbeginns). Die Auftragsbestätigung der Stadtwerke wird per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet. Er endet frühestens mit Ablauf der Grundlaufzeit.
2.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3 Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann - auch während der Grundlaufzeit - 2 Wochen auf das Ende eines Monats.
2.4 Die Stadtwerke werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
3. Vertragsdurchführung
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen und die Stadtwerke bei Änderungen unverzüglich zu informieren.
3.2 Über die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse erhält der Kunde die vertragswesentlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere Rechnungen; davon ausgenommen ist die briefliche Mitteilung von Preisänderungen nach § 5 Abs. 2 GasGVV, die den Kunden per Brief zugeht; die Regelungen aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der GasGVV bleiben unberührt.
3.3 Änderungen der Kontaktdaten (z.B. Adresse, Zählerstand, Bankverbindungen) erfolgen ausschließlich über E-Mail und/oder unseren Online-Service im Internet. Bei z.B. Serverausfall oder länger andauernden technischen Problemen können ausnahmsweise auch andere Kommunikationswege genutzt werden.
3.4 Bei Störungen des E-Mail und/oder Online-Service steht folgende Notrufnummer zur Verfügung: 02173/979-500
3.5 Störungen der Gasversorgung können nicht per E-Mail gemeldet werden.
4. Preise
4.1 Der Gaspreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Die Preise ergeben sich aus dem Preisblatt. Die Eingruppierung in die Preisgruppen "Erdgas - S - ON", I-III, erfolgt automatisch in Abhängigkeit von der Höhe des Jahresverbrauchs. Dabei wird der Kunde jährlich nachträglich jeweils in die für ihn günstigste Preisgruppe eingestuft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtwerke in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 2 GasGVV zu Preisänderungen sowie zu Änderungen der Ergänzenden Bedingungen berechtigt sind. Änderungen der Preise und der Ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die Stadtwerke sind verpflichtet, die Änderungen am Tage der öffentlichen Bekanntgabe auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und dem Kunden briefliche Mitteilung zu machen.
4.2 Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag entsprechend der Frist des § 20 Abs. 1 GasGVV (Frist von einem Monat zum Monatsende) außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. § 5 Abs. 3 GasGVV bleibt unberührt.
4.3 Informationen über die jeweils aktuellen Preise sind im Kundenzentrum, "KunZe", Solinger Str. 41, 40764 Langenfeld, erhältlich und können auch im Internet unter www.stw-langenfeld.de abgerufen werden. Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
5. Haftung
5.1 Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 S. 1 GasGVV können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden.
5.2 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6. Zahlungsweise
6.1 Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) oder durch Überweisung erfolgen. Bei Überweisung wird der dadurch verursachte Mehraufwand pauschal mit 10,00 EUR berechnet.
7. Ergänzende Regelungen / Sonstiges / Schlussbestimmungen
7.1 Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV.
7.2 Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages einschließlich dieser Klausel bedarf der schriftlichen Form.
7.3 Anpassungen des Vertrages, ausgenommen Preisanpassungen und vertragswesentliche Regelungen, werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens zwei Monaten zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Inkrafttreten der Anpassung zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht, so treten die Anpassungen ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft. Die Stadtwerke sind verpflichtet, den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden, soweit möglich, die unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen.
8. Datenschutz
8.1 Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten werden von den Stadtwerken automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Vertragsabwicklung) verwendet. Soweit die Daten auch für Marketingmaßnahmen verwendet werden, weisen die Stadtwerke den Kunden ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht gem. § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz hin.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Langenfeld.