Energieausweis & Energiespartipps

Nach­hal­tig. Umfas­send. Versorgt.

Energiepotenziale nutzen – Verschwendung vermeiden

Ein Ener­gie­aus­weis zeigt auf, wie ener­gie­ef­fi­zi­ent ein Gebäu­de ist. Er lässt Rück­schlüs­se auf die Men­ge an Heiz­ener­gie zu, die im betref­fen­den Gebäu­de vor­aus­sicht­lich benö­tigt wird. 

Sind Sie Ver­mie­ter, Ver­päch­ter oder Ver­käu­fer eines Gebäu­des? Dann benö­ti­gen Sie ver­pflich­tend einen Ener­gie­aus­weis. Wir stel­len Ihnen Ihren Ener­gie­aus­weis bei Bedarf ger­ne aus.

Mehr erfah­ren

Ihre Vorteile mit unseren Energie-Services

Qualifiziert: 

Ener­gie­aus­weis vom Versorger 

Clever: 

Ener­gie­ef­fi­zi­enz erkennen 

Abgesichert: 

Als Ver­käu­fer oder Vermieter 

Lokal: 

Aus Lan­gen­feld für Langenfeld 

Persönlich: 

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Digital: 

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Online oder im Kun­Ze beantragen 

Unermüdlich: 

Wir bera­ten Sie ausführlich 

Energiespartipps der Stadtwerke Langenfeld

Wie kön­nen Sie zu Hau­se Ener­gie spa­ren? Las­sen Sie sich von unse­ren Ener­gie­spar­tipps inspirieren: 

Brauche ich einen Energieausweis?

Wenn Sie eine Immo­bi­lie ver­mie­ten, ver­kau­fen oder ver­pach­ten, benö­ti­gen Sie ver­pflich­tend einen Ener­gie­aus­weis. Die­sen müs­sen Sie poten­zi­el­len Inter­es­sen­tIn­nen zum Bei­spiel im Rah­men einer Woh­nungs- oder Haus­be­sich­ti­gung vor­le­gen. Wenn Sie Ihr eige­nes Gebäu­de selbst bewoh­nen, benö­ti­gen Sie kei­nen Energieausweis.

Seit dem 1. Juli 2008 ist der Ener­gie­aus­weis Pflicht für Wohn­ge­bäu­de, die bis ein­schließ­lich 1965 gebaut wur­den, und seit dem 1. Janu­ar 2009 für alle jün­ge­ren Wohn­ge­bäu­de. Für Nicht­wohn­ge­bäu­de gilt: der Ener­gie­aus­weis ist seit dem 1. Juli 2009 ver­pflich­tend bei Ver­mie­tung, Ver­kauf und Verpachtung. 

Die fol­gen­de Gra­fik ver­an­schau­licht, wel­cher Ener­gie­aus­weis für wen in Fra­ge kommt:

Energieausweis bestellen: So einfach geht’s

Schritt 1

Erfas­sungs­bo­gen
aus­fül­len und
unter­schrei­ben

Schritt 2

Die benö­tig­ten Objektauf­nah­men bei­le­gen (aus­ge­druckt oder eingescannt)

Schritt 3

Erfas­sungs­bo­gen und Auf­nah­men an uns schi­cken (per Post oder Mail)

Schritt 4

Nach ca. vier Wochen erhal­ten Sie Ihren Ener­gie­aus­weis mit bei­lie­gen­der Rechnung

Wenn Sie Fra­gen rund um den Ener­gie­aus­weis haben oder unsi­cher sind, wel­chen Aus­weis Sie benö­ti­gen, hel­fen wir Ihnen ger­ne per­sön­lich, tele­fo­nisch oder per Mail weiter. 

Ihre Ansprechpartner für den Energieausweis

Sven Gaubitz

Ansprech­part­ner für den Ener­gie­aus­weis

energiewende@​stw-​langenfeld.​de

Tele­fon: 02173 /​979 – 544

FAQs: Alles rund um unsere Energie-Services

Wenn Sie Ihre Immo­bi­lie ver­kau­fen, ver­mie­ten oder ver­pach­ten möch­ten, benö­ti­gen Sie seit Mai 2014 einen (bedarfs- oder ver­brauchs­ab­hän­gi­gen) Ener­gie­aus­weis. Zwin­gend not­wen­dig ist der bedarfs­ori­en­tier­te Ener­gie­aus­weis (Bedarfs­aus­weis), wenn Sie Ihre Immo­bi­lie moder­ni­sie­ren möch­ten. Sinn­voll, aber nicht vor­ge­schrie­ben ist der Ener­gie­aus­weis für jede Immo­bi­lie. Er gibt Auf­schluss über die aktu­el­le ener­ge­ti­sche Situa­ti­on und zeigt Ein­spar­po­ten­zia­le auf. Bei sehr vie­len Gebäu­den ist ein Ein­spar­po­ten­zi­al im Bereich der Ener­gie­kos­ten um 60% und mehr möglich.

Von der Deut­schen Ener­gie-Agen­tur (dena) wird grund­sätz­lich der Bedarfs­aus­weis emp­foh­len. Er lie­fert einen wesent­lich genaue­ren Ener­gie­kenn­wert. Nicht für alle bestehen­de Gebäu­de ist zwin­gend der bedarfs­ba­sier­te Ener­gie­aus­weis (Bedarfs­aus­weis) erfor­der­lich. Je nach Grö­ße und Alter eines Gebäu­des ist in bestimm­ten Fäl­len auch der ein­fa­che­re ver­brauchs­ba­sier­te Ener­gie­aus­weis (Ver­brauchs­aus­weis) ausreichend.

  • Der Bedarfs­aus­weis berück­sich­tigt alle rele­van­ten Daten des Gebäu­des. Aus der Wär­me­dämm­fä­hig­keit des Gebäu­des und der ein­ge­setz­ten Anlagen­tech­nik wer­den Jah­res­ener­gie­be­darf und Pri­mär­ener­gie­be­darf berech­net.
    Aus den Ergeb­nis­sen las­sen sich sinn­vol­le Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men ablei­ten. Der Bedarfs­aus­weis ist daher wesent­lich aus­sa­ge­kräf­ti­ger als der Ver­brauchs­aus­weis und wird von der dena empfohlen.
  • Der Ver­brauchs­aus­weis basiert auf den Ener­gie­ver­brauchs­da­ten der letz­ten drei Jah­re. Des­halb ist das Ergeb­nis stark abhän­gig von den Bewoh­nern. Moder­ni­sie­rungs­emp­feh­lun­gen wer­den nun auch auf Grund­la­ge der mit­ge­lie­fer­ten Fotos erstellt.

Wäh­rend der Ener­gie­aus­wei­se für Neu­bau­ten bereits seit 2002 aus­ge­stellt wer­den, ist der Ener­gie­aus­weis für Bestands­bau­ten Schritt für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht geworden.

Für fol­gen­de Gebäu­de besteht eine Aushangpflicht:

  • Gebäu­de behörd­li­cher Nut­zung mit star­kem Besu­cher­ver­kehr und einer Nutz­flä­che > 500 m² (ab dem 08.07.2015 liegt die Gren­ze bei 250 m²). Liegt noch kein Aus­weis vor, ist die­ser anzufertigen.
  • Alle ande­ren Gebäu­de > 500 m² Nutz­flä­che mit star­kem Publi­kums­ver­kehr müs­sen einen Aus­weis dann aus­hän­gen, wenn er vor­liegt, d.h. ein Aus­weis muss nicht extra für den Aus­hang erstellt werden.

Aus­zu­hän­gen ist ledig­lich die Ergeb­nis­sei­te des Ausweises!

Kos­ten für den ver­brauchs­ori­en­tier­ten Ener­gie­aus­weis:
Kun­den der Stadt­wer­ke Lan­gen­feld GmbH: 110,- €
Bür­ger der Stadt Lan­gen­feld: 170,- €

Kos­ten für den bedarfs­ori­en­tier­ten Ener­gie­aus­weis:
Kun­den der Stadt­wer­ke Lan­gen­feld GmbH: 510,- €
Bür­ger der Stadt Lan­gen­feld: 660,- €

Soll­te eine Ver­brauchs­re­cher­che für einen Ener­gie­aus­weis erfor­der­lich sein, egal ob die­ser über uns oder einen exter­nen Dienst­leis­ter erstellt wird, fal­len fol­gen­de Kos­ten an:

1–5 Zäh­ler: 50,- € brut­to
Jeder wei­te­re Zäh­ler: 12,- € brutto

  • Ver­brauchs­aus­weis (§82 GEG 2020): Grund­la­ge ist der gemes­se­ne Ener­gie­ver­brauch der letz­ten 3 Jahre
  • Bedarfs­aus­weis (§81 GEG 2020): Grund­la­ge ist der “berech­ne­te” Ener­gie­be­darf, die Wär­me­dämm­fä­hig­keit die Anlagen­tech­nik usw.
  • Der Ener­gie­aus­weis ist 10 Jah­re gül­tig inklu­si­ve Plau­si­bi­li­täts­prü­fung der Daten durch kom­pe­ten­te EnergieberaterInnen

Seit dem 1. Novem­ber 2020 regelt das neue Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) die Bestim­mun­gen zur Erstel­lung der Ener­gie­aus­wei­se. Ein Ener­gie­aus­weis dient der Infor­ma­ti­on über die ener­ge­ti­schen Eigen­schaf­ten eines Gebäu­des und soll einen über­schlä­gi­gen Ver­gleich mit ande­ren ermög­li­chen. Dies gilt nicht nur für Neu­bau­ten, son­dern auch bei Ver­kauf oder Ver­mie­tung von Bestandsimmobilien.

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