Information zur Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden gemäß § 2 Abs. 4 EWSG

Die aktu­el­le Gas­preis­kri­se führt zu teil­wei­se enor­men finan­zi­el­len Belas­tun­gen für Gas- und Wär­me­kun­den. Um die­se Belas­tun­gen etwas zu dämp­fen, plant die Bun­des­re­gie­rung ver­schie­de­ne finan­zi­el­le Entlastungen.

Um die Haus­hal­te und vor allem klei­ne­re Gewer­be­kun­de kurz­fris­tig zu ent­las­ten, hat sich die Bun­des­re­gie­rung für eine ein­fa­che und prag­ma­ti­sche Lösung ent­schie­den: Gas­kun­din­nen und Gas­kun­den erhal­ten im Monat Dezem­ber 2022 spä­tes­tens im Janu­ar 2023 eine staat­li­che Sofort­hil­fe, die sich an den monat­li­chen Abschlä­gen ori­en­tiert. Die Höhe der Sofort­hil­fe berück­sich­tigt auch mög­li­che Gas­preis­stei­ge­run­gen zum Jah­res­en­de: Sie ent­spricht einem Zwölf­tel des im Sep­tem­ber 2022 pro­gnos­ti­zier­ten indi­vi­du­el­len Jah­res­ver­brauchs, mul­ti­pli­ziert mit dem am 1. Dezem­ber gül­ti­gen Gas­preis. Bei Wär­me­kun­den ergibt sich die Sofort­hil­fe aus dem Abschlag Sep­tem­ber mul­ti­pli­ziert mit dem Fak­tor 1,2.

Als unse­re Kun­din­nen und Kun­den (mit Aus­nah­me der Indus­trie und grö­ße­ren Gewer­be­kun­den) pro­fi­tie­ren Sie auto­ma­tisch von der Sofort­hil­fe. Wenn Sie einen Last­schrift­ein­zug ver­ein­bart haben, wird der Novem­ber Abschlag mit Fäl­lig­keit Anfang Dezem­ber für Gas und Wär­me nicht ein­ge­zo­gen. Soll­ten Sie die Zah­lun­gen monat­lich selbst vor­neh­men, bei­spiels­wei­se über einen Dau­er­auf­trag oder Bar­zah­lung, müs­sen Sie die Zah­lun­gen für Novem­ber für Gas und Wär­me nicht leis­ten. Anstatt Ihres Abschla­ges berück­sich­ti­gen wir die staat­li­che Ent­las­tung. In Ihrer Jah­res­ab­rech­nung wer­den der Ent­las­tungs­be­trag und ihre Abschlä­ge aus 2022 berück­sich­tigt. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Die­se oben genann­te Sofort­hil­fe gilt nicht für Strom oder Was­ser. Die­se Abschlä­ge blei­ben unver­än­dert bestehen.

Die Sofort­hil­fe erhal­ten auch grö­ße­re Unter­neh­men und Ein­rich­tun­gen mit regis­trie­ren­der Leis­tungs­mes­sung (RLM-Kun­den). Unab­hän­gig vom Ver­brauch wer­den zudem gezielt grö­ße­re Ver­brau­cher ent­las­tet wie die Woh­nungs­wirt­schaft und bei­spiels­wei­se Pfle­ge- und Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen sowie Bil­dungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen. Auch hier beträgt die Ent­las­tung ein Zwölf­tel des indi­vi­du­el­len Jah­res­ver­brauchs der Mona­te Novem­ber 2021 bis ein­schließ­lich Okto­ber 2022. Unter­neh­men bzw. Ein­rich­tun­gen müs­sen dem Gas­lie­fe­ran­ten bis zum 31.12.2022 in Text­form dar­le­gen, dass die Vor­aus­set­zun­gen für den Anspruch auf Sofort­hil­fe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kun­den die monat­lich abge­rech­net wer­den und die kei­ne Abschlä­ge zah­len, erfolgt die Erstat­tung mit der nächs­ten Rechnung.

Im kom­men­den Jahr soll in der nächs­ten Stu­fe die soge­nann­te Gas­preis­brem­se die Gas­prei­se wei­ter dämp­fen. Eines ist aber klar: Ein hun­dert­pro­zen­ti­ger Aus­gleich der Belas­tun­gen wird ange­sichts der his­to­ri­schen Dimen­sio­nen, in denen wir uns mit Blick auf die Ener­gie-Kos­ten bewe­gen, lei­der nicht mög­lich sein. Allein die Beschaf­fungs­kos­ten, die die Ener­gie­ver­sor­ger für Gas zah­len müs­sen, haben sich gegen­über Anfang 2021 ver­zwölf­facht. Wir wer­den uns also dar­an gewöh­nen müs­sen, dass Strom und Wär­me in den kom­men­den Jah­ren teu­er blei­ben wird.

Umso wich­ti­ger ist es, spar­sam mit Ener­gie umzu­ge­hen. In fast jedem Haus­halt gibt es noch Mög­lich­kei­ten, Ener­gie ein­zu­spa­ren – zum Bei­spiel die Hei­zung her­un­ter­dre­hen, wenn nie­mand zu Hau­se ist, Stoß­lüf­ten und beim Duschen auf Dau­er und Tem­pe­ra­tur ach­ten. Zudem soll­te jeder über­le­gen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weni­ger im Zim­mer tun. Jedes Grad weni­ger hei­zen ver­braucht sechs Pro­zent weni­ger Ener­gie und Geld – denn jede ein­ge­spar­te Kilo­watt­stun­de schont auch den eige­nen Geld­beu­tel. Wei­te­re Ener­gie­spar-Tipps fin­den Sie zusätz­lich auf unse­rer Web­site

Die oben­ge­nann­te Sofort­hil­fe für Erd­gas und Wär­me­kun­dIn­nen wird aus Mit­teln des Bun­des finanziert. 

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