Energieausweis & Energiespartipps

Nach­hal­tig. Umfas­send. Versorgt.

Energiepotenziale nutzen – Verschwendung vermeiden

Ein Ener­gie­aus­weis zeigt auf, wie ener­gie­ef­fi­zi­ent ein Gebäu­de ist. Er lässt Rück­schlüs­se auf die Men­ge an Heiz­ener­gie zu, die im betref­fen­den Gebäu­de vor­aus­sicht­lich benö­tigt wird. 

Sind Sie Ver­mie­ter, Ver­päch­ter oder Ver­käu­fer eines Gebäu­des? Dann benö­ti­gen Sie ver­pflich­tend einen Ener­gie­aus­weis. Wir stel­len Ihnen Ihren Ener­gie­aus­weis bei Bedarf ger­ne aus.

Mehr erfah­ren

Ihre Vorteile mit unseren Energie-Services

Qualifiziert: 

Ener­gie­aus­weis vom Versorger 

Clever: 

Ener­gie­ef­fi­zi­enz erkennen 

Abgesichert: 

Als Ver­käu­fer oder Vermieter 

Lokal: 

Aus Lan­gen­feld für Langenfeld 

Persönlich: 

Unser Kun­den­Zen­trum KunZe 

Digital: 

Stets online informiert 

Unkompliziert: 

Online oder im Kun­Ze beantragen 

Unermüdlich: 

Wir bera­ten Sie ausführlich 

Energiespartipps der Stadtwerke Langenfeld

Wie kön­nen Sie zu Hau­se Ener­gie spa­ren? Las­sen Sie sich von unse­ren Ener­gie­spar­tipps inspirieren: 

Brauche ich einen Energieausweis?

Wenn Sie eine Immo­bi­lie ver­mie­ten, ver­kau­fen oder ver­pach­ten, benö­ti­gen Sie ver­pflich­tend einen Ener­gie­aus­weis. Die­sen müs­sen Sie poten­zi­el­len Inter­es­sen­tIn­nen zum Bei­spiel im Rah­men einer Woh­nungs- oder Haus­be­sich­ti­gung vor­le­gen. Wenn Sie Ihr eige­nes Gebäu­de selbst bewoh­nen, benö­ti­gen Sie kei­nen Energieausweis.

Seit dem 1. Juli 2008 ist der Ener­gie­aus­weis Pflicht für Wohn­ge­bäu­de, die bis ein­schließ­lich 1965 gebaut wur­den, und seit dem 1. Janu­ar 2009 für alle jün­ge­ren Wohn­ge­bäu­de. Für Nicht­wohn­ge­bäu­de gilt: der Ener­gie­aus­weis ist seit dem 1. Juli 2009 ver­pflich­tend bei Ver­mie­tung, Ver­kauf und Verpachtung. 

Die fol­gen­de Gra­fik ver­an­schau­licht, wel­cher Ener­gie­aus­weis für wen in Fra­ge kommt:

Energieausweis bestellen: So einfach geht’s

Schritt 1

Erfas­sungs­bo­gen
aus­fül­len und
unter­schrei­ben

Schritt 2

Die benö­tig­ten Objektauf­nah­men bei­le­gen (aus­ge­druckt oder eingescannt)

Schritt 3

Erfas­sungs­bo­gen und Auf­nah­men an uns schi­cken (per Post oder Mail)

Schritt 4

Nach ca. vier Wochen erhal­ten Sie Ihren Ener­gie­aus­weis mit bei­lie­gen­der Rechnung

Wenn Sie Fra­gen rund um den Ener­gie­aus­weis haben oder unsi­cher sind, wel­chen Aus­weis Sie benö­ti­gen, hel­fen wir Ihnen ger­ne per­sön­lich, tele­fo­nisch oder per Mail weiter. 

Ihre Ansprechpartner für den Energieausweis

Sven Gaubitz

Ansprech­part­ner für den Ener­gie­aus­weis

energiewende@​stw-​langenfeld.​de

Tele­fon: 02173 /​979 – 544

FAQs: Alles rund um unsere Energie-Services

Wenn Sie Ihre Immo­bi­lie ver­kau­fen, ver­mie­ten oder ver­pach­ten möch­ten, benö­ti­gen Sie seit Mai 2014 einen (bedarfs- oder ver­brauchs­ab­hän­gi­gen) Ener­gie­aus­weis. Zwin­gend not­wen­dig ist der bedarfs­ori­en­tier­te Ener­gie­aus­weis (Bedarfs­aus­weis), wenn Sie Ihre Immo­bi­lie moder­ni­sie­ren möch­ten. Sinn­voll, aber nicht vor­ge­schrie­ben ist der Ener­gie­aus­weis für jede Immo­bi­lie. Er gibt Auf­schluss über die aktu­el­le ener­ge­ti­sche Situa­ti­on und zeigt Ein­spar­po­ten­zia­le auf. Bei sehr vie­len Gebäu­den ist ein Ein­spar­po­ten­zi­al im Bereich der Ener­gie­kos­ten um 60% und mehr möglich.

Von der Deut­schen Ener­gie-Agen­tur (dena) wird grund­sätz­lich der Bedarfs­aus­weis emp­foh­len. Er lie­fert einen wesent­lich genaue­ren Ener­gie­kenn­wert. Nicht für alle bestehen­de Gebäu­de ist zwin­gend der bedarfs­ba­sier­te Ener­gie­aus­weis (Bedarfs­aus­weis) erfor­der­lich. Je nach Grö­ße und Alter eines Gebäu­des ist in bestimm­ten Fäl­len auch der ein­fa­che­re ver­brauchs­ba­sier­te Ener­gie­aus­weis (Ver­brauchs­aus­weis) ausreichend.

  • Der Bedarfs­aus­weis berück­sich­tigt alle rele­van­ten Daten des Gebäu­des. Aus der Wär­me­dämm­fä­hig­keit des Gebäu­des und der ein­ge­setz­ten Anlagen­tech­nik wer­den Jah­res­ener­gie­be­darf und Pri­mär­ener­gie­be­darf berech­net.
    Aus den Ergeb­nis­sen las­sen sich sinn­vol­le Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men ablei­ten. Der Bedarfs­aus­weis ist daher wesent­lich aus­sa­ge­kräf­ti­ger als der Ver­brauchs­aus­weis und wird von der dena empfohlen.
  • Der Ver­brauchs­aus­weis basiert auf den Ener­gie­ver­brauchs­da­ten der letz­ten drei Jah­re. Des­halb ist das Ergeb­nis stark abhän­gig von den Bewoh­nern. Moder­ni­sie­rungs­emp­feh­lun­gen wer­den nun auch auf Grund­la­ge der mit­ge­lie­fer­ten Fotos erstellt.

Wäh­rend der Ener­gie­aus­wei­se für Neu­bau­ten bereits seit 2002 aus­ge­stellt wer­den, ist der Ener­gie­aus­weis für Bestands­bau­ten Schritt für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht geworden.

Für fol­gen­de Gebäu­de besteht eine Aushangpflicht:

  • Gebäu­de behörd­li­cher Nut­zung mit star­kem Besu­cher­ver­kehr und einer Nutz­flä­che > 500 m² (ab dem 08.07.2015 liegt die Gren­ze bei 250 m²). Liegt noch kein Aus­weis vor, ist die­ser anzufertigen.
  • Alle ande­ren Gebäu­de > 500 m² Nutz­flä­che mit star­kem Publi­kums­ver­kehr müs­sen einen Aus­weis dann aus­hän­gen, wenn er vor­liegt, d.h. ein Aus­weis muss nicht extra für den Aus­hang erstellt werden.

Aus­zu­hän­gen ist ledig­lich die Ergeb­nis­sei­te des Ausweises!

Kos­ten für den ver­brauchs­ori­en­tier­ten Ener­gie­aus­weis:
Kun­den der Stadt­wer­ke Lan­gen­feld GmbH: 110,- €
Bür­ger der Stadt Lan­gen­feld: 170,- €

Kos­ten für den bedarfs­ori­en­tier­ten Ener­gie­aus­weis:
Kun­den der Stadt­wer­ke Lan­gen­feld GmbH: 510,- €
Bür­ger der Stadt Lan­gen­feld: 660,- €

Soll­te eine Ver­brauchs­re­cher­che für einen Ener­gie­aus­weis erfor­der­lich sein, egal ob die­ser über uns oder einen exter­nen Dienst­leis­ter erstellt wird, fal­len fol­gen­de Kos­ten an:

1–5 Zäh­ler: 50,- € brut­to
Jeder wei­te­re Zäh­ler: 12,- € brutto

  • Ver­brauchs­aus­weis (§82 GEG 2020): Grund­la­ge ist der gemes­se­ne Ener­gie­ver­brauch der letz­ten 3 Jahre
  • Bedarfs­aus­weis (§81 GEG 2020): Grund­la­ge ist der “berech­ne­te” Ener­gie­be­darf, die Wär­me­dämm­fä­hig­keit die Anlagen­tech­nik usw.
  • Der Ener­gie­aus­weis ist 10 Jah­re gül­tig inklu­si­ve Plau­si­bi­li­täts­prü­fung der Daten durch kom­pe­ten­te EnergieberaterInnen

Seit dem 1. Novem­ber 2020 regelt das neue Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) die Bestim­mun­gen zur Erstel­lung der Ener­gie­aus­wei­se. Ein Ener­gie­aus­weis dient der Infor­ma­ti­on über die ener­ge­ti­schen Eigen­schaf­ten eines Gebäu­des und soll einen über­schlä­gi­gen Ver­gleich mit ande­ren ermög­li­chen. Dies gilt nicht nur für Neu­bau­ten, son­dern auch bei Ver­kauf oder Ver­mie­tung von Bestandsimmobilien.

Kundenbereich
Zugang zum Portal für Energie
Zugang zum Portal für Wasser
Zugang zum Portal für Internet (LFeld)

Eine Hilfestellung zu unserem Login-System finden Sie hier.

02173 / 979 - 0

02173 / 979 - 500

+++ Formularsendungen über Website in Bearbeitung +++

Liebe Kundinnen und Kunden,

die Anmelde-, Kontakt- sowie andere Formulare über die Website sind zurzeit in Bearbeitung. In dringenden Fällen beraten Sie die KollegInnen im KunZe gerne persönlich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Jetzt zum Newsletter anmelden
und immer auf dem Laufenden bleiben

Für alle datenschutzrechtlichen Fragen, wie z.B. zu den Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle, zum Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten sowie zu Ihren Betroffenenrechten, darunter auch das Widerrufsrecht, verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Datenschutzinformationen

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die AGB und Datenschutzbestimmungen.