Wasser: Kostbare Ressource 

Nach­hal­tig. Umfas­send. Versorgt. 

Frisches Trinkwasser für die Region 

Ohne Was­ser kein Leben: Dar­um sor­gen wir im Ver­sor­gungs­ge­biet Lan­gen­feld-Mon­heim für gutes Trink­was­ser. Die Deut­schen ver­brau­chen am Tag durch­schnitt­lich etwa 125 Liter Was­ser pro Kopf, unter ande­rem zum Trin­ken, Kochen, Waschen und zur Kör­per­pfle­ge. Dafür, dass Sie als Bür­ge­rin­nen und Bür­ger (rund 105.000) der Regi­on Lan­gen­feld-Mon­heim Ihren täg­li­chen Flüs­sig­keits­be­darf pro­blem­los und mög­lichst preis­güns­tig decken kön­nen, sor­gen wir, das Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim – Ihr Was­ser­ver­sor­ger für die Region. 

Mehr erfah­ren

Unser Wasserwerk im WDR: Der WDR hat uns besucht und über die Arbeit des Wasserwerkes berichtet.

Im Som­mer 2023 war der WDR zu Besuch im Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim. Für die Sen­dung „Lokal­zeit“ berich­te­te der Sen­der über die Arbeit des Was­ser­werks und über den Rekord-Was­ser­ver­brauch des ver­gan­ge­nen Jah­res, der sich auf den Stand des Grund­was­sers aus­wirkt. Wie das Ver­bands­was­ser­werk trotz sin­ken­der Grund­was­ser­stän­de den Was­ser­ver­brauch der Regi­on sichert und wie jeder dazu bei­tra­gen kann, das Grund­was­ser zu schüt­zen, das erfah­ren Sie im Video.

Ihre Vorteile mit Trinkwasser aus der Region

Kontrolliert: 

Gemäß Trinkwasserverordnung 

Sauber: 

Sorg­fäl­tig aufbereitet 

Kostbar: 

Unser wich­tigs­tes Lebensmittel 

Lokal: 

Aus der Regi­on für die Region 

Persönlich: 

Unser Kun­den­Zen­trum KunZe 

Digital: 

Stets online informiert 

Verlässlich: 

Ihr Was­ser­ver­sor­ger für die Region 

Praktisch: 

Unser Energiekompass 

Wasseranschluss leicht gemacht: 
So einfach kommt unser Wasser aus Ihrem Hahn 

Schritt 1

Nach erfolg­ter Anschluss­über­ga­be den aktu­el­len Zäh­ler­stand able­sen und uns über­mit­teln

Schritt 2

Antrags­for­mu­lar aus­fül­len und absen­den oder abgeben

Schritt 3

Wir kom­men mit wei­te­ren Schrit­ten auf Sie zu

Schritt 4

Das sau­be­re, kon­trol­lier­te Trink­was­ser aus der Regi­on Lan­gen­feld-Mon­heim genießen!

Wasser für das Versorgungsgebiet Langenfeld-Monheim

Regelmäßig kontrolliert

Laut Trink­was­ser­ver­ord­nung muss Trink­was­ser von gleich­blei­bend guter Qua­li­tät sein: klar, kühl, farb- und geruch­los. Die­se Anfor­de­run­gen hal­ten wir selbst­ver­ständ­lich ein und kon­trol­lie­ren unser Was­ser regel­mä­ßig mikro­bio­lo­gisch, phy­si­ka­lisch und chemisch.

Woher stammt unser Wasser?

Die sechs Brun­nen des Ver­bands­was­ser­wer­kes befin­den sich in Mon­heim im Knipp­ra­ther Wald. Zur voll­stän­di­gen Bedarfs­ab­de­ckung wird zusätz­lich Was­ser von den Stadt­wer­ken Solin­gen und der Ener­gie­ver­sor­gung Lever­ku­sen bezo­gen und in das Lei­tungs­netz eingespeist.

Wassergewinnungsverfahren

Unser Trink­was­ser stammt zu 75% aus der Trink­was­ser­auf­be­rei­tungs­an­la­ge Mon­heim, in der rei­nes Grund­was­ser auf­be­rei­tet wird. Die rest­li­chen 25 % kom­men von den Stadt­wer­ken Solin­gen (aus dem Was­ser­werk Baum­berg in Hil­den) und der Ener­gie­ver­sor­gung Lever­ku­sen (aus dem Was­ser­werk Rheindorf).

Wasseraufbereitungsverfahren

Das aus den Brun­nen im Knipp­ra­ther Wald gewon­ne­ne Grund­was­ser wird durch Fil­tra­ti­on über dolo­mi­ti­schen Halb­brand ent­säu­ert. Durch Adsorp­ti­on an Aktiv­koh­le wer­den chlo­rier­te Koh­len­was­ser­stof­fe ent­fernt. Abschlie­ßend erfolgt eine Schutz­in­hi­bi­ti­on durch Zuga­be von Phosphat.

Trinkwasser für die Region – Rundum-Service garantiert!

Das Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim lässt Sie nicht allein! Wir sind für Sie da – tele­fo­nisch und vor Ort in unse­rem Kun­den­Zen­trum Kun­Ze sowie jeder­zeit über unser Online-Por­tal. Zögern Sie nicht, uns bei Fra­gen rund um das The­ma Trink­was­ser aus der Regi­on zu kon­tak­tie­ren. Bei uns fin­den Sie immer einen Ansprech­part­ner, der sich um Ihr Anlie­gen küm­mert – auch bei Fra­gen zu Ihrer Was­ser­rech­nung. Wäh­rend Sie im Abrech­nungs­dschun­gel ande­rer Ver­sor­gungs­dienst­leis­ter schon mal den Über­blick über Ihre Betriebs­kos­ten ver­lie­ren kön­nen, erfolgt bei uns die Abrech­nung Ihres Was­ser­ta­rifs trans­pa­rent und über­schau­bar, fair und kal­ku­lier­bar. Wir hel­fen Ihnen wei­ter, wenn Sie Fra­gen zu Ihrem Tarif haben oder Ände­run­gen vor­neh­men möch­ten. Unser digi­ta­ler Rech­nungs­er­klä­rer unter­stützt Sie, wenn Sie Posi­tio­nen auf Ihrer Rech­nung ver­ste­hen möch­ten. Ob per­sön­lich oder online – wir freu­en uns, von Ihnen zu hören!

Und so ein­fach funk­tio­niert die Abrech­nung bei uns:

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Zäh­ler­stand übermitteln

Über­mit­teln Sie uns Ihren Zählerstand: 

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Abschlags­zah­lun­gen

Fol­gen­de Zah­lungs­me­tho­den ste­hen Ihnen bei den Stadt­wer­ken Lan­gen­feld zur Verfügung:

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Abrech­nung
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Ener­gie­kom­pass

So erreichen Sie uns

verbandswasserwerke-Langenfeld KunZe
02173 /​979 – 500 

Solin­ger Stra­ße 41 in Langenfeld

Angebote & Services | Trinkwasser

Sen­den Sie uns Ihre Anmel­dung für unser Trink­was­ser ganz ein­fach und bequem mit die­sem Online-For­mu­lar zu.

Hier gelan­gen Sie direkt zum Antrags­for­mu­lar für die Trink­was­ser­ver­sor­gung über Ihren Was­ser­haus­an­schluss (neu oder Änderung).

Die Unter­su­chung eines Was­ser­zäh­lers auf mög­li­che Män­gel ist nur bei einer staat­lich aner­kann­ten Prüf­stel­le mög­lich. Wenn Sie eine sol­che Über­prü­fung vor­neh­men las­sen möch­ten, über­neh­men wir ger­ne den Wech­sel und das Ein­schi­cken des Zäh­lers für Sie. Fül­len Sie ein­fach den Antrag auf Über­prü­fung eines Was­ser­zäh­lers aus. Wir mel­den uns dann umge­hend bei Ihnen. Bit­te nen­nen Sie uns dazu eine Tele­fon­num­mer, unter der Sie tags­über erreich­bar sind.

Kos­ten der Über­prü­fung (Stand: 07.07.2021):

Zäh­ler­grö­ße: alte Bezeich­nung Qn 2,5, Qn 6, Qn 10/​neue Bezeich­nung: Q3=4, Q3=10, Q3=16
Kos­ten Befund­prü­fung: 140,50 €
Mon­ta­ge­stun­de: 70,82 €
Gesamt (net­to): 211,32 €

Bewe­gen sich die Dif­fe­ren­zen im Rah­men der gesetz­li­chen Ver­kehrs­feh­ler­gren­zen, ist der Kun­de zur Zah­lung der gesam­ten Prüf­kos­ten verpflichtet.

Eben­falls wird eine Mon­ta­ge­stun­de, die den Was­ser­zäh­ler­wech­sel sowie die An- und Abfahrt des Mon­teurs beinhal­tet, berechnet.

Sie woh­nen im Ver­sor­gungs­ge­biet Lan­gen­feld-Mon­heim und benö­ti­gen einen Gartenwasserzähler?

Für eine Redu­zie­rung der Schmutz­was­ser­ka­nal­be­nut­zungs­ge­büh­ren benö­ti­gen Sie zunächst einen Zwi­schen­zäh­ler. Die Kos­ten für den Ein­bau und die regel­mä­ßi­ge Eichung müs­sen Sie selbst tra­gen. Danach stel­len Sie einen form­lo­sen Antrag beim Refe­rat Steu­ern und Abga­ben der Stadt Lan­gen­feld bzw. beim Refe­rat Steu­ern und Gebüh­ren der Stadt Mon­heim am Rhein, für den Sie fol­gen­des benötigen:

  • Nach­weis über den Ein­bau des Zwi­schen­zäh­lers mit Zäh­ler­num­mer, Eich­da­tum und dem aktu­el­len Zäh­ler­stand zur Zeit des Ein­bau­es. Hier reicht bei­spiels­wei­se eine Kopie der Rechnung.
  • Kun­den­num­mer und Rah­men­ver­trags­num­mer bei der Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim GmbH

Am Ende des Jah­res tei­len Sie uns Ihren aktu­el­len Zäh­ler­stand mit, und wir küm­mern uns mit Hil­fe des Bescheids über Kanal­be­nut­zungs­ge­büh­ren direkt um die Redu­zie­rung. Die Abrech­nung des Zwi­schen­zäh­lers bei unse­rem Ver­bands­was­ser­werk kos­tet 3,00 €.

Die Aus­ga­be, Rück­ga­be und Able­sun­gen von Stand­roh­ren erfolgt aus­schließ­lich mit vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung an den fol­gen­den Tagen:

  • Diens­tag 13:30 – 15:30 Uhr
  • Don­ners­tag 9:30 – 11:30 Uhr

1. For­mu­lar ausfüllen

Ihren Antrag auf Mie­tung eines Stand­rohrs kön­nen Sie uns hier über­mit­teln. Pla­nen Sie bit­te in etwa 5 Tage im Vor­feld ein.

Aus­ga­be­stel­le: Eli­sa­beth-Sel­bert-Str. 2, 40764 Langenfeld.

Erfor­der­li­che Anga­ben für die Ver­mie­tung:

  • Name
  • Adres­se
  • Ver­wen­dungs­zweck/- adres­se (zum Bei­spiel Bauwasser/​Pool Befüllung/​Bewässerung/​Ver­an­stal­tung)
  • Mobi­le Rufnummer
  • Anschluss­va­ri­an­te: Geka- oder C‑Anschluss

Die halb­jähr­li­che Ter­min­kon­trol­le erfol­gen nach Ter­min­ab­spra­che aus­schließ­lich vor Ort.

2. Kau­ti­on zahlen

Für die Anmie­tung eines Stand­roh­res ist eine Kau­ti­on in Höhe von 1.000,00 Euro per Über­wei­sung zu hin­ter­le­gen. Die Über­wei­sung muss min­des­tens 24 Stun­den vor Abho­lung des Stand­roh­res auf unse­rem Kon­to (Bank­ver­bin­dung) ein­ge­gan­gen sein.

Bit­te unbe­dingt den Ver­wen­dungs­zweck Stand­rohr­kau­ti­on ange­ben. Bit­te beach­ten Sie, dass wir ein Stand­rohr nur gegen Hin­ter­le­gung einer Kau­ti­on her­aus­ge­ben kön­nen. Infor­mie­ren Sie sich, nut­zen Sie unser Kon­takt­for­mu­lar zur Stand­rohr­an­fra­ge oder rufen Sie uns an. Bei Abho­lung hal­ten Sie bit­te den Über­wei­sungs­be­leg bereit.

Bank­ver­bin­dung: 
Stadt-Spar­kas­se Lan­gen­feld
IBAN: DE09 3755 1780 0000 1006 02
BIC: WELADED1LAF

Prei­se:

Kau­ti­on:
1.000,00 EUR 

Bear­bei­tungs-/ War­tungs­pau­scha­le:
74,90 EUR, inkl. aktu­el­ler MwSt., je ange­fan­ge­nen 6‑Mo­nats-Zeit­raum (für ein­ge­tra­ge­ne Ver­ei­ne ent­fällt die Bear­bei­tungs-/War­tungs­pau­scha­le) 

Miete/​Tag:
1,72 EUR, inkl. aktu­el­ler MwSt. 

Was­ser­preis: es gel­ten die all­ge­mei­nen Wasserpreise

3. Ter­min­ver­ein­ba­rung

Das Stand­rohr-Team mel­det sich nach Vor­lie­gen der Punk­te 1 und 2 und ver­ein­bart mit Ihnen ein Termin. 

Hier kön­nen Sie einen Mus­ter­ver­trag einsehen. 

Hin­weis zum Stand­rohr­ver­leih: Soweit die Aus­lei­he mehr als einem Monat beträgt, ist der Kun­de ver­pflich­tet, das Stand­rohr unauf­ge­for­dert jeweils zum Stich­tag 30.06. und 31.12. eines Jah­res beim Ver­sor­ger zum Zwe­cke der Ablesung/​Abrechnung/​Überprüfung vor­zu­le­gen. Wird das Stand­rohr nicht recht­zei­tig vor­ge­legt, wird eine Ver­trags­stra­fe von 70,00 € (zzgl. MwSt.) berech­net. Wei­te­re Hin­wei­se zum Stand­rohr­ver­leih ent­neh­men Sie bit­te dem Punkt III. – Was­ser­ta­rif in beson­de­ren Fäl­len – im Preis­blatt Was­ser 2024.

Über die­ses Online-For­mu­lar kön­nen Sie uns Ihre Anfra­ge zur Lösch­was­ser­ver­sor­gung zukom­men lassen.

FAQs: Antworten rund um unser Trinkwasser

Wasserbezug

Ihr Was­ser­zäh­ler hat ein Rol­len­zähl­werk mit einer Zah­len­kom­bi­na­ti­on, die den jeweils aktu­el­len Zäh­ler­stand in Kubik­me­tern (m³) anzeigt. Soll­ten Sie einen digi­ta­len Zäh­ler haben, dann lesen Sie auf dem Dis­play bit­te nur die gro­ßen Zah­len vor m³ ab. Die hoch­ge­stell­ten Zah­len rechts dane­ben kön­nen Sie igno­rie­ren, da nur vol­le Kubik­me­ter­wer­te abge­rech­net werden.

Sie kön­nen uns Ihren Zäh­ler­stand ganz ein­fach online über­mit­teln. Natür­lich kön­nen Sie uns auch ein­fach anru­fen, uns eine E‑Mail schi­cken oder uns Ihren Zäh­ler­stand per­sön­lich in unse­rem Kun­den­Zen­trum Kun­Ze mitteilen.

Ger­ne sind wir bei Fra­gen zu Ihrer Was­ser­rech­nung für Sie da. Viel­leicht hilft Ihnen aber auch unser Rech­nungs­er­klä­rer wei­ter: Hier fin­den Sie leicht ver­ständ­li­che Erklä­run­gen und Erläu­te­run­gen zu den Posi­tio­nen auf Ihrer Rechnung.

Zum Rech­nungs­er­klä­rer

Seit Anfang des Jah­res 2022 kommt es zu zwei getrenn­ten Abschlags­bu­chun­gen vom Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim auf Kun­den­kon­ten, was nach den durch­ge­führ­ten Buchun­gen unter Umstän­den zu offe­nen Fra­gen füh­ren kann. Hin­ter­grund ist die ver­trag­li­che Tren­nung von Was­ser und Kanal­be­nut­zungs­ge­büh­ren, über die das Ver­bands­was­ser­werk bereits in der Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung infor­miert hat­te. Not­wen­dig wur­de die­se Ände­rung, um eine noch grö­ße­re Trans­pa­renz zu gewähr­leis­ten. Denn das Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim führt die Abrech­nung für die Kanal­be­nut­zungs­ge­büh­ren sowohl für die Stadt Lan­gen­feld als auch die Stadt Mon­heim durch. Auch zuvor setz­ten sich die Abschlä­ge für Was­ser aus zwei Teil­be­trä­gen für Was­ser und Kanal­nut­zung zusam­men. Ledig­lich die Abbu­chung erfolg­te in einem Betrag. Für das Jahr 2022 erhal­ten Kun­den erst­mals zwei getrenn­te Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nun­gen. Das Ver­bands­was­ser­werk bit­tet dar­um, bei Über­wei­sun­gen und Dau­er­auf­trä­gen die Ver­wen­dung der bei­den kor­rek­ten Rah­men­ver­trags­num­mer und Beträ­ge für Kanal und Was­ser zu beachten.

Ihren Abschlag kön­nen Sie ganz ein­fach in unse­rem Kun­den­por­tal anpas­sen. Hier kann der Abschlag bis um 20 % gesenkt und bis um 100 % erhöht wer­den. Soll­te Ihnen das nicht aus­rei­chen, schrei­ben Sie uns ger­ne eine E‑Mail mit Ihrer Ände­rungs­bit­te an service@​stw-​langenfeld.​de. Wir mel­den uns schnellst­mög­lich bei Ihnen zurück.

Für eine Redu­zie­rung der Kanal­be­nut­zungs­ge­büh­ren benö­ti­gen Sie zunächst einen Zwi­schen­zäh­ler. Die Kos­ten für den Ein­bau und die regel­mä­ßi­ge Eichung lie­gen bei Ihnen. Danach stel­len Sie einen form­lo­sen Antrag beim Refe­rat Steu­ern und Abga­ben der Stadt Lan­gen­feld bzw. beim Refe­rat Steu­ern und Gebüh­ren der Stadt Mon­heim am Rhein, für den Sie Fol­gen­des benötigen:

Nach­weis über den Ein­bau des Zwi­schen­zäh­lers mit Zäh­ler­num­mer, Eich­da­tum und dem aktu­el­len Zäh­ler­stand zur Zeit des Ein­bau­es. Hier reicht bei­spiels­wei­se eine Kopie der Rech­nung.
Kun­den­num­mer und Rah­men­ver­trags­num­mer bei der Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim GmbH.

Am Ende des Jah­res tei­len Sie uns Ihren aktu­el­len Zäh­ler­stand mit, und wir küm­mern uns über den Bescheid über Kanal­be­nut­zungs­ge­büh­ren direkt um die Redu­zie­rung. Die Abrech­nung des Zwi­schen­zäh­lers bei unse­rem Ver­bands­was­ser­werk kos­tet 3,00 €.

Hier fin­den Sie das Info­blatt der Stadt Lan­gen­feld Rhld., dem Sie noch ein­mal alle Details ent­neh­men kön­nen: https://​is​.gd/​4​b​9​Upm.

Für die Stadt Mon­heim am Rhein fin­den Sie alle Infos unter fol­gen­dem Link: https://​is​.gd/​m​c​D​WAv (scrol­len bis „So kön­nen Sie Schmutz­was­ser­ge­büh­ren spa­ren – Ein­bau von Was­ser­zäh­lern für die Gartenbewässerung“).

Soweit vom Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim über das Trink­was­ser­ver­sor­gungs­netz leist­bar, wird der Feu­er­lösch-Grund­schutz über die Hydran­ten im Haupt­rohr­netz gewähr­leis­tet. Objekt­schutz über den Haus­an­schluss kann grund­sätz­lich nicht aus dem Trink­was­ser­ver­sor­gungs­netz gestellt werden.

Wir möch­ten Sie noch dar­auf hin­wei­sen, dass wir nach den All­ge­mei­nen Bedin­gun­gen für die Ver­sor­gung mit Was­ser (AVB­Was­serV), §§ 5, 6 für Schä­den, die durch höhe­re Gewalt oder sons­ti­ge Umstän­de und nicht durch Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­den, nicht haften.

Einen Antrag auf Lösch­was­ser­ver­sor­gung kön­nen Sie hier stellen.

Verbraucherinformationen nach Trinkwasserverordnung

Das aus den Brun­nen im Knipp­ra­ther Wald gewon­ne­ne Grund­was­ser wird durch Fil­tra­ti­on über dolo­mi­ti­schen Halb­brand ent­säu­ert. Durch Adsorp­ti­on an Aktiv­koh­le wer­den chlo­rier­te Koh­len­was­ser­stof­fe ent­fernt. Abschlie­ßend erfolgt eine Schutz­in­hi­bi­ti­on durch Phosphatzugebe.

Auf­grund der ein­wand­frei­en bio­lo­gi­schen Qua­li­tät des Brun­nen­was­sers ist eine Des­in­fek­ti­on nicht erforderlich.

Unse­re Mes­sun­gen im Rah­men der Trink­was­ser­ana­ly­se zei­gen: Alle Grenz­wer­te wer­den deut­lich unter­schrit­ten! Die Ana­ly­se­er­geb­nis­se kön­nen Sie hier ein­se­hen.

Die Was­ser­här­te im gesam­ten Ver­sor­gungs­ge­biet Lan­gen­feld und Mon­heim ist gemäß Wasch­mit­tel­ge­setz mit­tel. Für die Dosie­rung von Rei­ni­gungs- und Wasch­mit­teln beach­ten Sie bit­te die Hin­wei­se der Her­stel­ler und dosie­ren nach dem Här­te­be­reich mittel.

Die Was­ser­här­te bemisst sich all­ge­mein nach der Sum­me der ent­hal­te­nen Erd­al­ka­li­en in Mil­li­mol Cal­ci­um­car­bo­nat je Liter. Die genau­en Wer­te unse­res Trink­was­sers, gemäß § 8 des Geset­zes über die Umwelt­ver­träg­lich­keit von Wasch­mit­teln und Rei­ni­gungs­mit­teln (Wasch- und Rei­ni­gungs­mit­tel­ge­setz), ent­neh­men Sie bit­te unse­rem Ana­ly­se­blatt.

Hier all­ge­mein die Här­te­be­rei­che gemä­ße Waschmittelgesetz:

weich: weni­ger als 1,5 Mil­li­mol Cal­ci­um­car­bo­nat je Liter (ent­spricht 8,4 °dH)

mit­tel: 1,5 bis 2,5 Mil­li­mol Cal­ci­um­car­bo­nat je Liter (ent­spricht 8,4 bis 14 °dH)

hart: mehr als 2,5 Mil­li­mol Cal­ci­um­car­bo­nat je Liter (ent­spricht mehr als 14 °dH)

Eine häus­li­che Was­ser­ent­här­tungs­an­la­ge ist in unse­rem Ver­sor­gungs­ge­biet im Nor­mal­fall nicht erfor­der­lich. Wer den­noch wei­che­res Was­ser wünscht und daher eine häus­li­che Ent­här­tungs­an­la­ge instal­lie­ren las­sen möch­te, soll­te in jedem Fall dar­auf ach­ten, dass es sich um eine Anla­ge mit Zulas­sung durch den DVGW (Deut­scher Ver­ein des Gas- und Was­ser­fa­ches) handelt.

Um Risi­ken für die Trink­was­ser­qua­li­tät früh­zei­tig zu erken­nen und ent­spre­chend reagie­ren zu kön­nen, führt das Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld Mon­heim eine Viel­zahl von Was­ser­un­ter­su­chun­gen durch.

Einer­seits legt die aktu­el­le Trink­was­ser­ver­ord­nung, die zu unter­su­chen­den Para­me­ter und Grenz­wer­te fest sowie – auf Basis der abge­ge­be­nen Was­ser­men­ge – die erfor­der­li­che Anzahl an Was­ser­pro­ben, die in einem Pro­be­ent­nah­me­plan defi­niert sind. Die­se Ana­ly­sen wer­den durch akkre­di­tier­te Labo­re durchgeführt.

Ande­rer­seits umfasst unser Pro­be­ent­nah­me­plan – neben den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Trink­was­ser­un­ter­su­chun­gen – eine Viel­zahl von zusätz­li­chen Pro­be­nah­men im Vor­feld – an den Grund­was­ser­mess­stel­len, den Brun­nen sowie der Auf­be­rei­tungs­an­la­ge. Zudem wer­den, in mit dem Gesund­heits­amt abge­stimm­ten Mess­stel­len, im Ver­sor­gungs­netz (Schu­len, Kin­der­gär­ten, Alten­hei­me, pri­va­te Haus­hal­te, etc.) regel­mä­ßig Was­ser­pro­ben ent­nom­men und untersucht.

Im Kalen­der­jahr 2023 wur­den ins­ge­samt ca. 1.850 Was­ser­pro­ben ent­nom­men und ca. 25.000 Ein­zel­pa­ra­me­ter untersucht.

So kön­nen unse­re Kun­dIn­nen sicher sein, dass unser Trink­was­ser stets über­wacht und jeder­zeit in ein­wand­frei­em Zustand ist.

Ein bewuss­ter und spar­sa­mer Umgang mit dem Trink­was­ser ist nach­hal­tig und nützt uns allen.

Spit­zen­ver­bräu­che in hei­ßen Som­mer­mo­na­ten (z.B. 2019 und 2020) haben in eini­gen Regio­nen in Deutsch­land zu Was­ser­eng­päs­sen geführt und gezeigt, dass die so selbst­ver­ständ­lich ange­nom­me­ne Ver­füg­bar­keit von Trink­was­ser in jeder Men­ge und rund um die Uhr kein Selbst­läu­fer ist. Auch bei uns waren die Auf­be­rei­tungs- und För­der­an­la­gen wei­test­ge­hend aus­ge­las­tet. Als Aus­wir­kung des Kli­ma­wan­dels ist auch in Zukunft mit län­ge­ren Hit­ze­pe­ri­oden und damit stei­gen­den Was­ser­ver­bräu­chen zu rech­nen. Damit Sie auch in die­sen Zei­ten zuver­läs­sig mit aus­rei­chend Was­ser ver­sorgt wer­den kön­nen, sind wir als Was­ser­ver­sor­ger ver­pflich­tet, Sie über den sorg­sa­men und bewuss­ten Umgang mit der Res­sour­ce Trink­was­ser zu informieren.

Was kön­nen Sie als Ein­zel­ner tun und bewirken?

  • Die größ­ten Antei­le des Was­ser­ver­brauchs fal­len für die Kör­per­pfle­ge und die Toi­let­ten­spü­lung an. Hier sind die höchs­ten Ein­spar­po­ten­tia­le zu erzielen.
  • Undicht­hei­ten repa­rie­ren las­sen (trop­fen­de Was­ser­häh­ne, lau­fen­de Toi­let­te, etc.)
  • Spar­tas­te für die Toi­let­ten­spü­lung nutzen
  • Was­ser­spa­ren­de Arma­tu­ren und Durch­fluss­be­gren­zer einsetzen
  • Ein­he­bel-Misch­ar­ma­tu­ren nut­zen und Was­ser nicht unnö­tig lau­fen las­sen (z.B. beim Zäh­ne­put­zen, etc.)
  • Geschirr­spül- und Wasch­ma­schi­nen voll beladen
  • Wo mög­lich, Regen­was­ser auf­fan­gen und damit bewässern.
  • Wägen Sie ab, ob wirk­lich alles Pflanz­be­rei­che stän­dig bewäs­sert wer­den müs­sen. Tro­cke­ner Rasen erholt sich nach dem nächs­ten Regen meist sehr schnell wieder.
  • Mög­lichst wur­zel­nah und effi­zi­ent gießen
  • Auto­wasch­an­la­gen nutzen
  • Medi­ka­men­te nicht in der Toi­let­te entsorgen
  • Schmutz­was­ser nicht in der Regen­was­ser­rin­ne entsorgen
  • Wer Warm­was­ser ein­spart, spart auto­ma­tisch Ener­gie ein

Sta­gna­ti­ons­was­ser bil­det sich, wenn das Trink­was­ser für län­ge­re Zeit (z.B. über Nacht oder wäh­rend des Urlaubs) in der Lei­tung steht. Die­ses Was­ser soll­te nicht direkt zu Trink­was­ser­zwe­cken, wie Kaf­fee­zu­be­rei­tung, genutzt wer­den. Unse­re Emp­feh­lung: Lei­tun­gen zuerst durch ande­re Nut­zun­gen spü­len (z.B. Toi­let­te, Hän­de­wa­schen) und nur den Lei­tungs­in­halt des Was­ser­hahns aus­spü­len (kann auch zum Pflan­zen­gie­ßen genutzt werden).

Ein Tipp: prü­fen Sie mit dem Fin­ger wann das Was­ser kalt aus dem Hahn kommt. 

Mehr Infos

25 bis 50 Grad Cel­si­us war­mes Süß- oder Salz­was­ser mit regel­mä­ßi­ger Frisch­was­ser­nach­spei­sung und einer lan­gen Ver­weil­zeit: Das sind die opti­ma­len Lebens­be­din­gun­gen für Legio­nel­len.

Zur­zeit sind den Wis­sen­schaft­lern 48 ver­schie­de­ne Arten der stäb­chen­för­mi­gen Bak­te­ri­en bekannt. Am gefähr­lichs­ten für eine Erkran­kung des Men­schen ist die Legio­nella pneum­o­phi­la. In 70 bis 90 Pro­zent aller Krank­heits­fäl­le ist sie der Erre­ger und ver­ant­wort­lich für eine Legio­nel­lo­se (zum Bei­spiel die Legionärskrankheit).

Legio­nel­len kön­nen im Trink­was­ser ent­hal­ten sein. Ihre Kon­zen­tra­ti­on ist im kal­ten Was­ser aller­dings so gering, dass von ihnen kei­ne Gefahr aus­geht. Bei ent­spre­chen­den Rah­men­be­din­gun­gen ver­meh­ren sie sich jedoch so stark, dass von ihnen eine gesund­heit­li­che Gefähr­dung aus­ge­hen kann. Hier­zu zäh­len der bereits am Anfang genann­te Tem­pe­ra­tur­be­reich von 20–50 Grad Cel­si­us und eine ent­spre­chen­de Sta­gna­ti­on (Ver­weil­dau­er) des war­men Trink­was­sers in den Leitungen.

Eine Über­tra­gung von Legio­nel­len auf den Men­schen durch Kon­takt mit Lei­tungs­was­ser ist prin­zi­pi­ell nur mög­lich, wenn die Legio­nel­len über zer­stäub­tes Trink­was­ser (Aero­so­le) in die tie­fen Lun­gen­ab­schnit­te gelan­gen. Das bedeu­tet: Das Trin­ken von legio­nel­len­hal­ti­gem Was­ser stellt für Per­so­nen mit intak­tem Immun­sys­tem kei­ne Gesund­heits­ge­fahr dar. Erst das Ein­at­men bak­te­ri­en­hal­ti­gen Was­sers, zum Bei­spiel beim Duschen, bei Kli­ma­an­la­gen oder in Whirl­pools kann zur Erkran­kung führen.

Am bes­ten schüt­zen Sie sich vor Legio­nel­len, wenn Sie Ihren zen­tra­len Trink­was­ser­spei­cher auf min­des­tens 60 Grad Cel­si­us behei­zen. So ver­min­dern Sie das Risi­ko, dass sich Legio­nel­len im Trink­was­ser vermehren.

Bei einer Infek­ti­on durch Legio­nel­len kann es zu grip­pe­ähn­li­chen Sym­pto­men wie Fie­ber, Glie­der- und Kopf­schmer­zen, Hus­ten, Durch­fäl­len und Ver­wirrt­heit kom­men. In schlim­men Fäl­len, wie bei der Legio­närs­krank­heit, bekom­men die Infi­zier­ten eine schwe­re Lun­gen­ent­zün­dung, die unbe­han­delt zum Tod füh­ren kann.

Nach der aktu­el­len Trink­was­ser­ver­ord­nung sind für grö­ße­re Anla­gen erst­mals Unter­su­chungs­pflich­ten und Mel­de­pflich­ten über den Bestand bestimm­ter Anla­gen fest­ge­schrie­ben. Betrof­fen sind Warm­was­ser­an­la­gen mit einem Spei­cher­vo­lu­men von mehr als 400 Liter und/​oder einem Was­ser­in­halt von mehr als drei Litern in der Warm­was­ser­lei­tung zwi­schen der Was­se­r­er­wär­mung und der ent­fern­tes­ten Ent­nah­me­stel­le.
Nicht unter die­se Defi­ni­ti­on fal­len gene­rell Eigen­hei­me, Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser sowie Häu­ser mit Anla­gen deren Warm­was­ser­vo­lu­men unter­halb der oben genann­ten 400 bezie­hungs­wei­se drei Liter liegen.

In einer Stel­lung­nah­me infor­miert das Umwelt­bun­des­amt rund ums The­ma Legio­nel­len im Rah­men der geän­der­te Trink­was­ser­ver­ord­nung und erklärt, wor­auf Ver­mie­ter kon­kret in die­sem Zusam­men­hang ach­ten müs­sen: Legio­nel­len Stel­lung­nah­me – Aktu­el­le Fra­gen zum Voll­zug der geän­der­ten Trinkwasserverordnung.

Infor­ma­tio­nen zu Gesund­heits­ri­si­ken durch Sta­gna­ti­ons­was­ser fin­den Sie im Rat­ge­ber Trink was.

Haus­ei­gen­tü­mer sind Betrei­ber einer Was­ser­ver­sor­gungs­an­la­ge – näm­lich Ihrer Was­ser­in­stal­la­ti­on. Auch für Sie ist die Ein­hal­tung der Trink­was­ser­ver­ord­nung ver­pflich­tend. Trink­was­ser­lei­tun­gen oder Teil­stü­cke von Trink­was­ser­lei­tun­gen aus dem Werk­stoff Blei sind bis zum Ablauf des 12. Janu­ar 2026 zu ent­fer­nen oder stillzulegen.

Wie erken­nen Sie, ob in Ihrer Instal­la­ti­on Blei­roh­re vor­han­den sind? Blei­roh­re sind – sofern nicht über­stri­chen – äußer­lich leicht an ihrer grau­blau­en Far­be zu erken­nen. Da Blei sehr weich ist, kann es leicht mit dem Fin­ger­na­gel ein­ge­ritzt wer­den und erzeugt beim Klop­fen einen dump­fen Ton. Blei­lei­tun­gen wur­den im Kel­ler meist nicht gerad­li­nig, son­dern in gro­ßen Bögen „über Putz“ verlegt.

Als Mie­ter kön­nen Sie Infor­ma­tio­nen über den Zustand der Trink­was­ser-Instal­la­ti­on vom Haus­ei­gen­tü­mer erhal­ten. Die­ser ist nach der Trink­was­ser­ver­ord­nung für die ein­wand­freie Qua­li­tät des Trink­was­sers verantwortlich.

Bei nicht zu klä­ren­den bau­li­chen Ver­hält­nis­sen hilft letzt­lich eine fach­ge­rech­te Ana­ly­se des Trink­was­sers auf den Blei­ge­halt weiter.

Die gesamt­be­trieb­li­chen spe­zi­fi­schen Kos­ten sowie die Was­ser­ver­lust­ra­te lie­gen unter­halb der Mit­tel­wer­te der Ver­gleichs-Was­ser­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men (Was­ser­bench­mark NRW auf Basis der Zah­len 2022).

In der Moder­ni­sie­rungs­stra­te­gie der Bun­des­re­gie­rung für die deut­sche Was­ser­wirt­schaft vom 21.03.2002 neh­men das Bench­mar­king und die Anwen­dung von Kenn­zah­len eine zen­tra­le Rol­le ein. Das Bench­mar­king ist dabei als ein sys­te­ma­ti­scher und kon­ti­nu­ier­li­cher Pro­zess zur Iden­ti­fi­zie­rung, zum Ken­nen­ler­nen und zur Über­nah­me erfolg­rei­cher Instru­men­te, Metho­den und Pro­zes­se ver­gleich­ba­rer Was­ser­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men definiert.

Die Ziel­set­zung des Bench­mar­king besteht dar­in, Opti­mie­rungs­po­ten­zia­le zu ermit­teln und durch eine nach­fol­gen­de Ursa­chen­ana­ly­se rea­li­sier­ba­re Maß­nah­men her­aus­zu­ar­bei­ten. Mehr Infos.

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Hier haben wir für Sie eini­ge inter­es­san­te Links gesammelt:

  • Der Rat­ge­ber Trink was – Trink­was­ser aus dem Hahn, her­aus­ge­ge­ben vom Umwelt­bun­des­amt, beschäf­tigt sich mit den gesund­heit­li­chen Aspek­ten der Trink­was­ser­in­stal­la­ti­on und wen­det sich an Mie­ter und Haus- und Woh­nungs­be­sit­zer gleichermaßen.
  • Die vom Umwelt­bun­des­amt her­aus­ge­ge­be­ne Bro­schü­re Rund um das Trink­was­ser infor­miert Sie aus­führ­lich über die rele­van­tes­ten The­men in Bezug auf Trink­was­ser in Deutschland.
  • Unter dem Mot­to „Koope­ra­ti­on statt Kon­fron­ta­ti­on“, arbei­ten Land­wirt­schaft, Gar­ten­bau und Was­ser­wirt­schaft in Nord­rhein-West­fa­len seit 1989 gemein­sam für den Schutz des Trink­was­sers. Das Ziel: die Siche­rung der Trink­was­ser­ver­sor­gung und der Exis­tenz­fä­hig­keit der land­wirt­schaft­li­chen Betriebe.

Die Lis­te der Unter­su­chungs­stel­len mit Labor­stand­ort in NRW vom Lan­des­amt für Natur, Umwelt und Ver­brau­cher­schutz Nord­rhein-West­fa­len ent­hält Adres­sen und Ansprech­part­ner, an die Sie sich mit Ihrem Anlie­gen wen­den können.

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