Hinweis zur Abschlagsfestsetzung

Anfang Sep­tem­ber sind unse­ren Kun­dIn­nen pos­ta­lisch aktua­li­sier­te Abschlags­fest­set­zun­gen zuge­stellt wor­den. Die ggf. neue Abschlags­sum­me ist wie folgt berech­net worden:

Basis ist der gesam­te Vor­jah­res­ver­brauch. Die­ser wur­de für alle Kun­dIn­nen indi­vi­du­ell errech­net. Für die die Mona­te Janu­ar bis Sep­tem­ber lag der Durch­schnitts­ver­brauch bei rund 65% und für die Mona­te Okto­ber bis Dezem­ber bei rund 35%. Die­ser Auf­tei­lungs­schlüs­sel ent­spricht Tag genau fak­ti­schen Wet­ter- und Temperaturdaten.

Die 65% des Vor­jah­res­ver­brauchs wer­den mit dem alten Arbeits­preis mul­ti­pli­ziert, die 35% mit dem neu­en. Hin­zu kommt die Jah­res­grund­ge­bühr. Von die­ser Sum­me wer­den die Abschlä­ge abge­zo­gen, die bis ein­schließ­lich Sep­tem­ber 2022 gezahlt wur­den und das Ergeb­nis durch die zwei ver­blei­ben­den Abschlags­mo­na­te geteilt. So kommt es zu der aktu­el­len Höhe des Abschlags.

Nicht berück­sich­tigt wur­de hier aller­dings die Jah­res­rech­nung, die im Janu­ar erfolgt und noch den Dezem­ber (als letz­ten Abschlag) abbil­det, sodass die hohe Wahr­schein­lich­keit besteht, dass, sofern kein mas­si­ver Käl­te­ein­bruch kommt, ein Gut­ha­ben auf­ge­baut wird, das die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld im Janu­ar an Kun­dIn­nen aus­zah­len wird.

Wir möch­ten zudem dar­auf hin­wei­sen, dass Kun­dIn­nen Zäh­ler­stän­de jeder­zeit eigen­stän­dig über das Kun­den­por­tal oder per Mail an service@​stw-​langenfeld.​de durch­ge­ben können.

Bei wei­te­ren Fra­gen ste­hen Ihnen unse­re Kun­den­be­ra­te­rIn­nen im Kun­Ze ger­ne zur Verfügung.

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