“Wir werden den monatlichen Abschlag reduzieren”

Die aktu­el­le Situa­ti­on auf dem Ener­gie­markt und die unter­schied­li­chen Hilfs­maß­nah­men der Poli­tik sind kom­pli­ziert und nur schwer zu ver­ste­hen. Unser Geschäfts­füh­rer Ste­fan Fig­ge erklärt im Gespräch wie Ener­gie­preis­brem­se und Co. in Lan­gen­feld umge­setzt werden.

Mit wel­chen Maß­nah­men wur­de die Bevöl­ke­rung bereits entlastet?

Gas­kun­din­nen und Gas­kun­den erhal­ten im Monat Dezem­ber 2022 eine Ent­las­tung, die sich an den monat­li­chen Abschlä­gen ori­en­tiert. Sie ent­spricht einem Zwölf­tel des im Sep­temer 2022 pro­gnos­ti­zier­ten indi­vi­du­el­len Jah­res­ver­brauchs, mul­ti­pli­ziert mit dem am 1. Dezem­ber gül­ti­gen Gas­preis. Kun­din­nen und Kun­den die kein Gas, son­dern Wär­me bezie­hen, wer­den eben­falls ent­las­tet: Als Basis für die Sofort­hil­fe gilt der Monat September.

In die­sem Jahr sol­len dann in der nächs­ten Stu­fe die soge­nann­ten Ener­gie­preis­brem­sen die Prei­se für Strom und Erd­gas wei­ter regu­lie­ren und einen Teil der Mehr­kos­ten für die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher abfangen.

Wann kom­men die Ener­gie­preis­brem­sen und vor allem wie kom­men die­se bei den Ver­brau­che­rIn­nen an?

Bei­de Ener­gie­preis­brem­sen sol­len ab März 2023 gel­ten, rück­wir­kend sol­len eben­falls die Ent­las­tungs­bei­trä­ge für Janu­ar und Febru­ar ange­rech­net wer­den. Das Hilfs­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung ist eine sehr wich­ti­ge Maß­nah­me, die auch wir begrü­ßen, damit Kun­din­nen und Kun­den in Lan­gen­feld von den aktu­ell sehr hohen Markt­prei­sen ent­las­tet wer­den. Kun­din­nen und Kun­den, die direkt bei uns Gas oder Strom bezie­hen, erhal­ten die Ent­las­tung über ihre Abschlä­ge. Per­so­nen, die zur Mie­te woh­nen, errei­chen die Ener­gie­preis­brem­sen wahr­schein­lich mit der Neben­kos­ten­ab­rech­nung des jewei­li­gen Jah­res – falls die Heiz­kos­ten von Ver­mie­te­rin­nen oder Ver­mie­tern nicht ange­passt wer­den sollten.

Bis wann gel­ten die Ener­gie­preis­brem­sen und was müs­sen Ver­brau­che­rIn­nen tun, um von den Ener­gie­preis­brem­sen zu profitieren?

Stand jetzt sol­len bei­de Rege­lun­gen bis Ende April 2024 gel­ten. Um sowohl die Strom- als auch die Gas­preis­brem­se mög­lichst kom­for­ta­bel an unse­re Kund­schaft wei­ter­zu­ge­ben, wer­den wir den monat­li­chen Abschlag redu­zie­ren. Unse­re Kun­din­nen und Kun­den müs­sen also nichts Wei­te­res tun, die Preis­brem­sen errei­chen sie auto­ma­tisch. Wich­tig zu erwäh­nen ist jedoch, dass die Ener­gie­preis­brem­sen nur für 80 Pro­zent des Ver­brauchs grei­fen. Wer mehr ver­braucht, muss für die Mehr­men­gen den höhe­ren Ener­gie­preis sei­nes Anbie­ters zah­len. Ener­gie spa­ren lohnt sich des­halb umso mehr.

Wie ermit­teln die Stadt­wer­ke den Ver­brauch eines Haus­halts, der als Grund­la­ge für Ener­gie­preis­brem­se dient?

Als Ver­gleichs­wert neh­men wir 80 Pro­zent des Jah­res­ver­brauchs, den wir für 2022 pro­gnos­ti­ziert haben.

Kön­nen die Maß­nah­men die stei­gen­den Prei­se kom­plett ausgleichen?

Ein hun­dert­pro­zen­ti­ger Aus­gleich der Belas­tun­gen wird ange­sichts der his­to­ri­schen Dimen­sio­nen, in der wir uns mit Blick auf die Ener­gie­kos­ten bewe­gen, lei­der nicht mög­lich sein. Umso wich­ti­ger ist es, spar­sam mit Ener­gie umzu­ge­hen. In fast jedem Haus­halt gibt es noch Mög­lich­kei­ten, Ener­gie ein­zu­spa­ren – zum Bei­spiel die Hei­zung her­un­ter­dre­hen, wenn nie­mand zu Hau­se ist, Stoß­lüf­ten und beim Duschen auf Dau­er und Tem­pe­ra­tur ach­ten. Zudem soll­te jeder über­le­gen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weni­ger im Zim­mer tun. Jedes Grad weni­ger hei­zen ver­braucht sechs Pro­zent weni­ger Ener­gie und Geld. Wei­te­re Ener­gie­spar-Tipps fin­den Sie zusätz­lich auf unse­rer Web­site. Auch die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in unse­rem Kun­den­Zen­trum bera­ten unse­re Kund­schaft gerne.

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