Messstellenrahmenvertrag / Messrahmenvertrag
Die Verträge entsprechen im Wortlaut dem Vertragsmuster des BDEW. Deren Unterzeichnung ist Voraussetzung zur Aufnahme des Messstellenbetriebes/ der Messdienstleistung. Die Anlagen beziehen sich überwiegend auf bereits vorhandene Dokumente der Strom- und Gasverbände. Eine Überarbeitung ist geplant.














