ONLINE-Sondervertragspreise und Bedingungen sowie "Ergänzende Bestimmungen für
Erdgaslieferungen"

(gültig ab 01. 04. 2009)

Die Stadtwerke Langenfeld GmbH bietet ab dem 01. April 2009 im Gebiet der Stadt Langenfeld die Lieferung von Erdgas zu den folgenden ONLINE-Sondervertragspreisen und Bedingungen ausschließlich über ihre Internetseite www.stadtwerke-langenfeld.de an:

1. Versorgung im Rahmen der ONLINE-Sonderverträge ab einer Jahresabnahme von 10.000 kWh
Der Erdgaspreis für ONLINE-Sonderverträge setzt sich zusammen aus einem Grund- und Messpreis für das Bereitstellen der Anlagen und dem Arbeitspreis für die gelieferte Energiemenge. Hierzu wird für die Umrechnung von Kubikmeter (m³, volumetrische Messung) in Kilowattstunden (kWh, thermische Abrechnung) ein entsprechender Umrechnungsfaktor (Betriebsbrennwert) verwendet. Der jeweilige Grund- und Messpreis wird für den Zeitraum eines Jahres berechnet, der jeweilige Arbeitspreis ist der Preis für die bezogene Energiemenge:

  Grund- und Arbeitspreise
Bemerkung
    Messpreise    
  Bis max. 80 kW
Anschlussleistung
 
  EUR/Jahr Ct/kWh  
  Netto Brutto Netto Brutto  
ON-Sondertarif I ¹ 150,00 178,50 4,06 4,83 Ab 10.000 bis
39.999 kWh/Jahr
ON-Sondertarif II ¹ 0,00 0,00 4,44 5,28 Ab 40.000 bis
99.999 kWh/Jahr
ON-Sondertarif III ¹ 0,00 0,00 4,36 5,19 Ab 100.000 bis
150.000 kWh/Jahr

1) Der sich aus Grund- und Messpreis sowie Arbeitspreis ergebende Durchschnittspreis des ONLINE-Sondertarif I beträgt ab einem Jahresverbrauch von 40.000 kWh mindestens netto 4,44 Ct/kWh (brutto 5,28 Ct/kWh) und ab 100.000 kWh mindestens netto 4,36 Ct/kWh (brutto 5,19 Ct/kWh). Je kW Anschlussleistung über 80 kW erhöht sich der Grundpreis um netto 7,20 Euro/Jahr (brutto 8,57 Euro/Jahr).
Die ONLINE-Sondertarife werden erst ab einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh angeboten.
ONLINE-Sonderverträge beinhalten eine Mindestvertragslaufzeit von 15 Monaten und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht sechs Wochen vorher schriftlich gekündigt werden. Auf die weiteren, besonderen Bedingungen der ONLINE-Sonderverträge wird hingewiesen.

2. Konzessionsabgabe und Steuern
2.1  Konzessionsabgaben
Die Arbeitspreise enthalten die Konzessionsabgabe, die an die Stadt Langenfeld abgeführt wird.
Die Konzessionsabgabe beträgt derzeit gemäß Konzessionsabgabenverordnung
- für Lieferungen aufgrund von Sonderverträgen: 0,03 Ct/kWh.
2.2 Energiesteuer
Im Arbeitspreis ist der gültige Energiesteuersatz in Höhe von netto 0,550 Ct/kWh (0,655 Ct/kWh brutto) enthalten. Bei Änderungen der Energiesteuerbelastung ändert sich der jeweilige Arbeitspreis entsprechend der Änderung der Energiesteuerbelastung.
Gesetzlich geforderter Hinweis zur Verwendung von Erdgas und zur Energiesteuer:
"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Hauptzollamt."
Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde auch den Stadtwerken gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Die Folge kann die Nachforderung der Energiesteuerbelastung sein.
2.3 Umsatzsteuer
Alle genannten Kosten und Beträge unterliegen der Umsatzsteuer soweit die Umsatzsteuerfreiheit nicht ausdrücklich genannt ist. Zu den Nettopreisen ist die jeweils gültige, gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen und vom Kunden zu entrichten.
3. "Ergänzende Bestimmungen für Erdgaslieferungen" der Stadtwerke Langenfeld GmbH
3.1 Für Netzanschluss- und Anschlussnutzung gelten die Bestimmungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)" vom 1. November 2006 (BGBl I, S. 2485) sowie der "Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers".
3.2 Für die Grund- und Ersatzversorgung gelten die Bestimmungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)" vom 26. Oktober 2006 (BGBl I, S. 2396) sowie diese "Ergänzenden Bestimmungen für Erdgaslieferungen".
3.3 Der Erdgasverbrauch des Kunden wird in der Regel einmal jährlich durch den Kunden selbst festgestellt und von den Stadtwerken abgerechnet (Jahresverbrauchsabrechnung). Die Stadtwerke sind berechtigt, in kürzeren Zeitabständen Rechnung zu legen. Sie erheben elf monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen (§ 13 GasGVV).
3.4 Zahlungen fälliger Rechnungsbeträge sowie Abschlags- oder Vorauszahlungen können alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) oder durch Überweisung erfolgen. Bei Überweisung wird der dadurch verursachte Mehraufwand pauschal mit 10,00 EUR berechnet.
3.5 Die Stadtwerke stellen Erdgas mit einem mittleren Brennwert von ca. Ho,n = 10,21 kWh/m³ im Normzustand mit den nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten zur Verfügung.
Die im Betriebszustand gelieferte Energiemenge ergibt sich unter Berücksichtigung eines mittleren Luftdrucks von 1.009 (1.005) mbar, eines Gasdrucks von 22 mbar und einer Gastemperatur von 15° C zu einem Betriebsbrennwert Ho,B von ca. 9,85 (9,81) kWh/m³. Vorübergehende Schwankungen des Brennwertes haben keine Auswirkungen auf den Gaspreis. Bei nachhaltigen Änderungen des Brennwertes werden die Arbeitspreise verhältnismäßig angepasst.
Stellt der Kunde Anforderungen an die Gasqualität, die darüber hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, Vorkehrungen zum störungsfreien Betrieb seiner Geräte und Anlagen zu treffen.
3.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden (§ 17 GasGVV) werden von den Stadtwerken für jede Mahnung folgende Kosten, gestaffelt nach der Forderungshöhe erhoben:
Forderungsbetrag Mahnkosten
- bis 100,-- EUR 2,-- EUR
- bis 250,-- EUR 3,-- EUR
- über 250,-- EUR 4,-- EUR
Für jeden Sondergang (persönliche Vorsprache beim Kunden z.B. zum Inkasso) werden 20,00 EUR berechnet. Die in Nr. 3.6 aufgeführten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuerberechnung.
Die Möglichkeit des Nachweises, dass bei einer Mahnung oder beim Nachinkassogang ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, bleibt unberührt.
Für die Unterbrechung und Wiederaufnahme der Erdgasbelieferung sind vom Kunden die vom Messstellen- oder Netzbetreiber hierfür verlangten Kosten zu tragen.
3.7 Im Falle einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Erdgasversorgung und hieraus resultierender Schäden kann der Kunde mögliche Ansprüche gegen den jeweiligen Netzbetreiber geltend machen (§ 2 und § 6 Absatz 3 GasGVV).
3.8 Die Stadtwerke sind berechtigt die Preisregelungen und diese "Ergänzenden Bedingungen für Erdgaslieferungen" nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Die Änderungen werden sechs Wochen nach öffentlicher Bekanntgabe zum Monatsbeginn wirksam. Die Änderungen werden dem Kunden übersandt und sind im Internet unter www.stw-langenfeld.de/erdgas/ abrufbar.
4. Inkrafttreten
Diese Preisregelungen und die "Ergänzenden Bestimmungen für Erdgaslieferungen" treten ab 01. April 2009 in Kraft. Die Preisregelungen treten an Stelle der seit 01. Januar 2009 gültigen ONLINE-Sondervertragspreise.
5. Weitere Informationen
Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife, unsere Leistungen und die Preisregelungen erhalten Sie in unserem Kundenzentrum KunZe Solinger Straße 41 in Langenfeld während der Öffnungszeiten oder in dieser Zeit telefonisch unter der Rufnummer: 02173 / 979 - 500.

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