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Ohne Wasser kein Leben: Darum sorgen wir in der Region Langenfeld-Monheim für gutes Trinkwasser. Die Deutschen verbrauchen am Tag durchschnittlich etwa 125 Liter Wasser pro Kopf, unter anderem zum Trinken, Kochen, Waschen und zur Körperpflege. Dafür, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger der Region Langenfeld-Monheim Ihren täglichen Flüssigkeitsbedarf problemlos und möglichst preisgünstig decken können, sorgen wir, das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim – Ihr Wasserversorger für die Region.
Um gesund zu sein und gesund zu bleiben, ist es wichtig, täglich ausreichend zu trinken – am besten Wasser. Die Versorgung mit sauberem Wasser ist also unverzichtbar. Das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim garantiert mit regelmäßigen, umfangreichen Kontrollen eine gleichbleibend hohe Wasserqualität. Wir stellen Ihnen Trinkwasser bereit, das Sie bedenkenlos nutzen können.
Insgesamt sechs Brunnen besitzen wir in Monheim im Knipprather Wald, aus denen wir Ihr Trinkwasser gewinnen. Das Wassereinzugsgebiet für das zuströmende Grundwasser deckt große Teile des Langenfelder Stadtgebietes ab und ist durch eine entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung gesichert. Das geförderte Wasser wird in der Trinkwasseraufbereitungsanlage Monheim aufbereitet und anschließend durch das Versorgungsnetz direkt zu Ihnen nach Hause gepumpt.
Trinkwasser muss laut Trinkwasserverordnung (TVO) von gleichbleibend guter Qualität sein: klar, kühl, farb- und geruchlos. Diese Anforderungen halten wir selbstverständlich ein. Unser Wasser wird regelmäßig mikrobiologisch, physikalisch und chemisch kontrolliert. Wir können mit Sicherheit behaupten: Trinkwasser ist und bleibt das am besten kontrollierte Lebensmittel.
Bitte beachten Sie: Die Langenfelder und Monheimer Stadtgebiete werden auch von Wasserschutzzonen angrenzender Wasserwerke (Hitdorf, Hilden-Karnap und Wasserwerk Baumberg) berührt.
Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim: Natürlich. Für die Region.
Gemäß Twinkwasserverordnung
Sorgfältig aufbereitet
Unser wichtigstes Lebensmittel
Aus der Region für die Region
Unser KundenZentrum KunZe
Stets online informiert
Ihr Wasserversorger für die Region
Der Rechnungserklärer
Nach erfolgter Anschlussübergabe den aktuellen Zählerstand ablesen und uns übermitteln
Antragsformular ausfüllen und absenden oder abgeben
Wir kommen mit weiteren Schritten auf Sie zu
Das saubere, kontrollierte Trinkwasser aus der Region Langenfeld-Monheim genießen!
Laut Trinkwasserverordnung muss Trinkwasser von gleichbleibend guter Qualität sein: klar, kühl, farb- und geruchlos. Diese Anforderungen halten wir selbstverständlich ein und kontrollieren unser Wasser regelmäßig mikrobiologisch, physikalisch und chemisch.
Die sechs Brunnen des Verbandswasserwerkes befinden sich in Monheim im Knipprather Wald. Zur vollständigen Bedarfsabdeckung wird zusätzlich Wasser von den Stadtwerken Solingen und der Energieversorgung Leverkusen bezogen und in das Leitungsnetz eingespeist.
Die Stadtwerke Langenfeld und das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim lassen Sie nicht allein! Wir sind für Sie da – telefonisch und vor Ort in unserem KundenZentrum KunZe sowie jederzeit über unser Online-Portal. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen rund um das Thema Trinkwasser aus der Region zu kontaktieren. Bei uns finden Sie immer einen Ansprechpartner, der sich um Ihr Anliegen kümmert – auch bei Fragen zu Ihrer Wasserrechnung. Während Sie im Abrechnungsdschungel anderer Versorgungsdienstleister schon mal den Überblick über Ihre Betriebskosten verlieren können, erfolgt bei uns die Abrechnung Ihres Wassertarifs transparent und überschaubar, fair und kalkulierbar. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zu Ihrem Tarif haben oder Änderungen vornehmen möchten. Unser digitaler Rechnungserklärer unterstützt Sie, wenn Sie Positionen auf Ihrer Rechnung verstehen möchten. Ob persönlich oder online – wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Und so einfach funktioniert die Abrechnung bei uns:
Übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand:
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen bei den Stadtwerken Langenfeld zur Verfügung:
Die Untersuchung eines Wasserzählers auf mögliche Mängel ist nur bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle möglich. Wenn Sie eine solche Überprüfung vornehmen lassen möchten, übernehmen wir gerne den Wechsel und das Einschicken des Zählers für Sie. Füllen Sie einfach den Antrag auf Überprüfung eines Wasserzählers aus. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. Bitte nennen Sie uns dazu eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
Kosten der Überprüfung (Stand: 07.07.2021):
Zählergröße: alte Bezeichnung Qn 2,5, Qn 6, Qn 10/neue Bezeichnung: Q3=4, Q3=10, Q3=16
Kosten Befundprüfung: 140,50 €
Montagestunde: 70,82 €
Gesamt (netto): 211,32 €
Bewegen sich die Differenzen im Rahmen der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen, ist der Kunde zur Zahlung der gesamten Prüfkosten verpflichtet.
Ebenfalls wird eine Montagestunde, die den Wasserzählerwechsel sowie die An- und Abfahrt des Monteurs beinhaltet, berechnet.
Sie wohnen im Wasserschutzgebiet Langenfeld-Monheim und benötigen einen Gartenwasserzähler?
Für eine Reduzierung der Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühren benötigen Sie zunächst einen Zwischenzähler. Die Kosten für den Einbau und die regelmäßige Eichung müssen Sie selbst tragen. Danach stellen Sie einen formlosen Antrag beim Referat Steuern und Abgaben der Stadt Langenfeld bzw. beim Referat Steuern und Gebühren der Stadt Monheim am Rhein, für den Sie folgendes benötigen:
Am Ende des Jahres teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand mit, und wir kümmern uns mit Hilfe des Bescheids über Kanalbenutzungsgebühren direkt um die Reduzierung. Die Abrechnung des Zwischenzählers bei unserem Verbandswasserwerk kostet 3,00 €.
Die Ausgabe, Rückgabe und Ablesungen von Standrohren erfolgt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung an den folgenden Tagen:
Ihren Antrag auf Mietung eines Standrohrs können Sie uns hier übermitteln. Planen Sie bitte in etwa 5 Tage im Vorfeld ein.
Ausgabestelle: Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40764 Langenfeld.
Erforderliche Angaben für die Vermietung:
Ablesungen werden per Fotoversand an die E‑Mail-Adresse standrohr@stw-langenfeld.de vorgenommen.
Preise:
Kaution:
500,00 EUR bar – gültig bis zum 31.12.2022
1.000,00 EUR bar – gültig ab dem 01.01.2023
Bearbeitungs-/ Wartungspauschale:
20,00 EUR, inkl. aktueller MwSt. – gültig bis zum 31.12.2022
74,90 EUR, inkl. aktueller MwSt., je angefangenen 6‑Monats-Zeitraum (für eingetragene Vereine entfällt die Bearbeitungs-/Wartungspauschale) – gültig ab dem 01.01.2023
Miete/Tag:
1,61 EUR, inkl. aktueller MwSt. – gültig bis zum 31.12.2022
1,72 EUR, inkl. aktueller MwSt. – gültig ab dem 01.01.2023
Wasserpreis: es gelten die allgemeinen Wasserpreise
Hinweis zum Standrohrverleih ab dem 01.01.2023: Soweit die Ausleihe mehr als einem Monat beträgt, ist der Kunde verpflichtet, das Standrohr unaufgefordert jeweils zum Stichtag 30.06. und 31.12. eines Jahres beim Versorger zum Zwecke der Ablesung/Abrechnung/Überprüfung vorzulegen. Wird das Standrohr nicht rechtzeitig vorgelegt, wird eine Vertragsstrafe von 70,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet. Weitere Hinweise zum Standrohrverleih entnehmen Sie bitte dem Punkt III. – Wassertarif in besonderen Fällen – im Preisblatt Wasser 2023.
Über dieses Online-Formular können Sie uns Ihren Antrag auf Löschwasserversorgung zukommen lassen.
Für eine Reduzierung der Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühren benötigen Sie zunächst einen Zwischenzähler. Die Kosten für den Einbau und die regelmäßige Eichung liegen bei Ihnen. Danach stellen Sie einen formlosen Antrag beim Referat Steuern und Abgaben der Stadt Langenfeld bzw. beim Referat Steuern und Gebühren der Stadt Monheim am Rhein, für den Sie Folgendes benötigen:
Nachweis über den Einbau des Zwischenzählers mit Zählernummer, Eichdatum und dem aktuellen Zählerstand zur Zeit des Einbaues. Hier reicht beispielsweise eine Kopie der Rechnung.
Kundennummer und Rahmenvertragsnummer bei der Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH.
Am Ende des Jahres teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand mit, und wir kümmern uns über den Bescheid über Kanalbenutzungsgebühren direkt um die Reduzierung. Die Abrechnung des Zwischenzählers bei unserem Verbandswasserwerk kostet 3,00 €.
Hier finden Sie das Infoblatt der Stadt Langenfeld Rhld., dem Sie noch einmal alle Details entnehmen können: https://is.gd/4b9Upm.
Für die Stadt Monheim am Rhein finden Sie alle Infos unter folgendem Link: https://is.gd/mcDWAv (scrollen bis „So können Sie Schmutzwassergebühren sparen – Einbau von Wasserzählern für die Gartenbewässerung“).
Gerne sind wir telefonisch oder persönlich bei Fragen zu Ihrer Wasserrechnung für Sie da. Vielleicht hilft Ihnen aber auch unser Rechnungserklärer weiter: Hier finden Sie leicht verständliche Erklärungen und Erläuterungen zu den Positionen auf Ihrer Rechnung.
Ihr Wasserzähler hat ein Rollenzählwerk mit einer Zahlenkombination, die den jeweils aktuellen Zählerstand in Kubikmetern (m³) anzeigt. Sollten Sie einen digitalen Zähler haben, dann lesen Sie auf dem Display bitte nur die großen Zahlen vor m³ ab. Die hochgestellten Zahlen rechts daneben können Sie ignorieren, da nur volle Kubikmeterwerte abgerechnet werden.
Seit Anfang des Jahres 2022 kommt es zu zwei getrennten Abschlagsbuchungen vom Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim auf Kundenkonten, was nach den durchgeführten Buchungen unter Umständen zu offenen Fragen führen kann. Hintergrund ist die vertragliche Trennung von Wasser und Kanalbenutzungsgebühren, über die die Stadtwerke und das Verbandswasserwerk bereits in der Jahresverbrauchsabrechnung informiert hatten. Notwendig wurde diese Änderung, um eine noch größere Transparenz zu gewährleisten. Denn das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim führt die Abrechnung für die Kanalbenutzungsgebühren sowohl für die Stadt Langenfeld als auch die Stadt Monheim durch. Auch zuvor setzten sich die Abschläge für Wasser aus zwei Teilbeträgen für Wasser und Kanalnutzung zusammen. Lediglich die Abbuchung erfolgte in einem Betrag. Für das Jahr 2022 erhalten Kunden erstmals zwei getrennte Jahresverbrauchsabrechnungen. Das Verbandswasserwerk bittet darum, bei Überweisungen und Daueraufträgen die Verwendung der beiden korrekten Rahmenvertragsnummer und Beträge für Kanal und Wasser zu beachten.
Soweit vom Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim über das Trinkwasserversorgungsnetz leistbar, wird der Feuerlösch-Grundschutz über die Hydranten im Hauptrohrnetz gewährleistet. Objektschutz über den Hausanschluss kann grundsätzlich nicht aus dem Trinkwasserversorgungsnetz gestellt werden.
Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass wir nach den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), §§ 5, 6 für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände und nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht haften.
Einen Antrag auf Löschwasserversorgung können Sie hier stellen.
Sie können uns Ihren Zählerstand ganz einfach online übermitteln. Natürlich können Sie uns auch einfach anrufen, uns eine E‑Mail schicken oder uns Ihren Zählerstand persönlich in unserem KundenZentrum KunZe mitteilen.
Unsere Messungen im Rahmen der Trinkwasseranalyse zeigen: Alle Grenzwerte werden deutlich unterschritten! Die Analyseergebnisse können Sie hier einsehen.
Die Wasserhärte bemisst sich nach der Summe der enthaltenen Erdalkalien in Millimol Calciumcarbonat je Liter. Diese beträgt gemäß § 8 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Waschmitteln und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) für unser Wasser:
Bekanntgabe der Zusatzstoffe gemäß § 16(4) der Trinkwasserverordnung:
Natriumortho- und Polyphosphate
Grenzwert nach
Aufbereitung
mg/l: /
Messwert
TWA
mg/l: 2,27
Messwert
Hochbehälter
mg/l: 2,21
Halbgebrannter Dolomit
Grenzwert nach
Aufbereitung
mg/l: /
Messwert
TWA
mg/l: /
Messwert
Hochbehälter
mg/l: /
(Analyse vom 27. April 2022)
Eine häusliche Wasserenthärtungsanlage ist in unserem Versorgungsgebiet im Normalfall nicht erforderlich. Wer dennoch weicheres Wasser wünscht und daher eine häusliche Enthärtungsanlage installieren lassen möchte, sollte in jedem Fall darauf achten, dass es sich um eine Anlage mit Zulassung durch den DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) handelt.
Die Liste der Untersuchungsstellen nach § 15.4 TrinkwV mit Laborstandort in NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen enthält Adressen und Ansprechpartner, an die Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden können.
25 bis 50 Grad Celsius warmes Süß- oder Salzwasser mit regelmäßiger Frischwassernachspeisung und einer langen Verweilzeit: Das sind die optimalen Lebensbedingungen für Legionellen.
Zurzeit sind den Wissenschaftlern 48 verschiedene Arten der stäbchenförmigen Bakterien bekannt. Am gefährlichsten für eine Erkrankung des Menschen ist die Legionella pneumophila. In 70 bis 90 Prozent aller Krankheitsfälle ist sie der Erreger und verantwortlich für eine Legionellose (zum Beispiel die Legionärskrankheit).
Die Erreger für Legionellen sind grundsätzlich im Trinkwasser enthalten. Ihre Konzentration ist im kalten Wasser allerdings so gering, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Bei entsprechenden Rahmenbedingungen vermehren sie sich jedoch so stark, dass von ihnen eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann. Hierzu zählen der bereits am Anfang genannte Temperaturbereich von 20–50 Grad Celsius und eine entsprechende Stagnation (Verweildauer) des warmen Trinkwassers in den Leitungen.
Eine Übertragung von Legionellen auf den Menschen durch Kontakt mit Leitungswasser ist prinzipiell nur möglich, wenn die Legionellen über zerstäubtes Trinkwasser (Aerosole) in die tiefen Lungenabschnitte gelangen. Das bedeutet: Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers, zum Beispiel beim Duschen, bei Klimaanlagen oder in Whirlpools kann zur Erkrankung führen.
Am besten schützen Sie sich vor Legionellen, wenn Sie Ihren zentralen Trinkwasserspeicher auf mindestens 60 Grad Celsius beheizen. So vermindern Sie das Risiko, dass sich Legionellen im Trinkwasser vermehren.
Bei einer Infektion durch Legionellen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Glieder- und Kopfschmerzen, Husten, Durchfällen und Verwirrtheit kommen. In schlimmen Fällen, wie bei der Legionärskrankheit, bekommen die Infizierten eine schwere Lungenentzündung, die unbehandelt zum Tod führen kann.
Nach der aktuellen Trinkwasserverordnung sind für größere Anlagen erstmals Untersuchungspflichten und Meldepflichten über den Bestand bestimmter Anlagen festgeschrieben. Betroffen sind Warmwasseranlagen mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Liter und/oder einem Wasserinhalt von mehr als drei Litern in der Warmwasserleitung zwischen der Wassererwärmung und der entferntesten Entnahmestelle.
Nicht unter diese Definition fallen generell Eigenheime, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Häuser mit Anlagen deren Warmwasservolumen unterhalb der oben genannten 400 beziehungsweise drei Liter liegen.
In einer Stellungnahme informiert das Umweltbundesamt rund ums Thema Legionellen im Rahmen der geänderte Trinkwasserverordnung und erklärt, worauf Vermieter konkret in diesem Zusammenhang achten müssen: Legionellen Stellungnahme – Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung.
Informationen zu Gesundheitsrisiken durch Stagnationswasser finden Sie im Ratgeber Trink was.
Hier haben wir für Sie einige interessante Links gesammelt:
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Verordnungen gesammelt: