Zum Ende des Jahres haben die Bundesregierung und weitere regulierende Akteure erneut Veränderungen hinsichtlich der Kosten zur Energieversorgung veröffentlicht. Diese Veränderungen haben direkte Auswirkungen auf Energieversorger, somit auch auf uns – die Stadtwerke Langenfeld. Die Kurzfristigkeit und Unplanbarkeit dieser Entscheidungen haben zu Folge, dass es bei unseren Gaspreisen nun zu einer minimalen Verteuerung kommt. Im Folgenden wollen wir die Vorgaben der Bundesregierung und weiterer Akteure kurz erläutern und erklären, welche Auswirkungen das für Sie als KundIn hat:
Welche Veränderungen bringt die Erhöhung der CO2- Abgabe mit sich?
Durch die kontinuierliche Erhöhung der CO2-Preise verteuert sich das Heizen mit Gas schrittweise. Im Jahr 2024 erhöht die Bundesregierung den Preis für die CO2-Abgabe von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Bis zuletzt war angedacht, die Kosten für die CO2-Abgabe im Jahr 2024 auf 40 Euro pro Tonne zu erhöhen. Die kurzfristige Änderung dieser Kosten führt dazu, dass wir die Gaspreise zum Februar 2024 minimal erhöhen müssen. Wir wissen um die erhöhten Kosten für Energie, dennoch müssen auch wir uns den Vorgaben der Bundesregierung beugen. Deshalb müssen wir die kurzfristig zusätzlich entstandenen Kosten in diesem Falle an Sie weitergeben. Wir garantieren Ihnen aber, dass wir als kommunaler Energieversorger die Belange unserer KundInnen ernst nehmen und somit auch für eine faire Preisgestaltung einstehen. Die Preiserhöhung ist aktuell so gering, dass wir den Abschlag zunächst nicht anpassen werden. Mehr Infos zur CO2-Abgabe finden sie hier.
Was ändert sich durch die Anpassung der Gasspeicherumlage?
Darüber hinaus wurde die Gasspeicherumlage ab Januar 2024 von der Trading Hub Europe (THE) gemäß §35e EnWG von derzeit 1,45 Euro auf 1,86 Euro je MWh angehoben.
Hintergrund dieser Anpassung ist laut THE der insgesamt gesunkene Gasverbrauch, der zu einer geringeren umlagefähigen Menge führt. Ziel der THE ist es, die Füllstandvorgaben für die Gasspeicher in Deutschland und somit die Versorgungssicherheit einzuhalten. Auch diese Kosten müssen wir leider in den neu kalkulierten Gaspreisen an unsere KundInnen weitergeben.
Ändert sich auch der Mehrwertsteuersatz für Gas?
Seit über einem Jahr (Oktober 2022) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % für Erdgas zum Heizen, Kochen und Prozessenergie. Geplant war, dass diese zeitlich befristete Steuerermäßigung bis zum 31. März 2024 gilt. Seitens der Bundesregierung wird jedoch diskutiert, dass dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz für Gas bereits Ende Februar 2024 wieder auf den Regelsteuersatz angehoben werden soll. Demnach könnte ab dem 01. März 2024 wieder der Regelsteuersatz von 19 % . Diese Entscheidung wird zu Beginn des neuen Jahres getroffen.