Wasser: Kostbare Ressource

Nach­hal­tig. Umfas­send. Versorgt. 

Frisches Trinkwasser für die Region 

Ohne Was­ser kein Leben: Dar­um sor­gen wir in der Regi­on Lan­gen­feld-Mon­heim für gutes Trink­was­ser. Die Deut­schen ver­brau­chen am Tag durch­schnitt­lich etwa 125 Liter Was­ser pro Kopf, unter ande­rem zum Trin­ken, Kochen, Waschen und zur Kör­per­pfle­ge. Dafür, dass Sie als Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Regi­on Lan­gen­feld-Mon­heim Ihren täg­li­chen Flüs­sig­keits­be­darf pro­blem­los und mög­lichst preis­güns­tig decken kön­nen, sor­gen wir, das Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim – Ihr Was­ser­ver­sor­ger für die Region. 

Mehr erfah­ren

Ihre Vorteile mit Trinkwasser aus der Region

Kontrolliert: 

Gemäß Twinkwasserverordnung 

Sauber: 

Sorg­fäl­tig aufbereitet 

Kostbar: 

Unser wich­tigs­tes Lebensmittel 

Lokal: 

Aus der Regi­on für die Region 

Persönlich: 

Unser Kun­den­Zen­trum KunZe 

Digital: 

Stets online informiert 

Verlässlich: 

Ihr Was­ser­ver­sor­ger für die Region 

Praktisch: 

Der Rechnungserklärer 

Wasseranschluss leicht gemacht: 
So einfach kommt unser Wasser aus Ihrem Hahn 

Schritt 1

Nach erfolg­ter Anschluss­über­ga­be den aktu­el­len Zäh­ler­stand able­sen und uns über­mit­teln

Schritt 2

Antrags­for­mu­lar aus­fül­len und absen­den oder abgeben

Schritt 3

Wir kom­men mit wei­te­ren Schrit­ten auf Sie zu

Schritt 4

Das sau­be­re, kon­trol­lier­te Trink­was­ser aus der Regi­on Lan­gen­feld-Mon­heim genießen!

Wasser aus der Region Langenfeld-Monheim

Regelmäßig kontrolliert

Laut Trink­was­ser­ver­ord­nung muss Trink­was­ser von gleich­blei­bend guter Qua­li­tät sein: klar, kühl, farb- und geruch­los. Die­se Anfor­de­run­gen hal­ten wir selbst­ver­ständ­lich ein und kon­trol­lie­ren unser Was­ser regel­mä­ßig mikro­bio­lo­gisch, phy­si­ka­lisch und chemisch.

Woher stammt unser Wasser?

Die sechs Brun­nen des Ver­bands­was­ser­wer­kes befin­den sich in Mon­heim im Knipp­ra­ther Wald. Zur voll­stän­di­gen Bedarfs­ab­de­ckung wird zusätz­lich Was­ser von den Stadt­wer­ken Solin­gen und der Ener­gie­ver­sor­gung Lever­ku­sen bezo­gen und in das Lei­tungs­netz eingespeist.

Trinkwasser für die Region – Rundum-Service garantiert!

Die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld und das Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim las­sen Sie nicht allein! Wir sind für Sie da – tele­fo­nisch und vor Ort in unse­rem Kun­den­Zen­trum Kun­Ze sowie jeder­zeit über unser Online-Por­tal. Zögern Sie nicht, uns bei Fra­gen rund um das The­ma Trink­was­ser aus der Regi­on zu kon­tak­tie­ren. Bei uns fin­den Sie immer einen Ansprech­part­ner, der sich um Ihr Anlie­gen küm­mert – auch bei Fra­gen zu Ihrer Was­ser­rech­nung. Wäh­rend Sie im Abrech­nungs­dschun­gel ande­rer Ver­sor­gungs­dienst­leis­ter schon mal den Über­blick über Ihre Betriebs­kos­ten ver­lie­ren kön­nen, erfolgt bei uns die Abrech­nung Ihres Was­ser­ta­rifs trans­pa­rent und über­schau­bar, fair und kal­ku­lier­bar. Wir hel­fen Ihnen wei­ter, wenn Sie Fra­gen zu Ihrem Tarif haben oder Ände­run­gen vor­neh­men möch­ten. Unser digi­ta­ler Rech­nungs­er­klä­rer unter­stützt Sie, wenn Sie Posi­tio­nen auf Ihrer Rech­nung ver­ste­hen möch­ten. Ob per­sön­lich oder online – wir freu­en uns, von Ihnen zu hören!

Und so ein­fach funk­tio­niert die Abrech­nung bei uns:

zaehlerstand-icon
Zäh­ler­stand übermitteln

Über­mit­teln Sie uns Ihren Zählerstand: 

zahlungen-icon
Abschlags­zah­lun­gen

Fol­gen­de Zah­lungs­me­tho­den ste­hen Ihnen bei den Stadt­wer­ken Lan­gen­feld zur Verfügung:

abrechnung-icon
Abrech­nung
rechnungserklaerer-icon
Rech­nungs­er­klä­rer

So erreichen Sie uns

02173 /​979 – 500 

Solin­ger Stra­ße 41 in Langenfeld

Informationen, Angebote & Services | Trinkwasser

Die Unter­su­chung eines Was­ser­zäh­lers auf mög­li­che Män­gel ist nur bei einer staat­lich aner­kann­ten Prüf­stel­le mög­lich. Wenn Sie eine sol­che Über­prü­fung vor­neh­men las­sen möch­ten, über­neh­men wir ger­ne den Wech­sel und das Ein­schi­cken des Zäh­lers für Sie. Fül­len Sie ein­fach den Antrag auf Über­prü­fung eines Was­ser­zäh­lers aus. Wir mel­den uns dann umge­hend bei Ihnen. Bit­te nen­nen Sie uns dazu eine Tele­fon­num­mer, unter der Sie tags­über erreich­bar sind.

Kos­ten der Über­prü­fung (Stand: 07.07.2021):

Zäh­ler­grö­ße: alte Bezeich­nung Qn 2,5, Qn 6, Qn 10/​neue Bezeich­nung: Q3=4, Q3=10, Q3=16
Kos­ten Befund­prü­fung: 140,50 €
Mon­ta­ge­stun­de: 70,82 €
Gesamt (net­to): 211,32 €

Bewe­gen sich die Dif­fe­ren­zen im Rah­men der gesetz­li­chen Ver­kehrs­feh­ler­gren­zen, ist der Kun­de zur Zah­lung der gesam­ten Prüf­kos­ten verpflichtet.

Eben­falls wird eine Mon­ta­ge­stun­de, die den Was­ser­zäh­ler­wech­sel sowie die An- und Abfahrt des Mon­teurs beinhal­tet, berechnet.

Sie woh­nen im Was­ser­schutz­ge­biet Lan­gen­feld-Mon­heim und benö­ti­gen einen Gartenwasserzähler?

Für eine Redu­zie­rung der Schmutz­was­ser­ka­nal­be­nut­zungs­ge­büh­ren benö­ti­gen Sie zunächst einen Zwi­schen­zäh­ler. Die Kos­ten für den Ein­bau und die regel­mä­ßi­ge Eichung müs­sen Sie selbst tra­gen. Danach stel­len Sie einen form­lo­sen Antrag beim Refe­rat Steu­ern und Abga­ben der Stadt Lan­gen­feld bzw. beim Refe­rat Steu­ern und Gebüh­ren der Stadt Mon­heim am Rhein, für den Sie fol­gen­des benötigen:

  • Nach­weis über den Ein­bau des Zwi­schen­zäh­lers mit Zäh­ler­num­mer, Eich­da­tum und dem aktu­el­len Zäh­ler­stand zur Zeit des Ein­bau­es. Hier reicht bei­spiels­wei­se eine Kopie der Rechnung.
  • Kun­den­num­mer und Rah­men­ver­trags­num­mer bei der Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim GmbH

Am Ende des Jah­res tei­len Sie uns Ihren aktu­el­len Zäh­ler­stand mit, und wir küm­mern uns mit Hil­fe des Bescheids über Kanal­be­nut­zungs­ge­büh­ren direkt um die Redu­zie­rung. Die Abrech­nung des Zwi­schen­zäh­lers bei unse­rem Ver­bands­was­ser­werk kos­tet 3,00 €.

Die Aus­ga­be, Rück­ga­be und Able­sun­gen von Stand­roh­ren erfolgt aus­schließ­lich mit vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung an den fol­gen­den Tagen:

  • Diens­tag 13:30 – 15:30 Uhr
  • Don­ners­tag 9:30 – 11:30 Uhr

Ihren Antrag auf Mie­tung eines Stand­rohrs kön­nen Sie uns hier über­mit­teln. Pla­nen Sie bit­te in etwa 5 Tage im Vor­feld ein.

Aus­ga­be­stel­le: Eli­sa­beth-Sel­bert-Str. 2, 40764 Langenfeld.

Erfor­der­li­che Anga­ben für die Ver­mie­tung:

  • Name
  • Adres­se
  • Ver­wen­dungs­zweck/- adres­se (zum Bei­spiel Bauwasser/​Pool Befüllung/​Bewässerung/​Ver­an­stal­tung)
  • Mobi­le Rufnummer
  • Anschluss­va­ri­an­te: Geka- oder C‑Anschluss

Able­sun­gen wer­den per Foto­ver­sand an die E‑Mail-Adres­se standrohr@​stw-​langenfeld.​de vorgenommen.

Prei­se:

Kau­ti­on:
500,00 EUR bar – gül­tig bis zum 31.12.2022
1.000,00 EUR bar – gül­tig ab dem 01.01.2023

Bear­bei­tungs-/ War­tungs­pau­scha­le:
20,00 EUR, inkl. aktu­el­ler MwSt. – gül­tig bis zum 31.12.2022
74,90 EUR, inkl. aktu­el­ler MwSt., je ange­fan­ge­nen 6‑Mo­nats-Zeit­raum (für ein­ge­tra­ge­ne Ver­ei­ne ent­fällt die Bear­bei­tungs-/War­tungs­pau­scha­le) – gül­tig ab dem 01.01.2023

Miete/​Tag:
1,61 EUR, inkl. aktu­el­ler MwSt. – gül­tig bis zum 31.12.2022
1,72 EUR, inkl. aktu­el­ler MwSt. – gül­tig ab dem 01.01.2023

Was­ser­preis: es gel­ten die all­ge­mei­nen Wasserpreise

Hin­weis zum Stand­rohr­ver­leih ab dem 01.01.2023: Soweit die Aus­lei­he mehr als einem Monat beträgt, ist der Kun­de ver­pflich­tet, das Stand­rohr unauf­ge­for­dert jeweils zum Stich­tag 30.06. und 31.12. eines Jah­res beim Ver­sor­ger zum Zwe­cke der Ablesung/​Abrechnung/​Überprüfung vor­zu­le­gen. Wird das Stand­rohr nicht recht­zei­tig vor­ge­legt, wird eine Ver­trags­stra­fe von 70,00 € (zzgl. MwSt.) berech­net. Wei­te­re Hin­wei­se zum Stand­rohr­ver­leih ent­neh­men Sie bit­te dem Punkt III. – Was­ser­ta­rif in beson­de­ren Fäl­len – im Preis­blatt Was­ser 2023.

Über die­ses Online-For­mu­lar kön­nen Sie uns Ihren Antrag auf Lösch­was­ser­ver­sor­gung zukom­men lassen. 

Sen­den Sie uns Ihre Anmel­dung für unser Trink­was­ser ganz ein­fach und bequem mit die­sem Online-For­mu­lar zu.

FAQs: Antworten rund um unser Trinkwasser

Für eine Redu­zie­rung der Schmutz­was­ser­ka­nal­be­nut­zungs­ge­büh­ren benö­ti­gen Sie zunächst einen Zwi­schen­zäh­ler. Die Kos­ten für den Ein­bau und die regel­mä­ßi­ge Eichung lie­gen bei Ihnen. Danach stel­len Sie einen form­lo­sen Antrag beim Refe­rat Steu­ern und Abga­ben der Stadt Lan­gen­feld bzw. beim Refe­rat Steu­ern und Gebüh­ren der Stadt Mon­heim am Rhein, für den Sie Fol­gen­des benötigen:

Nach­weis über den Ein­bau des Zwi­schen­zäh­lers mit Zäh­ler­num­mer, Eich­da­tum und dem aktu­el­len Zäh­ler­stand zur Zeit des Ein­bau­es. Hier reicht bei­spiels­wei­se eine Kopie der Rech­nung.
Kun­den­num­mer und Rah­men­ver­trags­num­mer bei der Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim GmbH.

Am Ende des Jah­res tei­len Sie uns Ihren aktu­el­len Zäh­ler­stand mit, und wir küm­mern uns über den Bescheid über Kanal­be­nut­zungs­ge­büh­ren direkt um die Redu­zie­rung. Die Abrech­nung des Zwi­schen­zäh­lers bei unse­rem Ver­bands­was­ser­werk kos­tet 3,00 €.

Hier fin­den Sie das Info­blatt der Stadt Lan­gen­feld Rhld., dem Sie noch ein­mal alle Details ent­neh­men kön­nen: https://​is​.gd/​4​b​9​Upm.

Für die Stadt Mon­heim am Rhein fin­den Sie alle Infos unter fol­gen­dem Link: https://​is​.gd/​m​c​D​WAv (scrol­len bis „So kön­nen Sie Schmutz­was­ser­ge­büh­ren spa­ren – Ein­bau von Was­ser­zäh­lern für die Gartenbewässerung“).

Ger­ne sind wir tele­fo­nisch oder per­sön­lich bei Fra­gen zu Ihrer Was­ser­rech­nung für Sie da. Viel­leicht hilft Ihnen aber auch unser Rech­nungs­er­klä­rer wei­ter: Hier fin­den Sie leicht ver­ständ­li­che Erklä­run­gen und Erläu­te­run­gen zu den Posi­tio­nen auf Ihrer Rechnung.

Zum Rech­nungs­er­klä­rer

Ihr Was­ser­zäh­ler hat ein Rol­len­zähl­werk mit einer Zah­len­kom­bi­na­ti­on, die den jeweils aktu­el­len Zäh­ler­stand in Kubik­me­tern (m³) anzeigt. Soll­ten Sie einen digi­ta­len Zäh­ler haben, dann lesen Sie auf dem Dis­play bit­te nur die gro­ßen Zah­len vor m³ ab. Die hoch­ge­stell­ten Zah­len rechts dane­ben kön­nen Sie igno­rie­ren, da nur vol­le Kubik­me­ter­wer­te abge­rech­net werden.

Seit Anfang des Jah­res 2022 kommt es zu zwei getrenn­ten Abschlags­bu­chun­gen vom Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim auf Kun­den­kon­ten, was nach den durch­ge­führ­ten Buchun­gen unter Umstän­den zu offe­nen Fra­gen füh­ren kann. Hin­ter­grund ist die ver­trag­li­che Tren­nung von Was­ser und Kanal­be­nut­zungs­ge­büh­ren, über die die Stadt­wer­ke und das Ver­bands­was­ser­werk bereits in der Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung infor­miert hat­ten. Not­wen­dig wur­de die­se Ände­rung, um eine noch grö­ße­re Trans­pa­renz zu gewähr­leis­ten. Denn das Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim führt die Abrech­nung für die Kanal­be­nut­zungs­ge­büh­ren sowohl für die Stadt Lan­gen­feld als auch die Stadt Mon­heim durch. Auch zuvor setz­ten sich die Abschlä­ge für Was­ser aus zwei Teil­be­trä­gen für Was­ser und Kanal­nut­zung zusam­men. Ledig­lich die Abbu­chung erfolg­te in einem Betrag. Für das Jahr 2022 erhal­ten Kun­den erst­mals zwei getrenn­te Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nun­gen. Das Ver­bands­was­ser­werk bit­tet dar­um, bei Über­wei­sun­gen und Dau­er­auf­trä­gen die Ver­wen­dung der bei­den kor­rek­ten Rah­men­ver­trags­num­mer und Beträ­ge für Kanal und Was­ser zu beachten.

Soweit vom Ver­bands­was­ser­werk Lan­gen­feld-Mon­heim über das Trink­was­ser­ver­sor­gungs­netz leist­bar, wird der Feu­er­lösch-Grund­schutz über die Hydran­ten im Haupt­rohr­netz gewähr­leis­tet. Objekt­schutz über den Haus­an­schluss kann grund­sätz­lich nicht aus dem Trink­was­ser­ver­sor­gungs­netz gestellt werden.

Wir möch­ten Sie noch dar­auf hin­wei­sen, dass wir nach den All­ge­mei­nen Bedin­gun­gen für die Ver­sor­gung mit Was­ser (AVB­Was­serV), §§ 5, 6 für Schä­den, die durch höhe­re Gewalt oder sons­ti­ge Umstän­de und nicht durch Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­den, nicht haften.

Einen Antrag auf Lösch­was­ser­ver­sor­gung kön­nen Sie hier stellen.

Sie kön­nen uns Ihren Zäh­ler­stand ganz ein­fach online über­mit­teln. Natür­lich kön­nen Sie uns auch ein­fach anru­fen, uns eine E‑Mail schi­cken oder uns Ihren Zäh­ler­stand per­sön­lich in unse­rem Kun­den­Zen­trum Kun­Ze mitteilen.

Unse­re Mes­sun­gen im Rah­men der Trink­was­ser­ana­ly­se zei­gen: Alle Grenz­wer­te wer­den deut­lich unter­schrit­ten! Die Ana­ly­se­er­geb­nis­se kön­nen Sie hier ein­se­hen.

Die Was­ser­här­te bemisst sich nach der Sum­me der ent­hal­te­nen Erd­al­ka­li­en in Mil­li­mol Cal­ci­um­car­bo­nat je Liter. Die­se beträgt gemäß § 8 des Geset­zes über die Umwelt­ver­träg­lich­keit von Wasch­mit­teln und Rei­ni­gungs­mit­teln (Wasch- und Rei­ni­gungs­mit­tel­ge­setz) für unser Wasser:

  • Was­ser­werks­aus­gang der Trink­was­ser­auf­be­rei­tungs­an­la­ge Mon­heim = 2,51 mmol/​l. Dies ent­spricht dem Här­te­be­reich hart.
  • Misch­was­ser im Ver­sor­gungs­netz (Hoch­be­häl­ter Wie­scheid) = 2,28 mmol/​l. Dies ent­spricht dem Här­te­be­reich mit­tel.

Bekannt­ga­be der Zusatz­stof­fe gemäß § 16(4) der Trinkwasserverordnung:

Natri­um­or­tho- und Poly­phos­pha­te
Grenz­wert nach
Auf­be­rei­tung
mg/​l: /​
Mess­wert
TWA
mg/​l: 2,27
Mess­wert
Hoch­be­häl­ter
mg/​l: 2,21

Halb­ge­brann­ter Dolo­mit
Grenz­wert nach
Auf­be­rei­tung
mg/​l: /​
Mess­wert
TWA
mg/​l: /​
Mess­wert
Hoch­be­häl­ter
mg/​l: /​

(Ana­ly­se vom 27. April 2022)

Eine häus­li­che Was­ser­ent­här­tungs­an­la­ge ist in unse­rem Ver­sor­gungs­ge­biet im Nor­mal­fall nicht erfor­der­lich. Wer den­noch wei­che­res Was­ser wünscht und daher eine häus­li­che Ent­här­tungs­an­la­ge instal­lie­ren las­sen möch­te, soll­te in jedem Fall dar­auf ach­ten, dass es sich um eine Anla­ge mit Zulas­sung durch den DVGW (Deut­scher Ver­ein des Gas- und Was­ser­fa­ches) handelt.

Die Lis­te der Unter­su­chungs­stel­len nach § 15.4 Trink­wV mit Labor­stand­ort in NRW vom Lan­des­amt für Natur, Umwelt und Ver­brau­cher­schutz Nord­rhein-West­fa­len ent­hält Adres­sen und Ansprech­part­ner, an die Sie sich mit Ihrem Anlie­gen wen­den können.

25 bis 50 Grad Cel­si­us war­mes Süß- oder Salz­was­ser mit regel­mä­ßi­ger Frisch­was­ser­nach­spei­sung und einer lan­gen Ver­weil­zeit: Das sind die opti­ma­len Lebens­be­din­gun­gen für Legionellen.

Zur­zeit sind den Wis­sen­schaft­lern 48 ver­schie­de­ne Arten der stäb­chen­för­mi­gen Bak­te­ri­en bekannt. Am gefähr­lichs­ten für eine Erkran­kung des Men­schen ist die Legio­nella pneum­o­phi­la. In 70 bis 90 Pro­zent aller Krank­heits­fäl­le ist sie der Erre­ger und ver­ant­wort­lich für eine Legio­nel­lo­se (zum Bei­spiel die Legionärskrankheit).

Die Erre­ger für Legio­nel­len sind grund­sätz­lich im Trink­was­ser ent­hal­ten. Ihre Kon­zen­tra­ti­on ist im kal­ten Was­ser aller­dings so gering, dass von ihnen kei­ne Gefahr aus­geht. Bei ent­spre­chen­den Rah­men­be­din­gun­gen ver­meh­ren sie sich jedoch so stark, dass von ihnen eine gesund­heit­li­che Gefähr­dung aus­ge­hen kann. Hier­zu zäh­len der bereits am Anfang genann­te Tem­pe­ra­tur­be­reich von 20–50 Grad Cel­si­us und eine ent­spre­chen­de Sta­gna­ti­on (Ver­weil­dau­er) des war­men Trink­was­sers in den Leitungen.

Eine Über­tra­gung von Legio­nel­len auf den Men­schen durch Kon­takt mit Lei­tungs­was­ser ist prin­zi­pi­ell nur mög­lich, wenn die Legio­nel­len über zer­stäub­tes Trink­was­ser (Aero­so­le) in die tie­fen Lun­gen­ab­schnit­te gelan­gen. Das bedeu­tet: Das Trin­ken von legio­nel­len­hal­ti­gem Was­ser stellt für Per­so­nen mit intak­tem Immun­sys­tem kei­ne Gesund­heits­ge­fahr dar. Erst das Ein­at­men bak­te­ri­en­hal­ti­gen Was­sers, zum Bei­spiel beim Duschen, bei Kli­ma­an­la­gen oder in Whirl­pools kann zur Erkran­kung führen.

Am bes­ten schüt­zen Sie sich vor Legio­nel­len, wenn Sie Ihren zen­tra­len Trink­was­ser­spei­cher auf min­des­tens 60 Grad Cel­si­us behei­zen. So ver­min­dern Sie das Risi­ko, dass sich Legio­nel­len im Trink­was­ser vermehren.

Bei einer Infek­ti­on durch Legio­nel­len kann es zu grip­pe­ähn­li­chen Sym­pto­men wie Fie­ber, Glie­der- und Kopf­schmer­zen, Hus­ten, Durch­fäl­len und Ver­wirrt­heit kom­men. In schlim­men Fäl­len, wie bei der Legio­närs­krank­heit, bekom­men die Infi­zier­ten eine schwe­re Lun­gen­ent­zün­dung, die unbe­han­delt zum Tod füh­ren kann.

Nach der aktu­el­len Trink­was­ser­ver­ord­nung sind für grö­ße­re Anla­gen erst­mals Unter­su­chungs­pflich­ten und Mel­de­pflich­ten über den Bestand bestimm­ter Anla­gen fest­ge­schrie­ben. Betrof­fen sind Warm­was­ser­an­la­gen mit einem Spei­cher­vo­lu­men von mehr als 400 Liter und/​oder einem Was­ser­in­halt von mehr als drei Litern in der Warm­was­ser­lei­tung zwi­schen der Was­se­r­er­wär­mung und der ent­fern­tes­ten Ent­nah­me­stel­le.
Nicht unter die­se Defi­ni­ti­on fal­len gene­rell Eigen­hei­me, Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser sowie Häu­ser mit Anla­gen deren Warm­was­ser­vo­lu­men unter­halb der oben genann­ten 400 bezie­hungs­wei­se drei Liter liegen.

In einer Stel­lung­nah­me infor­miert das Umwelt­bun­des­amt rund ums The­ma Legio­nel­len im Rah­men der geän­der­te Trink­was­ser­ver­ord­nung und erklärt, wor­auf Ver­mie­ter kon­kret in die­sem Zusam­men­hang ach­ten müs­sen: Legio­nel­len Stel­lung­nah­me – Aktu­el­le Fra­gen zum Voll­zug der geän­der­ten Trinkwasserverordnung.

Infor­ma­tio­nen zu Gesund­heits­ri­si­ken durch Sta­gna­ti­ons­was­ser fin­den Sie im Rat­ge­ber Trink was.

Hier haben wir für Sie eini­ge inter­es­san­te Links gesammelt:

Nach oben scrollen

Kundenbereich
Zugang zum Portal für Energie und Wasser
Zugang zum Portal für Internet (LFeld.net)
DSGVO Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner