Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Energieversorgung der Stadtwerke Langenfeld

Die Situa­ti­on in der Ukrai­ne stellt eine abso­lu­te huma­ni­tä­re Kata­stro­phe dar, die uns lei­der nicht nur in unse­rer auf­rich­ti­gen Anteil­nah­me mit der ukrai­ni­schen Bevöl­ke­rung tangiert.

Zwar unter­hal­ten die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld kei­ne direk­ten Ver­trags­be­zie­hun­gen zu rus­si­schen Unter­neh­men, jedoch hat die Situa­ti­on bereits Aus­wir­kun­gen auf unse­re Ener­gie­ver­sor­gung. Wir als Stadt­wer­ke Lan­gen­feld sind uns unse­rer Ver­ant­wor­tung bewusst und stets im engen Aus­tausch mit Poli­tik und ExpertInnen.

Auch wenn wir Ihnen ver­si­chern kön­nen, dass die Ener­gie­ver­sor­gung zum jet­zi­gen Zeit­punkt sicher­ge­stellt ist, möch­ten wir Ihnen mit fol­gen­den Fra­gen detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zur aktu­el­len Lage geben.

Ist die Ener­gie­ver­sor­gung in Langenfeld/​Deutschland gefährdet?

Der Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Robert Habeck hat am 30. März 2022 die Früh­warn­stu­fe des Not­fall­plans Gas ausgerufen.

In Deutsch­land regelt der „Not­fall­plan Gas für die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land“ die Ver­sor­gung im Kri­sen­fall: Die­ser ermög­licht deut­schen Behör­den bei gra­vie­ren­den Markt­ver­wer­fun­gen und Ver­sor­gungs­kri­sen weit­rei­chen­de Ein­grif­fe in den Markt, um die Gas­ver­sor­gung in Deutsch­land zu sichern.

Der “Not­fall­plan Gas” unter­schei­det drei Kri­sen­stu­fen mit unter­schied­lich tie­fen Ein­grif­fen in das natio­na­le Ver­sor­gungs­sys­tem: Früh­warn­stu­fe, Alarm­stu­fe und Notfallstufe.

In den ers­ten bei­den Kri­sen­stu­fen sichern markt­ba­sier­te Maß­nah­men der Gas­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men die Ver­sor­gung, etwa durch den Rück­griff auf Spei­cher oder den Bezug von Erd­gas aus alter­na­ti­ven Lie­fer­quel­len. Hin­zu kom­men ein Wech­sel auf ande­re Ener­gie­trä­ger oder ver­trag­lich gere­gel­te Abschalt­ver­ein­ba­run­gen mit der Indus­trie. Dabei erfolgt stets eine enge Abstim­mung der Unter­neh­men der Gas­bran­che mit Bun­des­be­hör­den und Bundeswirtschaftsministerium.

Soll­ten die markt­ba­sier­ten Maß­nah­men nicht aus­rei­chen, kann die Bun­des­re­gie­rung per Rechts­ver­ord­nung die soge­nann­te Not­fall­stu­fe aus­ru­fen. Dann hat die Bun­des­netz­agen­tur das Heft des Han­delns in der Hand und kann als „Bun­des­last­ver­tei­ler“ in Not­fall­si­tua­tio­nen Zwangs­maß­nah­men anord­nen, zum Bei­spiel die Leis­tungs­re­du­zie­rung bzw. Abschal­tung von nicht-sys­tem­re­le­van­ten Gas­kraft­wer­ken oder Indus­trie­kun­den, um sicher­zu­stel­len, dass auch im Not­fall Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und alle Pri­vat­kun­den wei­ter mit Gas belie­fert wer­den. Kurz­um: Selbst in extre­men Not­fall-Situa­tio­nen wird es in deut­schen Wohn­zim­mern warm bleiben!

Wie abhän­gig sind wir von rus­si­schen Gaslieferungen?

Russ­land ist zwar ein wich­ti­ges Erd­gas-Import­land für Deutsch­land – aber kei­nes­wegs das ein­zi­ge. Nor­we­gen und die Nie­der­lan­de haben zusam­men einen ähn­li­chen hohen Anteil an der deut­schen Erd­gas­ver­sor­gung. Und die eige­nen deut­schen Vor­kom­men tra­gen eben­falls rund 6 % zur benö­tig­ten Net­to­men­ge bei. Außer­dem ver­fügt Deutsch­land über die größ­ten Erd­gas­spei­cher­ka­pa­zi­tä­ten Euro­pas. Die Füll­stän­de der Spei­cher sind aktu­ell aber auf­grund der Jah­res­zeit und des Ukrai­ne-Kon­flikts niedrig.

Kurz­fris­ti­ge Lie­fer­aus­fäl­le oder Eng­päs­se ein­zel­ner Import­län­der könn­ten von Deutsch­land also auf­ge­fan­gen wer­den. Selbst bei einem kom­plet­ten Lie­fer­stopp Russ­lands, käme Deutsch­land – nach einer aktu­el­len Ein­schät­zung der Bun­des­re­gie­rung – über den gesam­ten Rest der aktu­el­len Heiz­pe­ri­ode mit den vor­han­de­nen Vor­rä­ten zurecht.

Wie wirkt sich die Ukrai­ne-Kri­se auf die Prei­se aus?

Für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aber auch Gewer­be­be­trie­be und Indus­trie ist Ener­gie in den letz­ten Mona­ten durch den mas­si­ven Preis­an­stieg an den Beschaf­fungs­märk­ten bereits vor dem Krieg in der Ukrai­ne spür­bar teu­rer gewor­den. Das Gan­ze wur­de durch den Weg­fall eini­ger Gas­dis­coun­ter mit risi­ko­rei­cher Beschaf­fungs­stra­te­gie und der not­wen­di­gen Über­füh­rung derer Kun­din­nen und Kun­den in die Grund­ver­sor­gung der Stadt­wer­ke noch ein­mal ver­stärkt. Die Ursa­chen für den Preis­an­stieg an den glo­ba­len Beschaf­fungs­märk­ten sind viel­fäl­tig. Kurz zusam­men­ge­fasst: eine kon­junk­tur­be­dingt glo­bal schnell stei­gen­de Nach­fra­ge nach Ener­gie, ins­be­son­de­re Erd­gas, traf auf ein nicht mit­zie­hen­des Angebot.

Aktu­ell wir­ken die geo­po­li­ti­schen Ent­wick­lun­gen als Ver­stär­ker: Die Prei­se für Ener­gie könn­ten auf­grund des Krie­ges in der Ukrai­ne wei­ter ansteigen.

Grund­sätz­lich gilt: Wir als Stadt­wer­ke Lan­gen­feld haben die ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Ener­gie­men­gen für unse­re bestehen­den Kun­den und das aktu­el­le Lie­fer­jahr beschafft. Wie sich die Gas­prei­se mit­tel- und lang­fris­tig ent­wi­ckeln, kann nie­mand zuver­läs­sig pro­gnos­ti­zie­ren. Mög­li­chen Preis­stei­ge­run­gen im kom­men­den Win­ter kön­nen wir uns nach Ein­schät­zung der jet­zi­gen Markt­si­tua­ti­on vor­aus­sicht­lich nicht ent­zie­hen. Die Men­schen in der Regi­on kön­nen sich aller­dings sicher sein, dass die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld ihre Ange­bo­te seri­ös und fair kal­ku­lie­ren. Dabei pro­fi­tie­ren die Men­schen in Lan­gen­feld von unse­rer Beschaf­fungs­stra­te­gie in Tran­chen, die Ener­gie­men­gen lang­fris­tig im Vor­aus vor dem eigent­li­chen Lie­fer­be­ginn preis­lich absichert.

Müs­sen Heiz­ener­gie und Strom­leis­tun­gen nun extrem gedros­selt werden?

Das Wich­tigs­te zuerst: Die Ver­sor­gungs­si­cher­heit ist aktu­ell noch gesi­chert. Zudem kam es bis dato noch zu kei­nen Kür­zun­gen von Gas aus Russ­land, trotz­dem gilt es sich schon jetzt auf den Not­fall vor­zu­be­rei­ten. Bei einem mög­li­chen Ver­sor­gungs­eng­pass tre­ten behörd­lich gere­gel­te Abläu­fe des „Not­fall­plans Gas“ für die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land in Kraft. Die­se stel­len sicher, dass die Ver­sor­gung von geschütz­ten Kun­den zu jeder Zeit gewähr­leis­tet ist. Dazu gehö­ren sozia­le Ein­rich­tun­gen, klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men, deren Ver­brauch über soge­nann­te stan­dar­di­sier­te Last­pro­fi­le gemes­sen wird sowie alle Pri­vat­kun­den. Das Dros­seln von Gas bezieht sich in die­sem Fall auf nicht sys­tem­re­le­van­te Gas­kraft­wer­ke und Indus­trie­kun­den. Ein Lie­fer­stopp von nicht geschütz­ten Kun­den hät­te aber spä­tes­tens ab Herbst 2022 einen enor­men Ein­fluss auf die gesam­te Wirtschaft.

Vor dem Hin­ter­grund, dass schon jetzt kurz­fris­tig die Abschal­tung des Rück­grads unse­rer Ver­sor­gung, der Indus­trie und des Gewer­bes, mög­lich sein könn­te, soll­ten wir alle uns auch jetzt schon dahin­ge­hend hin­ter­fra­gen, ob stän­di­ges Hei­zen unter den aktu­el­len Umstän­den unbe­dingt sein muss oder ob es aus Soli­da­ri­tät gegen­über nicht geschütz­ter Kun­den doch ange­bracht wäre, den Ener­gie­ver­brauch eigen­ver­ant­wort­lich zu reduzieren.

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