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Ohne Wasser kein Leben: Darum sorgen wir im Versorgungsgebiet Langenfeld-Monheim für gutes Trinkwasser. Die Deutschen verbrauchen am Tag durchschnittlich etwa 125 Liter Wasser pro Kopf, unter anderem zum Trinken, Kochen, Waschen und zur Körperpflege. Dafür, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger (rund 105.000) der Region Langenfeld-Monheim Ihren täglichen Flüssigkeitsbedarf problemlos und möglichst preisgünstig decken können, sorgen wir, das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim – Ihr Wasserversorger für die Region.
Um gesund zu sein und gesund zu bleiben, ist es wichtig, täglich ausreichend zu trinken – am besten Wasser. Die Versorgung mit sauberem Wasser ist also unverzichtbar. Das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim garantiert mit regelmäßigen, umfangreichen Kontrollen eine gleichbleibend hohe Wasserqualität. Wir stellen Ihnen Trinkwasser bereit, das Sie bedenkenlos nutzen können.
Insgesamt sechs Brunnen besitzen wir in Monheim im Knipprather Wald, aus denen wir Ihr Trinkwasser gewinnen. Das Wassereinzugsgebiet für das zuströmende Grundwasser deckt große Teile des Langenfelder Stadtgebietes ab und ist durch eine entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung gesichert. Das geförderte Wasser wird in der Trinkwasseraufbereitungsanlage Monheim aufbereitet und anschließend durch das Versorgungsnetz direkt zu Ihnen nach Hause gepumpt.
Trinkwasser muss laut Trinkwasserverordnung (TVO) von gleichbleibend guter Qualität sein: klar, kühl, farb- und geruchlos. Diese Anforderungen halten wir selbstverständlich ein. Unser Wasser wird regelmäßig mikrobiologisch, physikalisch und chemisch kontrolliert. Wir können mit Sicherheit behaupten: Trinkwasser ist und bleibt das am besten kontrollierte Lebensmittel.
Bitte beachten Sie: Die Langenfelder und Monheimer Stadtgebiete werden auch von Wasserschutzzonen angrenzender Wasserwerke (Hitdorf, Hilden-Karnap und Wasserwerk Baumberg) berührt.
Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim: Natürlich. Für die Region.
Im Sommer 2023 war der WDR zu Besuch im Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim. Für die Sendung „Lokalzeit“ berichtete der Sender über die Arbeit des Wasserwerks und über den Rekord-Wasserverbrauch des vergangenen Jahres, der sich auf den Stand des Grundwassers auswirkt. Wie das Verbandswasserwerk trotz sinkender Grundwasserstände den Wasserverbrauch der Region sichert und wie jeder dazu beitragen kann, das Grundwasser zu schützen, das erfahren Sie im Video.
Gemäß Trinkwasserverordnung
Sorgfältig aufbereitet
Unser wichtigstes Lebensmittel
Aus der Region für die Region
Unser KundenZentrum KunZe
Stets online informiert
Ihr Wasserversorger für die Region
Unser Energiekompass
Nach erfolgter Anschlussübergabe den aktuellen Zählerstand ablesen und uns übermitteln
Antragsformular ausfüllen und absenden oder abgeben
Wir kommen mit weiteren Schritten auf Sie zu
Das saubere, kontrollierte Trinkwasser aus der Region Langenfeld-Monheim genießen!
Laut Trinkwasserverordnung muss Trinkwasser von gleichbleibend guter Qualität sein: klar, kühl, farb- und geruchlos. Diese Anforderungen halten wir selbstverständlich ein und kontrollieren unser Wasser regelmäßig mikrobiologisch, physikalisch und chemisch.
Die sechs Brunnen des Verbandswasserwerkes befinden sich in Monheim im Knipprather Wald. Zur vollständigen Bedarfsabdeckung wird zusätzlich Wasser von den Stadtwerken Solingen und der Energieversorgung Leverkusen bezogen und in das Leitungsnetz eingespeist.
Unser Trinkwasser stammt zu 75% aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage Monheim, in der reines Grundwasser aufbereitet wird. Die restlichen 25 % kommen von den Stadtwerken Solingen (aus dem Wasserwerk Baumberg in Hilden) und der Energieversorgung Leverkusen (aus dem Wasserwerk Rheindorf).
Das aus den Brunnen im Knipprather Wald gewonnene Grundwasser wird durch Filtration über dolomitischen Halbbrand entsäuert. Durch Adsorption an Aktivkohle werden chlorierte Kohlenwasserstoffe entfernt. Abschließend erfolgt eine Schutzinhibition durch Zugabe von Phosphat.
Das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim lässt Sie nicht allein! Wir sind für Sie da – telefonisch und vor Ort in unserem KundenZentrum KunZe sowie jederzeit über unser Online-Portal. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen rund um das Thema Trinkwasser aus der Region zu kontaktieren. Bei uns finden Sie immer einen Ansprechpartner, der sich um Ihr Anliegen kümmert – auch bei Fragen zu Ihrer Wasserrechnung. Während Sie im Abrechnungsdschungel anderer Versorgungsdienstleister schon mal den Überblick über Ihre Betriebskosten verlieren können, erfolgt bei uns die Abrechnung Ihres Wassertarifs transparent und überschaubar, fair und kalkulierbar. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zu Ihrem Tarif haben oder Änderungen vornehmen möchten. Unser digitaler Rechnungserklärer unterstützt Sie, wenn Sie Positionen auf Ihrer Rechnung verstehen möchten. Ob persönlich oder online – wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Und so einfach funktioniert die Abrechnung bei uns:
Übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand:
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen bei den Stadtwerken Langenfeld zur Verfügung:
Hier gelangen Sie direkt zum Antragsformular für die Trinkwasserversorgung über Ihren Wasserhausanschluss (neu oder Änderung).
Die Untersuchung eines Wasserzählers auf mögliche Mängel ist nur bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle möglich. Wenn Sie eine solche Überprüfung vornehmen lassen möchten, übernehmen wir gerne den Wechsel und das Einschicken des Zählers für Sie. Füllen Sie einfach den Antrag auf Überprüfung eines Wasserzählers aus. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. Bitte nennen Sie uns dazu eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
Kosten der Überprüfung (Stand: 07.07.2021):
Zählergröße: alte Bezeichnung Qn 2,5, Qn 6, Qn 10/neue Bezeichnung: Q3=4, Q3=10, Q3=16
Kosten Befundprüfung: 140,50 €
Montagestunde: 70,82 €
Gesamt (netto): 211,32 €
Bewegen sich die Differenzen im Rahmen der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen, ist der Kunde zur Zahlung der gesamten Prüfkosten verpflichtet.
Ebenfalls wird eine Montagestunde, die den Wasserzählerwechsel sowie die An- und Abfahrt des Monteurs beinhaltet, berechnet.
Sie wohnen im Versorgungsgebiet Langenfeld-Monheim und benötigen einen Gartenwasserzähler?
Für eine Reduzierung der Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühren benötigen Sie zunächst einen Zwischenzähler. Die Kosten für den Einbau und die regelmäßige Eichung müssen Sie selbst tragen. Danach stellen Sie einen formlosen Antrag beim Referat Steuern und Abgaben der Stadt Langenfeld bzw. beim Referat Steuern und Gebühren der Stadt Monheim am Rhein, für den Sie folgendes benötigen:
Am Ende des Jahres teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand mit, und wir kümmern uns mit Hilfe des Bescheids über Kanalbenutzungsgebühren direkt um die Reduzierung. Die Abrechnung des Zwischenzählers bei unserem Verbandswasserwerk kostet 3,00 €.
Die Ausgabe, Rückgabe und Ablesungen von Standrohren erfolgt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung an den folgenden Tagen:
1. Formular ausfüllen
Ihren Antrag auf Mietung eines Standrohrs können Sie uns hier übermitteln. Planen Sie bitte in etwa 5 Tage im Vorfeld ein.
Ausgabestelle: Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40764 Langenfeld.
Erforderliche Angaben für die Vermietung:
Die halbjährliche Terminkontrolle erfolgen nach Terminabsprache ausschließlich vor Ort.
2. Kaution zahlen
Für die Anmietung eines Standrohres ist eine Kaution in Höhe von 1.000,00 Euro per Überweisung zu hinterlegen. Die Überweisung muss mindestens 24 Stunden vor Abholung des Standrohres auf unserem Konto (Bankverbindung) eingegangen sein.
Bitte unbedingt den Verwendungszweck Standrohrkaution angeben. Bitte beachten Sie, dass wir ein Standrohr nur gegen Hinterlegung einer Kaution herausgeben können. Informieren Sie sich, nutzen Sie unser Kontaktformular zur Standrohranfrage oder rufen Sie uns an. Bei Abholung halten Sie bitte den Überweisungsbeleg bereit.
Bankverbindung:
Stadt-Sparkasse Langenfeld
IBAN: DE09 3755 1780 0000 1006 02
BIC: WELADED1LAF
Preise:
Kaution:
1.000,00 EUR
Bearbeitungs-/ Wartungspauschale:
74,90 EUR, inkl. aktueller MwSt., je angefangenen 6‑Monats-Zeitraum (für eingetragene Vereine entfällt die Bearbeitungs-/Wartungspauschale)
Miete/Tag:
1,72 EUR, inkl. aktueller MwSt.
Wasserpreis: es gelten die allgemeinen Wasserpreise
3. Terminvereinbarung
Das Standrohr-Team meldet sich nach Vorliegen der Punkte 1 und 2 und vereinbart mit Ihnen ein Termin.
Hier können Sie einen Mustervertrag einsehen.
Hinweis zum Standrohrverleih: Soweit die Ausleihe mehr als einem Monat beträgt, ist der Kunde verpflichtet, das Standrohr unaufgefordert jeweils zum Stichtag 30.06. und 31.12. eines Jahres beim Versorger zum Zwecke der Ablesung/Abrechnung/Überprüfung vorzulegen. Wird das Standrohr nicht rechtzeitig vorgelegt, wird eine Vertragsstrafe von 70,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet. Weitere Hinweise zum Standrohrverleih entnehmen Sie bitte dem Punkt III. – Wassertarif in besonderen Fällen – im Preisblatt Wasser 2024.
Über dieses Online-Formular können Sie uns Ihre Anfrage zur Löschwasserversorgung zukommen lassen.
Ihr Wasserzähler hat ein Rollenzählwerk mit einer Zahlenkombination, die den jeweils aktuellen Zählerstand in Kubikmetern (m³) anzeigt. Sollten Sie einen digitalen Zähler haben, dann lesen Sie auf dem Display bitte nur die großen Zahlen vor m³ ab. Die hochgestellten Zahlen rechts daneben können Sie ignorieren, da nur volle Kubikmeterwerte abgerechnet werden.
Sie können uns Ihren Zählerstand ganz einfach online übermitteln. Natürlich können Sie uns auch einfach anrufen, uns eine E‑Mail schicken oder uns Ihren Zählerstand persönlich in unserem KundenZentrum KunZe mitteilen.
Gerne sind wir bei Fragen zu Ihrer Wasserrechnung für Sie da. Vielleicht hilft Ihnen aber auch unser Rechnungserklärer weiter: Hier finden Sie leicht verständliche Erklärungen und Erläuterungen zu den Positionen auf Ihrer Rechnung.
Seit Anfang des Jahres 2022 kommt es zu zwei getrennten Abschlagsbuchungen vom Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim auf Kundenkonten, was nach den durchgeführten Buchungen unter Umständen zu offenen Fragen führen kann. Hintergrund ist die vertragliche Trennung von Wasser und Kanalbenutzungsgebühren, über die das Verbandswasserwerk bereits in der Jahresverbrauchsabrechnung informiert hatte. Notwendig wurde diese Änderung, um eine noch größere Transparenz zu gewährleisten. Denn das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim führt die Abrechnung für die Kanalbenutzungsgebühren sowohl für die Stadt Langenfeld als auch die Stadt Monheim durch. Auch zuvor setzten sich die Abschläge für Wasser aus zwei Teilbeträgen für Wasser und Kanalnutzung zusammen. Lediglich die Abbuchung erfolgte in einem Betrag. Für das Jahr 2022 erhalten Kunden erstmals zwei getrennte Jahresverbrauchsabrechnungen. Das Verbandswasserwerk bittet darum, bei Überweisungen und Daueraufträgen die Verwendung der beiden korrekten Rahmenvertragsnummer und Beträge für Kanal und Wasser zu beachten.
Ihren Abschlag können Sie ganz einfach in unserem Kundenportal anpassen. Hier kann der Abschlag bis um 20 % gesenkt und bis um 100 % erhöht werden. Sollte Ihnen das nicht ausreichen, schreiben Sie uns gerne eine E‑Mail mit Ihrer Änderungsbitte an service@stw-langenfeld.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Für eine Reduzierung der Kanalbenutzungsgebühren benötigen Sie zunächst einen Zwischenzähler. Die Kosten für den Einbau und die regelmäßige Eichung liegen bei Ihnen. Danach stellen Sie einen formlosen Antrag beim Referat Steuern und Abgaben der Stadt Langenfeld bzw. beim Referat Steuern und Gebühren der Stadt Monheim am Rhein, für den Sie Folgendes benötigen:
Nachweis über den Einbau des Zwischenzählers mit Zählernummer, Eichdatum und dem aktuellen Zählerstand zur Zeit des Einbaues. Hier reicht beispielsweise eine Kopie der Rechnung.
Kundennummer und Rahmenvertragsnummer bei der Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH.
Am Ende des Jahres teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand mit, und wir kümmern uns über den Bescheid über Kanalbenutzungsgebühren direkt um die Reduzierung. Die Abrechnung des Zwischenzählers bei unserem Verbandswasserwerk kostet 3,00 €.
Hier finden Sie das Infoblatt der Stadt Langenfeld Rhld., dem Sie noch einmal alle Details entnehmen können: https://is.gd/4b9Upm.
Für die Stadt Monheim am Rhein finden Sie alle Infos unter folgendem Link: https://is.gd/mcDWAv (scrollen bis „So können Sie Schmutzwassergebühren sparen – Einbau von Wasserzählern für die Gartenbewässerung“).
Soweit vom Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim über das Trinkwasserversorgungsnetz leistbar, wird der Feuerlösch-Grundschutz über die Hydranten im Hauptrohrnetz gewährleistet. Objektschutz über den Hausanschluss kann grundsätzlich nicht aus dem Trinkwasserversorgungsnetz gestellt werden.
Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass wir nach den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), §§ 5, 6 für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände und nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht haften.
Einen Antrag auf Löschwasserversorgung können Sie hier stellen.
Das aus den Brunnen im Knipprather Wald gewonnene Grundwasser wird durch Filtration über dolomitischen Halbbrand entsäuert. Durch Adsorption an Aktivkohle werden chlorierte Kohlenwasserstoffe entfernt. Abschließend erfolgt eine Schutzinhibition durch Phosphatzugebe.
Aufgrund der einwandfreien biologischen Qualität des Brunnenwassers ist eine Desinfektion nicht erforderlich.
Unsere Messungen im Rahmen der Trinkwasseranalyse zeigen: Alle Grenzwerte werden deutlich unterschritten! Die Analyseergebnisse können Sie hier einsehen.
Die Wasserhärte im gesamten Versorgungsgebiet Langenfeld und Monheim ist gemäß Waschmittelgesetz mittel. Für die Dosierung von Reinigungs- und Waschmitteln beachten Sie bitte die Hinweise der Hersteller und dosieren nach dem Härtebereich mittel.
Die Wasserhärte bemisst sich allgemein nach der Summe der enthaltenen Erdalkalien in Millimol Calciumcarbonat je Liter. Die genauen Werte unseres Trinkwassers, gemäß § 8 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Waschmitteln und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz), entnehmen Sie bitte unserem Analyseblatt.
Hier allgemein die Härtebereiche gemäße Waschmittelgesetz:
weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Eine häusliche Wasserenthärtungsanlage ist in unserem Versorgungsgebiet im Normalfall nicht erforderlich. Wer dennoch weicheres Wasser wünscht und daher eine häusliche Enthärtungsanlage installieren lassen möchte, sollte in jedem Fall darauf achten, dass es sich um eine Anlage mit Zulassung durch den DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) handelt.
Um Risiken für die Trinkwasserqualität frühzeitig zu erkennen und entsprechend reagieren zu können, führt das Verbandswasserwerk Langenfeld Monheim eine Vielzahl von Wasseruntersuchungen durch.
Einerseits legt die aktuelle Trinkwasserverordnung, die zu untersuchenden Parameter und Grenzwerte fest sowie – auf Basis der abgegebenen Wassermenge – die erforderliche Anzahl an Wasserproben, die in einem Probeentnahmeplan definiert sind. Diese Analysen werden durch akkreditierte Labore durchgeführt.
Andererseits umfasst unser Probeentnahmeplan – neben den gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen – eine Vielzahl von zusätzlichen Probenahmen im Vorfeld – an den Grundwassermessstellen, den Brunnen sowie der Aufbereitungsanlage. Zudem werden, in mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Messstellen, im Versorgungsnetz (Schulen, Kindergärten, Altenheime, private Haushalte, etc.) regelmäßig Wasserproben entnommen und untersucht.
Im Kalenderjahr 2023 wurden insgesamt ca. 1.850 Wasserproben entnommen und ca. 25.000 Einzelparameter untersucht.
So können unsere KundInnen sicher sein, dass unser Trinkwasser stets überwacht und jederzeit in einwandfreiem Zustand ist.
Ein bewusster und sparsamer Umgang mit dem Trinkwasser ist nachhaltig und nützt uns allen.
Spitzenverbräuche in heißen Sommermonaten (z.B. 2019 und 2020) haben in einigen Regionen in Deutschland zu Wasserengpässen geführt und gezeigt, dass die so selbstverständlich angenommene Verfügbarkeit von Trinkwasser in jeder Menge und rund um die Uhr kein Selbstläufer ist. Auch bei uns waren die Aufbereitungs- und Förderanlagen weitestgehend ausgelastet. Als Auswirkung des Klimawandels ist auch in Zukunft mit längeren Hitzeperioden und damit steigenden Wasserverbräuchen zu rechnen. Damit Sie auch in diesen Zeiten zuverlässig mit ausreichend Wasser versorgt werden können, sind wir als Wasserversorger verpflichtet, Sie über den sorgsamen und bewussten Umgang mit der Ressource Trinkwasser zu informieren.
Was können Sie als Einzelner tun und bewirken?
Stagnationswasser bildet sich, wenn das Trinkwasser für längere Zeit (z.B. über Nacht oder während des Urlaubs) in der Leitung steht. Dieses Wasser sollte nicht direkt zu Trinkwasserzwecken, wie Kaffeezubereitung, genutzt werden. Unsere Empfehlung: Leitungen zuerst durch andere Nutzungen spülen (z.B. Toilette, Händewaschen) und nur den Leitungsinhalt des Wasserhahns ausspülen (kann auch zum Pflanzengießen genutzt werden).
Ein Tipp: prüfen Sie mit dem Finger wann das Wasser kalt aus dem Hahn kommt.
25 bis 50 Grad Celsius warmes Süß- oder Salzwasser mit regelmäßiger Frischwassernachspeisung und einer langen Verweilzeit: Das sind die optimalen Lebensbedingungen für Legionellen.
Zurzeit sind den Wissenschaftlern 48 verschiedene Arten der stäbchenförmigen Bakterien bekannt. Am gefährlichsten für eine Erkrankung des Menschen ist die Legionella pneumophila. In 70 bis 90 Prozent aller Krankheitsfälle ist sie der Erreger und verantwortlich für eine Legionellose (zum Beispiel die Legionärskrankheit).
Legionellen können im Trinkwasser enthalten sein. Ihre Konzentration ist im kalten Wasser allerdings so gering, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Bei entsprechenden Rahmenbedingungen vermehren sie sich jedoch so stark, dass von ihnen eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann. Hierzu zählen der bereits am Anfang genannte Temperaturbereich von 20–50 Grad Celsius und eine entsprechende Stagnation (Verweildauer) des warmen Trinkwassers in den Leitungen.
Eine Übertragung von Legionellen auf den Menschen durch Kontakt mit Leitungswasser ist prinzipiell nur möglich, wenn die Legionellen über zerstäubtes Trinkwasser (Aerosole) in die tiefen Lungenabschnitte gelangen. Das bedeutet: Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers, zum Beispiel beim Duschen, bei Klimaanlagen oder in Whirlpools kann zur Erkrankung führen.
Am besten schützen Sie sich vor Legionellen, wenn Sie Ihren zentralen Trinkwasserspeicher auf mindestens 60 Grad Celsius beheizen. So vermindern Sie das Risiko, dass sich Legionellen im Trinkwasser vermehren.
Bei einer Infektion durch Legionellen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Glieder- und Kopfschmerzen, Husten, Durchfällen und Verwirrtheit kommen. In schlimmen Fällen, wie bei der Legionärskrankheit, bekommen die Infizierten eine schwere Lungenentzündung, die unbehandelt zum Tod führen kann.
Nach der aktuellen Trinkwasserverordnung sind für größere Anlagen erstmals Untersuchungspflichten und Meldepflichten über den Bestand bestimmter Anlagen festgeschrieben. Betroffen sind Warmwasseranlagen mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Liter und/oder einem Wasserinhalt von mehr als drei Litern in der Warmwasserleitung zwischen der Wassererwärmung und der entferntesten Entnahmestelle.
Nicht unter diese Definition fallen generell Eigenheime, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Häuser mit Anlagen deren Warmwasservolumen unterhalb der oben genannten 400 beziehungsweise drei Liter liegen.
In einer Stellungnahme informiert das Umweltbundesamt rund ums Thema Legionellen im Rahmen der geänderte Trinkwasserverordnung und erklärt, worauf Vermieter konkret in diesem Zusammenhang achten müssen: Legionellen Stellungnahme – Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung.
Informationen zu Gesundheitsrisiken durch Stagnationswasser finden Sie im Ratgeber Trink was.
Hauseigentümer sind Betreiber einer Wasserversorgungsanlage – nämlich Ihrer Wasserinstallation. Auch für Sie ist die Einhaltung der Trinkwasserverordnung verpflichtend. Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei sind bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen.
Wie erkennen Sie, ob in Ihrer Installation Bleirohre vorhanden sind? Bleirohre sind – sofern nicht überstrichen – äußerlich leicht an ihrer graublauen Farbe zu erkennen. Da Blei sehr weich ist, kann es leicht mit dem Fingernagel eingeritzt werden und erzeugt beim Klopfen einen dumpfen Ton. Bleileitungen wurden im Keller meist nicht geradlinig, sondern in großen Bögen „über Putz“ verlegt.
Als Mieter können Sie Informationen über den Zustand der Trinkwasser-Installation vom Hauseigentümer erhalten. Dieser ist nach der Trinkwasserverordnung für die einwandfreie Qualität des Trinkwassers verantwortlich.
Bei nicht zu klärenden baulichen Verhältnissen hilft letztlich eine fachgerechte Analyse des Trinkwassers auf den Bleigehalt weiter.
Die gesamtbetrieblichen spezifischen Kosten sowie die Wasserverlustrate liegen unterhalb der Mittelwerte der Vergleichs-Wasserversorgungsunternehmen (Wasserbenchmark NRW auf Basis der Zahlen 2022).
In der Modernisierungsstrategie der Bundesregierung für die deutsche Wasserwirtschaft vom 21.03.2002 nehmen das Benchmarking und die Anwendung von Kennzahlen eine zentrale Rolle ein. Das Benchmarking ist dabei als ein systematischer und kontinuierlicher Prozess zur Identifizierung, zum Kennenlernen und zur Übernahme erfolgreicher Instrumente, Methoden und Prozesse vergleichbarer Wasserversorgungsunternehmen definiert.
Die Zielsetzung des Benchmarking besteht darin, Optimierungspotenziale zu ermitteln und durch eine nachfolgende Ursachenanalyse realisierbare Maßnahmen herauszuarbeiten. Mehr Infos.
Hier finden Sie Übersichtskarten zu folgenden Wasserschutzgebieten:
Langenfeld-Monheim
Leverkusen-Rheindorf
Monheim-Baumberg
Hilden-Karnap
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Verordnungen gesammelt:
Hier haben wir für Sie einige interessante Links gesammelt:
Die Liste der Untersuchungsstellen mit Laborstandort in NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen enthält Adressen und Ansprechpartner, an die Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden können.
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