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Das ändert sich durch die neuen Vorgaben der Bundesregierung

Zum Ende des Jah­res haben die Bun­des­re­gie­rung und wei­te­re regu­lie­ren­de Akteu­re erneut Ver­än­de­run­gen hin­sicht­lich der Kos­ten zur Ener­gie­ver­sor­gung ver­öf­fent­licht. Die­se Ver­än­de­run­gen haben direk­te Aus­wir­kun­gen auf Ener­gie­ver­sor­ger, somit auch auf uns – die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld. Die Kurz­fris­tig­keit und Unplan­bar­keit die­ser Ent­schei­dun­gen haben zu Fol­ge, dass es bei unse­ren Gas­prei­sen nun zu einer mini­ma­len Ver­teue­rung kommt. Im Fol­gen­den wol­len wir die Vor­ga­ben der Bun­des­re­gie­rung und wei­te­rer Akteu­re kurz erläu­tern und erklä­ren, wel­che Aus­wir­kun­gen das für Sie als Kun­dIn hat:

Welche Veränderungen bringt die Erhöhung der CO2- Abgabe mit sich?

Durch die kon­ti­nu­ier­li­che Erhö­hung der CO2-Prei­se ver­teu­ert sich das Hei­zen mit Gas schritt­wei­se. Im Jahr 2024 erhöht die Bun­des­re­gie­rung den Preis für die CO2-Abga­be von 30 auf 45 Euro pro Ton­ne. Bis zuletzt war ange­dacht, die Kos­ten für die CO2-Abga­be im Jahr 2024 auf 40 Euro pro Ton­ne zu erhö­hen. Die kurz­fris­ti­ge Ände­rung die­ser Kos­ten führt dazu, dass wir die Gas­prei­se zum Febru­ar 2024 mini­mal erhö­hen müs­sen. Wir wis­sen um die erhöh­ten Kos­ten für Ener­gie, den­noch müs­sen auch wir uns den Vor­ga­ben der Bun­des­re­gie­rung beu­gen. Des­halb müs­sen wir die kurz­fris­tig zusätz­lich ent­stan­de­nen Kos­ten in die­sem Fal­le an Sie wei­ter­ge­ben. Wir garan­tie­ren Ihnen aber, dass wir als kom­mu­na­ler Ener­gie­ver­sor­ger die Belan­ge unse­rer Kun­dIn­nen ernst neh­men und somit auch für eine fai­re Preis­ge­stal­tung ein­ste­hen. Die Preis­er­hö­hung ist aktu­ell so gering, dass wir den Abschlag zunächst nicht anpas­sen wer­den. Mehr Infos zur CO2-Abga­be fin­den sie hier.

Was ändert sich durch die Anpassung der Gasspeicherumlage?

Dar­über hin­aus wur­de die Gas­spei­cher­um­la­ge ab Janu­ar 2024 von der Tra­ding Hub Euro­pe (THE) gemäß §35e EnWG von der­zeit 1,45 Euro auf 1,86 Euro je MWh angehoben.

Hin­ter­grund die­ser Anpas­sung ist laut THE der ins­ge­samt gesun­ke­ne Gas­ver­brauch, der zu einer gerin­ge­ren umla­ge­fä­hi­gen Men­ge führt. Ziel der THE ist es, die Füll­stand­vor­ga­ben für die Gas­spei­cher in Deutsch­land und somit die Ver­sor­gungs­si­cher­heit ein­zu­hal­ten. Auch die­se Kos­ten müs­sen wir lei­der in den neu kal­ku­lier­ten Gas­prei­sen an unse­re Kun­dIn­nen weitergeben.

Ändert sich auch der Mehrwertsteuersatz für Gas?

Seit über einem Jahr (Okto­ber 2022) gilt der ermä­ßig­te Mehr­wert­steu­er­satz von 7 % für Erd­gas zum Hei­zen, Kochen und Pro­zess­ener­gie. Geplant war, dass die­se zeit­lich befris­te­te Steu­er­ermä­ßi­gung bis zum 31. März 2024 gilt. Sei­tens der Bun­des­re­gie­rung wird jedoch dis­ku­tiert, dass die­ser ermä­ßig­te Umsatz­steu­er­satz für Gas bereits Ende Febru­ar 2024 wie­der auf den Regel­steu­er­satz ange­ho­ben wer­den soll. Dem­nach könn­te ab dem 01. März 2024 wie­der der Regel­steu­er­satz von 19 % . Die­se Ent­schei­dung wird zu Beginn des neu­en Jah­res getroffen.

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