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Ein Energieausweis zeigt auf, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Er lässt Rückschlüsse auf die Menge an Heizenergie zu, die im betreffenden Gebäude voraussichtlich benötigt wird.
Sind Sie Vermieter, Verpächter oder Verkäufer eines Gebäudes? Dann benötigen Sie verpflichtend einen Energieausweis. Wir stellen Ihnen Ihren Energieausweis bei Bedarf gerne aus.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt die tatsächlichen Verbrauchswerte der letzten Jahre zugrunde, abhängig vom individuellen Verhalten der BewohnerInnen. Für den Bedarfsausweis wird anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten der Energiebedarf berechnet – unabhängig vom NutzerInnenverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert, Kosten gespart und der Wert der Immobilie gesteigert werden können, lassen sich so sehr genau darstellen.
Wenn Sie Eigentümer oder Verpächter sind und einen Energieausweis benötigen, sprechen Sie uns gerne an! Wir wissen, welcher Ausweis für Ihren Bedarf benötigt wird und stellen Ihnen diesen entsprechend aus.
Energieausweis vom Versorger
Energieeffizienz erkennen
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Wenn Sie eine Immobilie vermieten, verkaufen oder verpachten, benötigen Sie verpflichtend einen Energieausweis. Diesen müssen Sie potenziellen InteressentInnen zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung vorlegen. Wenn Sie Ihr eigenes Gebäude selbst bewohnen, benötigen Sie keinen Energieausweis.
Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden, und seit dem 1. Januar 2009 für alle jüngeren Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude gilt: der Energieausweis ist seit dem 1. Juli 2009 verpflichtend bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung.
Die folgende Grafik veranschaulicht, welcher Energieausweis für wen in Frage kommt:
Erfassungsbogen
ausfüllen und
unterschreiben
Die benötigten Objektaufnahmen beilegen (ausgedruckt oder eingescannt)
Erfassungsbogen und Aufnahmen an uns schicken (per Post oder Mail)
Nach ca. vier Wochen erhalten Sie Ihren Energieausweis mit beiliegender Rechnung
Ansprechpartner für den Energieausweis
energiewende@stw-langenfeld.de
Telefon: 02173 /979 – 544
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, benötigen Sie seit Mai 2014 einen (bedarfs- oder verbrauchsabhängigen) Energieausweis. Zwingend notwendig ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis), wenn Sie Ihre Immobilie modernisieren möchten. Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben ist der Energieausweis für jede Immobilie. Er gibt Aufschluss über die aktuelle energetische Situation und zeigt Einsparpotenziale auf. Bei sehr vielen Gebäuden ist ein Einsparpotenzial im Bereich der Energiekosten um 60% und mehr möglich.
Von der Deutschen Energie-Agentur (dena) wird grundsätzlich der Bedarfsausweis empfohlen. Er liefert einen wesentlich genaueren Energiekennwert. Nicht für alle bestehende Gebäude ist zwingend der bedarfsbasierte Energieausweis (Bedarfsausweis) erforderlich. Je nach Größe und Alter eines Gebäudes ist in bestimmten Fällen auch der einfachere verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) ausreichend.
Während der Energieausweise für Neubauten bereits seit 2002 ausgestellt werden, ist der Energieausweis für Bestandsbauten Schritt für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht geworden.
Für folgende Gebäude besteht eine Aushangpflicht:
Auszuhängen ist lediglich die Ergebnisseite des Ausweises!
Kosten für den verbrauchsorientierten Energieausweis:
Kunden der Stadtwerke Langenfeld GmbH: 110,- €
Bürger der Stadt Langenfeld: 170,- €
Kosten für den bedarfsorientierten Energieausweis:
Kunden der Stadtwerke Langenfeld GmbH: 510,- €
Bürger der Stadt Langenfeld: 660,- €
Sollte eine Verbrauchsrecherche für einen Energieausweis erforderlich sein, egal ob dieser über uns oder einen externen Dienstleister erstellt wird, fallen folgende Kosten an:
1–5 Zähler: 50,- € brutto
Jeder weitere Zähler: 12,- € brutto
Seit dem 1. November 2020 regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Bestimmungen zur Erstellung der Energieausweise. Ein Energieausweis dient der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll einen überschlägigen Vergleich mit anderen ermöglichen. Dies gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch bei Verkauf oder Vermietung von Bestandsimmobilien.
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