Wichtige Änderungen beim Strom: Lieferantenwechsel in 24 Stunden

Ab dem 6. Juni 2025 tre­ten neue gesetz­li­che Vor­ga­ben der Bun­des­netz­agen­tur in Kraft, die den Strom­lie­fe­ran­ten­wech­sel inner­halb von 24 Stun­den ermög­li­chen. Damit gehen für Sie wich­ti­ge Ände­run­gen bei der An- und Abmel­dung von Strom ein­her, über die wir Sie hier infor­mie­ren möchten:

  • Kei­ne rück­wir­ken­den An- oder Abmel­dun­gen mehr mög­lich: Ab dem genann­ten Datum dür­fen Stroman- und ‑abmel­dun­gen nicht mehr rück­wir­kend erfolgen.

  • Risi­ko bei ver­spä­te­ter Mel­dung: Wenn uns ein Aus­zug zu spät mit­ge­teilt wird, kann es pas­sie­ren, dass Sie wei­ter­hin für die Strom­kos­ten am alten Wohn­ort ver­ant­wort­lich sind – selbst wenn bereits ein Nach­mie­ter ein­ge­zo­gen ist.

  • Was Sie tun soll­ten: Um sol­che Unan­nehm­lich­kei­ten zu ver­mei­den, bit­ten wir Sie, uns min­des­tens zwei Wochen vor Ihrem geplan­ten Ein- oder Aus­zug zu infor­mie­ren. Nut­zen Sie hier­für die ent­spre­chen­den For­mu­la­re auf unse­rer Home­page, unser Kun­den­por­tal oder Schrei­ben Sie uns eine E‑Mail.

  • Nach dem Ein- oder Aus­zug: Nach der Woh­nungs­über­ga­be benö­ti­gen wir nur noch den aktu­el­len Zäh­ler­stand, den Sie uns ein­fach über­mit­teln können.

Wir bedan­ken uns für Ihre Mithilfe!

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