Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt und die unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen der Politik sind kompliziert und nur schwer zu verstehen. Unser Geschäftsführer Stefan Figge erklärt im Gespräch wie Energiepreisbremse und Co. in Langenfeld umgesetzt werden.
Mit welchen Maßnahmen wurde die Bevölkerung bereits entlastet?
Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 eine Entlastung, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Sie entspricht einem Zwölftel des im Septemer 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Kundinnen und Kunden die kein Gas, sondern Wärme beziehen, werden ebenfalls entlastet: Als Basis für die Soforthilfe gilt der Monat September.
In diesem Jahr sollen dann in der nächsten Stufe die sogenannten Energiepreisbremsen die Preise für Strom und Erdgas weiter regulieren und einen Teil der Mehrkosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfangen.
Wann kommen die Energiepreisbremsen und vor allem wie kommen diese bei den VerbraucherInnen an?
Beide Energiepreisbremsen sollen ab März 2023 gelten, rückwirkend sollen ebenfalls die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar angerechnet werden. Das Hilfsprogramm der Bundesregierung ist eine sehr wichtige Maßnahme, die auch wir begrüßen, damit Kundinnen und Kunden in Langenfeld von den aktuell sehr hohen Marktpreisen entlastet werden. Kundinnen und Kunden, die direkt bei uns Gas oder Strom beziehen, erhalten die Entlastung über ihre Abschläge. Personen, die zur Miete wohnen, erreichen die Energiepreisbremsen wahrscheinlich mit der Nebenkostenabrechnung des jeweiligen Jahres – falls die Heizkosten von Vermieterinnen oder Vermietern nicht angepasst werden sollten.
Bis wann gelten die Energiepreisbremsen und was müssen VerbraucherInnen tun, um von den Energiepreisbremsen zu profitieren?
Stand jetzt sollen beide Regelungen bis Ende April 2024 gelten. Um sowohl die Strom- als auch die Gaspreisbremse möglichst komfortabel an unsere Kundschaft weiterzugeben, werden wir den monatlichen Abschlag reduzieren. Unsere Kundinnen und Kunden müssen also nichts Weiteres tun, die Preisbremsen erreichen sie automatisch. Wichtig zu erwähnen ist jedoch, dass die Energiepreisbremsen nur für 80 Prozent des Verbrauchs greifen. Wer mehr verbraucht, muss für die Mehrmengen den höheren Energiepreis seines Anbieters zahlen. Energie sparen lohnt sich deshalb umso mehr.
Wie ermitteln die Stadtwerke den Verbrauch eines Haushalts, der als Grundlage für Energiepreisbremse dient?
Als Vergleichswert nehmen wir 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den wir für 2022 prognostiziert haben.
Können die Maßnahmen die steigenden Preise komplett ausgleichen?
Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in der wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein. Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld. Weitere Energiespar-Tipps finden Sie zusätzlich auf unserer Website. Auch die Kolleginnen und Kollegen in unserem KundenZentrum beraten unsere Kundschaft gerne.