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Stadtwerke müssen Preise für Energieversorgung anpassen

Die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld müs­sen ihre Prei­se für die Ver­sor­gung mit Gas und Strom ab dem 01. Janu­ar 2023 erhö­hen. Grund hier­für sind die unkal­ku­lier­ba­ren Gescheh­nis­se am Ener­gie­markt und die dar­aus resul­tie­ren­den Preis­än­de­run­gen in der Beschaf­fung, die sich auf die lang­fris­ti­ge Beschaf­fungs­stra­te­gie der Stadt­wer­ke auswirken.

Die dar­aus ent­ste­hen­den Mehr­kos­ten müs­sen die Stadt­wer­ke nun antei­lig an ihre Kund­schaft weitergeben.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Gaspreis

Auf­grund einer Beschaf­fungs­stra­te­gie in Tran­chen sowie den lang­fris­ti­gen Bezugs­ver­trä­gen für Erd­gas, konn­ten die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld ihren Kun­dIn­nen bis­her noch ver­hält­nis­mä­ßig güns­ti­ge Tari­fe anbieten.

Um die Grö­ßen­ord­nung der aktu­el­len Preis­ent­wick­lung zu ver­deut­li­chen: Inner­halb eines Jah­res haben sich die Prei­se für die Erd­gas­be­schaf­fung mehr als ver­fünf­facht. Solch eine erheb­li­che Preis­stei­ge­rung an den Märk­ten für Strom und Gas, die die Stadt­wer­ke nicht kom­pen­sie­ren kön­nen, gab es bis­her noch nie.

Das ändert sich kon­kret in der Gas­ver­sor­gung ab 1. Janu­ar 2023

Wäh­rend der Grund­preis in allen Ver­brauchs­men­gen gemäß der zum 01.01.2023 voll­zo­ge­nen Preis­an­pas­sung sta­bil bleibt, steigt der Arbeits­preis bei­spiels­wei­se bei einer Jah­res­ver­brauchs­men­ge zwi­schen 4.001 und 50.000 KWh in der Grund­ver­sor­gung auf 17,96 Cent je Kilo­watt­stun­de. Für einen 75qm Haus­halt in der Grund­ver­sor­gung mit einem durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­brauch von 12.000 Kilo­watt­stun­den bedeu­tet die geän­der­te Preis­struk­tur eine monat­li­che Mehr­be­las­tung von rund 75 Euro. Hier­bei sind die staat­li­chen Ent­las­tungs­pa­ke­te noch nicht berücksichtigt.

Der “swL-Öko-Erd­gas Tarif” wird ana­log zur Grund­ver­sor­gung um einen ähn­li­chen Umfang erhöht. So sichern die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld eine fai­re Ver­tei­lung der hohen Beschaffungskosten.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Strompreis

Auch im Strom konn­ten die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld die stei­gen­den Beschaf­fungs­kos­ten der Märk­te auf­grund einer lang­fris­ti­gen Ein­kaufs­stra­te­gie bis jetzt für Kun­dIn­nen auf­fan­gen. Doch auch in der Strom­be­schaf­fung stie­gen die Prei­se in zuvor unbe­kann­te Höhen.

So lag der Bör­sen­preis im Sep­tem­ber 2022 für Strom etwa fünf­mal so hoch wie im Jahr zuvor. Wie die Mehr­zahl der Anbie­ter in Deutsch­land, müs­sen daher auch die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld den Strom­preis zum 1. Janu­ar 2023 erhöhen.

Das ändert sich kon­kret in der Strom­ver­sor­gung ab 1. Janu­ar 2023

Der Arbeits­preis ändert sich zum 01.01.2023 von 48,44 Cent auf 59,88 Cent pro Kilo­watt­stun­de. Der Grund­preis hin­ge­gen bleibt sta­bil. Bei einem Durch­schnitts­haus­halt mit einem Jah­res­ver­brauch von 3.500 kWh führt dies zu einer monat­li­chen Mehr­be­las­tung in Höhe von rund 34 Euro. Auch hier­bei sind die staat­li­chen Ent­las­tungs­pa­ke­te noch nicht berücksichtigt.

Preis für pri­va­tes Laden steigt eben­falls auf­grund höhe­rer Beschaffungskosten

Auf­grund der stei­gen­den Prei­se in der Beschaf­fung für Strom sind die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld gezwun­gen, die Prei­se für öffent­li­ches Laden ent­spre­chend der gestie­ge­nen Beschaf­fungs­kos­ten anzu­pas­sen. Zur Ver­ein­fa­chung des Lade­vor­gangs füh­ren die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld sowohl für das Laden mit Lade­kar­te als auch für Ad-hoc-Laden per App eine Start­ge­bühr von 75 Cent an. Im Gegen­zug dafür ent­fällt die monat­li­che Grund­ge­bühr von vier Euro für Lade­kar­ten-Besit­ze­rIn­nen. Zudem erhö­hen die Stadt­wer­ke für ihre Kun­dIn­nen die Prei­se für öffent­li­ches Laden von 36 Cent pro kWh auf 62 Cent pro kWh im Stadt­ge­biet Lan­gen­feld. Per­so­nen, die Ad-hoc per App laden und somit nicht Kun­dIn­nen der Stadt­wer­ke sind, zah­len ab dem 01.01.2023 72 Cent statt 39 Cent pro kWh.

Der Minu­ten­preis nach Ablauf der vor­ge­schrie­be­nen Park­dau­er bleibt mit 10 Cent die Minu­te gleich.

Alle genann­ten Prei­se sind Brut­to­prei­se – also inkl. der der­zeit gül­ti­gen Steu­ern und Abga­ben. Eine Preis­über­sicht inkl. Abga­ben und Steu­ern ist unter www​.stw​-lan​gen​feld​.de einsehbar.

Poli­ti­sche Regu­lie­run­gen und Ein­spa­run­gen min­dern Prei­se für Energieversorgung 

Auf­grund poli­ti­scher Ein­grif­fe der Bun­des­re­pu­blik, wie dem Ent­fall der staat­li­chen EEG-Umla­ge oder der Gewäh­rung des Ener­gie­gel­des, fal­len die Zusatz­kos­ten für die Kun­dIn­nen in die­sem Jahr gerin­ger aus als befürch­tet. Im Ver­gleich zum Jahr 2021 sin­ken die jähr­li­chen Gesamt­kos­ten für Strom für einen Lan­gen­fel­der Haus­halt mit einem Ver­brauch von 3.500 kWh in Höhe von 1120 Euro für das Jahr 2022 sogar um rund 190 Euro auf 929 Euro. Für das Jahr 2023 wür­den sich bei einer Ener­gie­ein­spa­rung von 20% sowie Ein­füh­rung der Strom­preis­brem­se die Gesamt­kos­ten auf 1.271 Euro erhö­hen. Dies wür­de eine monat­li­che Mehr­be­las­tung von rund 13 Euro zum Jahr 2021 bedeuten.

Ein ähn­li­ches Bild zeich­net sich für die Ver­sor­gung mit Erd­gas ab. In der Gas­ver­sor­gung erhö­hen sich die Prei­se nach Ent­fall des Dezem­ber­ab­schlags sowie dem Erhalt des Ener­gie­gel­des nur leicht. Im Ver­gleich zum Jahr 2021 stei­gen die Gesamt­kos­ten für Gas im Jahr 2022 für einen Haus­halt mit einem Ver­brauch von 17.000 kWh um rund 240 Euro auf 1.504 Euro pro Jahr. Die­ses bedeu­tet eine monat­li­che Mehr­be­las­tung von 20 Euro. Für das Jahr 2023 wür­den sich bei einer Ener­gie­ein­spa­rung von 20% sowie Ein­füh­rung der Gas­prei­se­brem­se die Gesamt­kos­ten auf 1.849 Euro erhö­hen. Dies wie­der­um wür­de eine monat­li­che Mehr­be­las­tung von rund 49 Euro zum Jahr 2021 bedeuten.

Ent­schei­dend für die glimpf­lich aus­fal­len­den Preis­stei­ge­run­gen für das Jahr 2023 sind hier die Ener­gie­ein­spa­run­gen von 20%. Daher appel­lie­ren die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld noch­mals an alle Bür­ge­rIn­nen, wei­ter­hin Ener­gie einzusparen.

Eines ist sicher

Sobald Klar­heit über die Aus­ge­stal­tung der Gas­preis- sowie Strom­preis­brem­se herrscht und der erfor­der­li­che recht­li­che Rah­men geschaf­fen wur­de, infor­mie­ren die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld ihre Kun­dIn­nen aus­führ­lich und wer­den selbst­ver­ständ­lich alle preis­sen­ken­den Maß­nah­men des Abwehr­schirms zügig umsetzen.

Die Mit­ar­bei­te­rIn­nen im Kun­den­ser­vice ste­hen ger­ne für per­sön­li­che Bera­tungs­ge­sprä­che in den Zei­ten Mo, Di, Fr von 9:00 – 16:00 Uhr, sowie Do von 9:00 bis 18:00 Uhr im Kun­den-zen­trum Kun­Ze zur Ver­fü­gung. Zusätz­lich kön­nen Kun­dIn­nen das Kun­Ze mitt­wochs von 9:00 bis 16:00 Uhr tele­fo­nisch unter 02173/​979 500 und per E‑Mail unter service@​stw-​langenfeld.​de errei­chen. Für abge­stimm­te Ter­mi­ne ist das Kun­Ze mitt­wochs eben­falls geöffnet.

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