Stoerungsmeldung Website | Hinweis zu aktuellen Smart Meter-Anschreiben im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Langenfeld

Hinweis zu aktuellen Smart Meter-Anschreiben im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Langenfeld

Derzeit erreichen zahlreiche Kundinnen und Kunden in unserem Versorgungsgebiet postalische Anschreiben zum Einbau sogenannter Smart Meter (intelligenter Messsysteme). Die Schreiben werden von einem externen Messstellenbetreiber versendet und beziehen sich auf den Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme.

Bitte beachten Sie: Die Stadtwerke Langenfeld sind nicht Absender dieser Schreiben

Die Stadtwerke Langenfeld sind als Stromnetzgesellschaft und Stromlieferant nicht für den Messstellenbetrieb zuständig. Wir versenden derzeit keine entsprechenden Werbe- oder Informationsschreiben zum Smart Meter-Einbau und stehen auch nicht in Verbindung mit dem Unternehmen DMG Deutsche Messwesen GmbH, das dieses Angebot versendet.

Was bedeuten die aktuellen Angebote?

Für den Einbau, den Betrieb und den Austausch von Stromzählern in unserem Netzgebiet ist der zuständige Netz- und Messtellenbetreiber Westnetz verantwortlich. Dieser informiert betroffene Anschlussnutzer und Anschlussnehmer direkt über gesetzlich vorgeschriebene Zählerwechsel oder den Einbau intelligenter Messsysteme. Neben dem örtlich zuständigen Messstellenbetreiber dürfen auch sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihre Dienstleistungen anbieten. Die Inanspruchnahme eines solchen Angebots ist jedoch freiwillig.

Gesetzlich vorgesehene Zählerwechsel werden von der Westnetz unabhängig von solchen Angeboten durchgeführt. Kundinnen und Kunden sollten daher sorgfältig prüfen, ob ein Betreiberwechsel tatsächlich gewünscht ist.

Was Sie jetzt tun können

Aus dem Erhalt eines solchen Anschreibens ergibt sich weder eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss noch ein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Wir empfehlen, entsprechende Angebote sorgfältig zu prüfen und insbesondere darauf zu achten, wer Ihr tatsächlicher Vertragspartner wird, welche laufenden Kosten für den Messstellenbetrieb entstehen, ob Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen gelten und welche Leistungen konkret im Angebot enthalten sind.

Weiterführende Informationen

  • Informieren Sie sich auch gerne auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW: Hier klicken.
  • Auch der zuständige Zähler- und Messstellenbetreiber Westnetz informiert: Hier klicken.

 

 

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Eine Hilfestellung zu unserem Login-System finden Sie hier.

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