Geteilte Abschlagsbuchungen des Verbandswasserwerks

Seit Anfang des Jah­res 2022 kommt es zu zwei getrenn­ten Abschlags­bu­chun­gen vom Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim auf Kun­den­kon­ten, was nach den durch­ge­führ­ten Buchun­gen unter Umstän­den zu offe­nen Fra­gen füh­ren kann.

Hin­ter­grund ist die ver­trag­li­che Tren­nung von Was­ser und Kanal­be­nut­zungs­ge­büh­ren, über die die Stadt­wer­ke und das Ver­bands­was­ser­werk bereits in der Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung infor­miert hat­ten. Not­wen­dig wur­de die­se Ände­rung, um eine noch grö­ße­re Trans­pa­renz zu gewähr­leis­ten. Denn das Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim führt die Abrech­nung für die Kanal­be­nut­zungs­ge­büh­ren sowohl für die Stadt Lan­gen­feld als auch die Stadt Mon­heim durch.

Auch zuvor setz­ten sich die Abschlä­ge für Was­ser aus zwei Teil­be­trä­gen für Was­ser und Kanal­nut­zung zusam­men. Ledig­lich die Abbu­chung erfolg­te in einem Betrag.

Für das Jahr 2022 erhal­ten Kun­den erst­mals zwei getrenn­te Jahresverbrauchsabrechnungen.

Das Ver­bands­was­ser­werk bit­tet dar­um, bei Über­wei­sun­gen und Dau­er­auf­trä­gen die Ver­wen­dung der bei­den kor­rek­ten Rah­men­ver­trags­num­mer und Beträ­ge für Kanal und Was­ser zu beachten.

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