1. Voraussetzungen/Ablauf
Welche Vorrausetzungen muss ich erfüllen, um „Wärme +“ nutzen zu können?
Die Voraussetzung für „Wärme +“ ist ein Erdgas-Hausanschluss sowie ein zentraler Heizkessel mit Verteilnetz, bei dem Warmwasser in Rohrleitungen zu den Heizkörpern oder zur Fußbodenheizung verteilt wird.
Was ist, wenn ich bislang mit Strom heize?
Sollten Sie eine Elektro- Blockspeicherheizung mit einem Verteilnetz (Rohrleitungen, Heizköper oder Fußbodenheizung) haben oder mit Nachtspeicheröfen heizen, erfragen Sie bitte bei den Stadtwerken Langenfeld , ob ein Erdgas-Hausanschluss möglich ist. Wir geben Ihnen auch Auskunft über anfallende Kosten und die Vorgehensweise. Heizen Sie mit Nachtspeicheröfen, erkundigen Sie sich in diesem Fall auch bei einem Fachhandwerker, welche Kosten für das Heizverteilnetz und den Heizkessel anfallen. Das Angebot sollte diese zwei Titel enthalten. Das Angebot für den Heizkessel nutzen wir als Grundlage für unser „Wärme +“Angebot. Die Kosten für das Erstellen eines Heizverteilnetzes können nicht übernommen werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr „Wärme +“-Team. Ihr Wärme“+“- Team erreichen Sie montags bis mittwochs von 8:00 – 17:00 Uhr, donnerstags von 8:00- 18:00 Uhr und freitags von 8:00-14:00 Uhr unter der Rufnummer 02173/979-543 oder 545. Oder Sie senden uns eine E-Mail an waermeplus@stw-langenfeld.de
Bei mir ist kein Erdgas-Hausanschluss möglich. Kann ich „Wärme +“ trotzdem nutzen?
Leider nein. Ohne Erdgas-Hausanschluss können Sie „Wärme +“ nicht nutzen, da sich das Angebot für „Wärme +“ nur auf Gas-Brennwertkessel bezieht.
Welche Heizungsanlagen kann ich über „Wärme +“ austauschen lassen?
Mit „Wärme +“ können Sie alle Heizungsanlagen in Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäuser mit einer Kesselleistung bis ca. 50 kW austauschen lassen, in denen der Einsatz eines Erdgas-Brennwertgeräts möglich ist.
Kann ich die Erdgas-Brennwertheizung auch beim Neubau über „Wärme +“ installieren lassen?
Ja, das geht. Wenden Sie sich an unser „Wärme +“-Team, das im Einzelfall prüft, ob der Einsatz von „Wärme +“ bei Ihnen möglich ist. Ihr Wärme“+“- Team erreichen Sie montags bis Mittwochs von 8:00 – 17:00 Uhr, Donnerstags von 8:00- 18:00 Uhr und freitags von 8:00-14:00 Uhr unter der Rufnummer 02173/979-543 oder 545. Oder Sie senden uns eine E-Mail an waermeplus@stw-langenfeld.de
Ist „Wärme +“ an eine bestimmte Heizungsart gebunden?
Ja. „Wärme +“ kann nur in Verbindung mit einem neuen Erdgas-Brennwertkessel genutzt werden. Hintergrund: „Wärme +“ ist ein Energiewende-Produkt, das darauf ausgelegt ist, den Heizungstausch mit effizienten Erdgas-Brennwertgeräten zu unterstützen.
Ich habe einen alten Ölkessel. Kann ich „Wärme +“-Kunde werden?
Selbstverständlich. Allerdings müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Haus vor dem Einbau der neuen Heizung einen Erdgas- Hausanschluss erhält. Erfragen Sie bitte bei den Stadtwerken Langenfeld, ob ein Erdgas-Hausanschluss möglich ist. Wir geben Ihnen auch Auskunft über anfallende Kosten und die Vorgehensweise. Danach können Sie einen unserer Kooperationspartner auswählen und „Wärme +“-Kunde werden.
Demontiert STADTWERKE LANGENFELD auch den alten Öltank?
Nein, die Demontage der Öltank-Anlage obliegt dem Hauseigentümer.
Kann ich bei einem noch bestehenden Erdgasliefervertrag ein neues Erdgas-Brennwertgerät über „Wärme +“ bekommen?
Ja. Durch den Abschluss eines Wärmre“+“ – Vertages wechseln Sie in unseren günstigen Sondervertrag SIII.
Kann ich „Wärme +“ nutzen, wenn ich eine Solarthermie-Anlage habe?
Ja, das ist möglich, wenn nur der Heizkessel gegen ein Erdgas-Brennwertgerät ausgetauscht wird.
Ist ein Einsatz von „Wärme +“ in Verbindung mit Wärmepumpen möglich?
Nein, nur der Austausch der Wärmepumpe gegen ein Erdgas-Brennwertgerät ist möglich.
Ich habe mich entschlossen, „Wärme +“-Kunde zu werden. Wie lange dauert es nach der Antragsstellung, bis ich von der STADTWERKE LANGENFELD eine Rückmeldung bekomme?
In wenigen Tagen erhalten Sie von Ihrem „Wärme +“-Team eine Nachricht.
2. Konditionen/Kosten
Wie setzen sich die Kosten für mein „Wärme +“ zusammen?
Die Kosten setzen sich zusammen aus einem monatlichen Grundpreis und einem so genannten Wärmearbeitspreis. Der Grundpreis enthält den Finanzierungsanteil sowie die Anteile für Messung und Wartung. Die Wärmekosten richten sich nach Ihrem individuellen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh), den Sie an Ihrem Gaszähler ablesen können. Hinweis: 1 Kubikmeter Erdgas entspricht etwa 10 kWh.
Wie wird der Erdgasverbrauch abgerechnet?
Der Wärmeabrechnung liegen die Angaben auf Ihrem Gaszähler zugrunde. Sie zahlen wie gewohnt monatliche Abschläge und erhalten dann zum Jahresende eine detaillierte Schlussrechnung, in der Ihre Verbräuche genau abgerechnet werden.
Übernimmt die STADTWERKE LANGENFELD auch die Kosten für den Erdgas-Hausanschluss?
Ja. Auf Ihren Wunsch übernehmen wir auch die Investition für den Erdgashausanschluss. Diese Investitition wird auf den Wärmegrundpreis umgelegt.
Wichtig: Sie können „Wärme +“ nur beantragen, wenn ein Erdgas-Hausanschluss vorhanden ist.
Gehört die Kaminsanierung mit zum „Wärme +“-Auftrag?
In der Regel wird bei der Installation eines Erdgas-Brennwertgerät ein Abgasrohr in den vorhandenen Schornstein eingebaut. Die Abgasführung gehört zum Erdgas-Brennwertgerät dazu. Dies gilt auch für einen Außenschornstein.
Wenn ich mich für „Wärme +“ entscheide, kann ich mir den Handwerker/Heizungsinstallateur selbst aussuchen?
Ja. Sie können den Handwerker aus unseren Kooperationspartnern frei auswählen
Kann ich den Gerätehersteller frei wählen?
Als „Wärme +“-Kunde haben Sie die Möglichkeit, Gerätehersteller, die im BDH (Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V.) organisiert sind, frei zu wählen. Die meisten namhaften Hersteller für Erdgas-Brennwertgeräte gehören dem BDH an. Ihr Fachhandwerker berät Sie hierzu.
Wer beauftragt den Schornsteinfeger?
Für die erste Abnahme Ihrer neuen Anlage beauftragt Ihr Fachhandwerker den zuständigen Schornsteinfeger. Die Kosten dafür übernehmen die STADTWERKE LANGENFELD. Alle weiteren Rechnungen übernimmt der Gebäudeeigentümer.
Gibt es eine Mindestabnahmemenge für die Wärme?
Nein, bei der „Wärme +“ gibt es keine Mindestabnahmemengen.
Gibt es bei „Wärme +“ eine maximale Investitionssumme (für Anlage, Service etc.)?
Nein, es gibt keine Maximalsumme. Sie wählen Ihr individuelles Angebot für Anlage und Serviceleistungen aus – und bestimmen damit Ihre Finanzierungsgrundgebühr.
Was passiert mit der Anlage nach der Vertragslaufzeit?
Nach der Vertragslaufzeit haben Sie folgende Möglichkeiten:
- einen Anschlussvertrag mit einem neuen Gerät mit den STADTWERKEN LANGENFELD abzuschließen
- das Erdgas-Brennwertgerät zum Zeitwert zu erwerben
- oder die Anlage kostenlos durch STADTWERKE LANGENFELD demontieren zu lassen
3. Nutzung, Montage, Technik
Wie lange dauert der Austausch der Anlage?
Der Austausch der Anlage dauert in der Regel 1-2 Arbeitstage.
Kann ich Einstellungen am Erdgas-Brennwertkessel selbst verändern?
Natürlich können Sie das Erdgas-Brennwertgerät nach Ihrem Bedarf einstellen und regeln. Mit der Inbetriebnahme des Kessels erklärt Ihnen Ihr Heizungsinstallateur die Bedienung der Anlage. Er überreicht Ihnen auch die Betriebsanleitung des Herstellers, die sämtliche Angaben zu Einstellungsänderungen enthält.
Kann ich ein Erdgas-Brennwertgerät mit oder ohne Warmwasserspeicher installieren lassen?
Ob Sie sich für ein Erdgas-Brennwertgerät mit Warmwasserspeicher oder ohne entscheiden, liegt ganz bei Ihnen.
Kann ich mit dem Produkt „Wärme +“ gleichzeitig oder später auch eine Solarthermie-Anlage installieren lassen?
Generell ist die Installation einer thermischen Solaranlage natürlich möglich. Für die Installation einer Solaranlage lassen Sie sich bitte ein separates Angebot von Ihrem Fachhandwerker erstellen. Beauftragung und Bezahlung erfolgt direkt über Sie als Auftraggeber. Eine direkte Einbindung der Finanzierung in das „Wärme +“-Paket ist zurzeit nicht möglich.
Darf ich meinen Kaminofen weiterhin nutzen?
Ihren Kaminofen dürfen Sie weiterhin nutzen, wenn Sie es wünschen. Der Fachhandwerker sollte sich aber im Vorfeld mit dem Schornsteinfeger abstimmen.
4. Wartung und Service
Wer trägt die Kosten, die für Wartungs- und Servicearbeiten anfallen?
Die Kosten für Wartungs- und Servicearbeiten sind mit dem Wärmegrundpreis abgedeckt. Unser Service enthält die jährliche Wartung, alle anfallenden Instandsetzungsarbeiten einschl. Ersatzteile durch den Heizungsbauer sowie die einmalige Bauabnahme durch den Schornsteinfeger.
Wer führt die Wartungs- und Servicearbeiten aus?
Die Wartungs- und die Servicearbeiten führt der Handwerker Ihres Vertrauens durch der auch die Wärmeerzeugungsanlage errichtet hat. Dafür wird er jeweils von STADTWERKE LANGENFELD beauftragt.
Die Kosten für Wartungs- und Servicearbeiten sind bereits im Grundpreis bei „Wärme +“ enthalten.
Wen muss ich bei einer Störung anrufen?
Ansprechpartner bei Störungen sind die Stadtwerke Langenfeld. Ihr Wärme“+“- Team erreichen Sie montags bis Mittwochs von 8:00 – 17:00 Uhr, Donnerstags von 8:00- 18:00 Uhr und freitags von 8:00-14:00 Uhr unter der Rufnummer 02173/979-543 oder 545. Oder Sie senden uns eine E-Mail an waermeplus@stw-langenfeld.de. Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns unter 02173-979-0.
Wie lange dauert es, bis eine Störung behoben wird?
Sollte es zu einer Störung an Ihrer Heizungsanlage kommen, wird sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden von Ihrem Fachhandwerker behoben.
Muss ich den Handwerker bei einer Störung sofort bezahlen?
Nein, Sie müssen den Handwerker nicht bezahlen. Die Kostenübernahme gehört zum „All-inclusive“-Paket „Wärme +“.
Was passiert, wenn der Erdgas-Brennwertkessel während der zehnjährigen Vertragslaufzeit nicht mehr funktioniert und nicht mehr zu reparieren ist?
Defekte Kessel, die nicht mehr zu reparieren sind, werden selbstverständlich ausgetauscht. An der Kostensituation und der Vertragslaufzeit ändert sich für Sie dadurch nichts.
Bin ich zehn Jahre an den Handwerker für Wartungs- und Servicearbeiten gebunden?
Nein. Sie entscheiden, welcher Handwerker bei Ihnen die Wartungs- und Servicearbeiten durchführt.
5. Fragen zum Vertrag
Wer kündigt meinen alten/laufenden Erdgas-Liefervertrag?
Ihr Erdgas-Liefervertrag wird seitens STADTWERKE LANGENFELD gekündigt. Sie werden sofort nach der Inbetriebnahme des neuen Erdgas-Brennwertkessels von STADTWERKE LANGENFELD mit Wärme versorgt.
Kann ich den Erdgas-Anbieter während der Vertragslaufzeit wechseln?
Nein, das ist nicht möglich. „Wärme +“ garantiert Ihnen eine sichere und günstige Versorgung mit Wärme – die Verantwortung dafür überträgt STADTWERKE LANGENFELD nicht an andere Erdgas-Anbieter.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich das Haus verkaufe?
Wenn Sie das Haus verkaufen möchten haben Sie folgende Möglichkeiten.
- Der neue Hausbesitzer übernimmt Ihren Vertrag und führt ihn bis zum Ende der zehnjährigen Laufzeit fort.
- Sie erwerben die Wärmeerzeugungsanlage zu dem im Wärmelieferungsvertrag vereinbarten Restwert.
Muss die Anlage im Grundbuch vermerkt werden?
Nein. Ein Eintrag im Grundbuch ist nicht erforderlich.
6. Sonstiges
Wie umweltfreundlich ist das Heizen mit einem Erdgas-Brennwertkessel?
Die Erdgas-Brennwertheizung gehört zu den energieeffizientesten Heiztechniken, die derzeit auf dem Markt sind. Gegenüber einem alten Heizsystem sinkt der Energieverbrauch. Auch der CO2-Ausstoß wird deutlich gesenkt.
Werden die Altgeräte nach der Demontage umweltgerecht entsorgt?
Ja, alle Geräte