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Stadtwerke Langenfeld stellen sich neu auf

Mehr Antei­le für Stadt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft und rhenag

Die stra­te­gi­sche Neu­auf­stel­lung der Stadt­wer­ke Lan­gen­feld GmbH hat einen wei­te­ren Mei­len­stein erreicht. Mit der Ent­schei­dung der West­ener­gie ihre Antei­le der Stadt­wer­ke Lan­gen­feld auf die rhen­ag Rhei­ni­sche Ener­gie AG zu über­tra­gen, wur­de bereits im April die­ses Jah­res ein bedeu­ten­der Schritt Rich­tung Rhein­land-Koope­ra­ti­on gemacht.

Im Kon­text der Neu­struk­tu­rie­rung und der stra­te­gi­schen Aus­rich­tung der Stadt­wer­ke Lan­gen­feld hat auch die Thü­ga Akti­en­ge­sell­schaft ihre Antei­le an den Stadt­wer­ken Lan­gen­feld abge­ge­ben. Die­se wur­den nun von der Stadt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft der Stadt Lan­gen­feld sowie der rhen­ag mit wirt­schaft­li­cher Wir­kung zum 01.01.2023 übernommen.

Ste­fan Fig­ge, Geschäfts­füh­rer der Stadt­wer­ke Lan­gen­feld GmbH: „Zunächst möch­te ich mich bei der Thü­ga für die ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit in den letz­ten Jah­ren bedan­ken. Mit der Neu­auf­stel­lung unse­rer Gesell­schaf­ter schla­gen wir nun ein neu­es Kapi­tel bei den Stadt­wer­ken Lan­gen­feld auf. Im Zuge der Rhein­land-Koope­ra­ti­on liegt der Fokus jetzt noch stär­ker auf den Bedürf­nis­sen der Men­schen in der Region.“

Micha­el Rie­chel, Vor­sit­zen­der des Vor­stan­des des Thü­ga Akti­en­ge­sell­schaft: „Die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld waren ein geschätz­ter Part­ner in der Thü­ga-Grup­pe. Wir ebnen hier­mit den Weg für die Neu­auf­stel­lung des Unter­neh­mens und wün­schen den Stadt­wer­ken Lan­gen­feld alles Gute für die Zukunft und die Gestal­tung der Ener­gie­wen­de vor Ort.“

Die Stadt­wer­ke-Antei­le ver­tei­len sich nach der Neu­struk­tu­rie­rung zu 25,01% auf die rhen­ag sowie zu 74,99% auf die Stadt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft der Stadt Lan­gen­feld. Die Über­tra­gung unter­liegt für den Anteil der rhen­ag dem Vor­be­halt der Kar­tell­frei­ga­be, der Zustim­mung des Haupt­aus­schus­ses des Rates der Stadt Köln sowie der Frei­ga­be bezie­hungs­wei­se Kennt­nis­nah­me ohne Bean­stan­dung durch die zustän­di­ge Kom­mu­nal­auf­sichts­be­hör­de der Stadt Köln.

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