Die Stadtwerke Langenfeld sind vom Gesetzgeber verpflichtet, bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören zum Beispiel die Netzanschlussverordnung oder die Netzdaten. Hier haben wir alle relevanten Informationen, Verordnungen und Pflichtveröffentlichungen rund um unser Gasnetz für Sie zusammengestellt.
Hier finden Sie den Inbetriebnahmeschein und die Formulare für die „Angebotsanfrage Gashausanschluss (Netzanschluss)“ und die „Beauftragung zur Erstellung eines Gashausanschlusses (Netzanschluss)“.
- Angebotsanfrage Gashausanschluss (Netzanschluss)
- Beauftragung zur Erstellung eines Gashausanschlusses (Netzanschluss)
- Inbetriebnahmeschein Gas-Kundenanlage
- Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Die technischen Bedingungen der Technischen Regeln für Gashausinstallationen (TRGI G600) in der aktuellen Fassung.
- insbesondere die DVGW-Arbeitsblätter
- G 459/1 “Gashausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4bar”
- G 459/2 “Gas-Druckregelanlagen mit Eingangsdrücken bis 5 bar in Anschlussleitungen”
- G 462–1 “Errichten von Gasleitungen bis 4 bar Betriebsüberdruck”
- G 491 “Gas-Druckregelanlagen für Eingangsdrücke bis einschließlich 100 bar”
- G 620 “Installation von Gasverdichtern mit einem Betriebsüberdruck bis zu 1 bar und einer Antriebsleistung bis 50 kW für Gasverbrauchseinrichtungen
- sowie weitere im Einzelfall zutreffende Verordnungen, Regelungen und Regelwerksbestandteile
Technische Mindestanforderungen
Bezüglich der technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen, wird auf das Regelwerk des DVGW verwiesen.
Relevant sind insbesondere die Arbeitsblätter G 260 “Gasbeschaffenheit”,
G 262 “Biogas”, G 280–1 “Gasodorierung” und G 2000 “Mindestanforderungen bezüglich Inoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze”.
Über die in den DVGW Arbeitsblättern G 260 und G 262 geforderten Eigenschaften hinaus darf das eingespeiste Gas keinerlei Komponenten enthalten, die einen Transport, eine Speicherung oder Vermarktung behindern oder eine besondere Behandlung erforderlich machen. Ist damit zu rechnen, dass die Konzentration bestimmter Gasbegleitstoffe, wie z.B. H2S, O2 oder CO2 überschritten wird, so ist die Konzentration dieser Komponenten kontinuierlich zu überwachen und aufzuzeichnen.
Die Einspeisung muss unter Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW Arbeitsblattes G 685 erfolgen. Die Beschaffenheit des eingespeisten Gases muss an jedem Ausspeisepunkt eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung gewährleisten.
Die eingespeisten Gasflüsse müssen im Minimum und Maximum hinsichtlich Menge und Druck so eingestellt sein, dass bestehende vertragliche Vereinbarungen Dritter nicht berührt sind. Diesbezüglich sind einzelfallbezogene vertragliche Regelungen zu treffen.
Weitere Regelungen/Vertragsvorlagen sind in Erarbeitung.
Die Stadtwerke Langenfeld GmbH ermöglicht den Netzanschluss zum Zwecke der Einspeisung von Biogas in das Gasversorgungsnetz entsprechend §33 GasNZV (Netzanschlusspflicht). Der §33 GasNZV regelt dabei nicht nur den Verfahrensablauf (inklusive entsprechender Fristen) sondern auch die Kostentragung zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer. Im Sinne der Gleichbehandlung der Netzkunden bestehen kostenseitig daher keine Freiheitsgrade den Anlagenbetreibern entgegen zu kommen.
Für die Einspeisung von Gas aus Biomasse in das Erdgasverteilnetz der Stadtwerke Langenfeld GmbH gelten die folgenden Bedingungen
Zur Gewährleistung der Gasqualität im örtlichen Verteilnetz sind bei einer Einspeisung von Gas aus Biomasse alle gültigen Normen und Richtlinien zu erfüllen. Insbesondere gilt das DVGW Regelwerk (z.B. G 260, G 262, G 488, G 490, G 492, G 685, G 2000).
Es ist ein Nachweis über die kontinuierliche Überwachung des einzuspeisenden Brennwertes, des Feuchtigkeitsgehaltes und der Gasmenge mit geeichtem Messgerät durchzuführen. Ferner sind regelmäßig die brennwerttechnischen Kenndaten (Wobbe-Index, relative Dichte und Heizwert) und Angaben der Bestandteile (CH4, CO, CO2, H2S, SO2 und NH3) des Biomethans zu übermitteln.
Der Einspeisedruck wird vom Netzbetreiber vorgegeben.
Bezugsquelle des DVGW Regelwerkes:
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft mbH
Josef-Wirmer-Straße 3
53123 Bonn
Anbei finden Sie die Netzzugangsbedingungen.
Netzentgelte
Preisblätter inklusive vorgelagerter Netzkosten für den Netzzugang zum örtlichen Gasverteilnetz der Stadtwerke Langenfeld GmbH
Zurzeit sind keine individuellen (singulären) Netznutzungsentgelte gerechnet.
Lieferantenrahmenvertrag
Nutzen Sie unseren Online-Service und schließen Sie Ihren Rahmen- oder Netznutzungsvertrag mit der Stadtwerke Langenfeld GmbH gleich hier ab:
Zuordbarkeit jeder Entnahmestelle: Sämtliche Ausspeisepunkte des Gasversorgungsnetzes der Stadtwerke Langenfeld GmbH sind dem Marktgebiet „NGB_Open Grid NCG_L“ der Open Grid Europe GmbH zugeordnet.
Länge des Gasleitungsnetzes: Die Stadtwerke Langenfeld GmbH als Betreiberin des Gasversorgungsnetzes ist gemäß § 27 Abs. 2 GasNEV verpflichtet, Strukturmerkmale des Netzes zu veröffentlichen. Darüber hinaus werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe nach § 40 GasNZV im Folgenden Informationen und eine Karte zum örtlichen Gasverteilernetz dargestellt. Das Gasnetz der Stadtwerke Langenfeld GmbH liegt innerhalb der Gemeindegrenzen der Stadt Langenfeld. Die Einspeisung mit Erdgas der Gruppe L erfolgt über 6 Übernahmestationen. Als Materialien für den Leitungsbau werden im wesentlichen Stahl PE-HD verwandt. Über das Gasverteilnetz werden unter Einsatz von 25 Gasdruckregelstationen mehr als 13.000 Kunden beliefert.
Stand 31.12.2018:
Hochdruckebene: 0 km
Mitteldruckebene: 73,8 km
Niederdruckebene: 145,2 km
Gesamt: 219,0 km
Anzahl der Ausspeisepunkte (Stand 31.12.2018):
Hausanschlüsse Mitteldruckstufe: 3.357 Stück
Hausanschlüsse Niederdruckstufe: 8.956 Stück
Gesamt: 12.313 Stück
Die Stadtwerke Langenfeld GmbH als Betreiberin des Gasversorgungsnetzes ist gemäß § 27 Abs. 2 GasNEV verpflichtet, Strukturmerkmale des Netzes zu veröffentlichen. Darüber hinaus werden, gemäß der gesetzlichen Vorgabe nach § 40 GasNZV im Folgenden Informationen und eine Karte zum örtlichen Gasverteilernetz dargestellt.
Gasnetzkarte der Stadtwerke Langenfeld GmbH
Das Gasnetz der Stadtwerke Langenfeld GmbH liegt innerhalb der Gemeindegrenzen der Stadt Langenfeld. Im gesamten Stadtgebiet (Konzessionsgebiet) ist ein Anschluss an das Gasversorgungsnetz grundsätzlich möglich.
Die Stadtwerke Langenfeld GmbH (SWL) versorgt die privaten Haushalte, das Gewerbe und die Industrie der Stadt Langenfeld/Rhld. mit Erdgas. Das verteilte Erdgas wird aus dem Fernleitungsnetz der Open Grid Europe GmbH in LL-Gas-Qualität bezogen.
Das Netz der SWL wird mit drei verschiedenen Versorgungsdrücken in fünf Teilnetzen betrieben. In der Mitteldruckstufe (~ 550 mbar) werden im übergeordneten Mitteldrucknetz einzelne Kunden direkt versorgt (Mitteldruckregler im Hausanschlussbereich); weiterhin erfolgt im Mitteldruck die Anbindung von insgesamt 20 Bezirksregelanlagen, die in die vier untergeordneten Niederdrucknetze einspeisen. Drei Niederdrucknetze werden mit erhöhtem Niederdruck (~ 50mbar, Druckregelung über Zählerregler im Hausanschlussbereich) und eins direkt mit Niederdruck (~ 22mbar) versorgt. Die einzelnen Niederdrucksysteme sind nicht miteinander vermascht, sondern über Trennschieber voneinander getrennt. Ausspeisungen aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Langenfeld GmbH in Netze Dritter erfolgen nicht.
Die im Gasnetz der SWL verwendeten Materialien für den Leitungsbau sind ausschließlich hochwertige vollverschweißte Stahl- und PE-HD-Rohre. Störungsanfällige PVC- und Graugussleitungen sind im Gasnetz der SWL nicht mehr vorhanden. Über das 221 km lange Gasverteilnetz werden mehr als 13.000 Zählpunkte mit Erdgas beliefert, davon ca. 25% in der Mittel- und ca. 75% in der Niederdruckstufe.
Die Erreichbarkeit aller einzelnen Ausspeisepunkte ist nicht von jedem Einspeisepunkt möglich. Es bestehen technische Abhängigkeiten zwischen den Druckstufen, sowie Kapazitätseinschränkungen aufgrund aktueller Netzauslastung. Ausspeisungen aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Langenfeld GmbH in Netze Dritter erfolgen nicht.
Netzstrukturdaten zum von der SWL betriebenen Gasnetz (2020):
Länge HD-Netz: 0 km
Länge MD-Netz: 74,3 km
Länge ND-Netz: 146,7 km
Länge Gesamtnetz: 221,0 km
Ausspeisepunkte MD: 3.555 Stück
Ausspeisepunkte ND: 10.412 Stück
Ausspeisepunkte gesamt: 13.967 Stück
Entnommene Jahresarbeit: 464.186 MWh
Jahreshöchstlast am 21.01.2020, 08–09 Uhr: 175.867 MWh
Gasbeschaffenheit: Die Stadtwerke Langenfeld GmbH verteilt Gas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 in der Kategorie L‑Gas.
Informationen über die aktuellen Gasbeschaffenheiten finden Sie nachstehend:
- Übernahmestation An der Landstrasse
- Übernahmestation Berghausen
- Übernahmestation Hitdorfer Straße
- Übernahmestation Langforter Straße
- Übernahmestation Liebigstraße
- Übernahmestation Rheindorfer Straße
- Übernahmestation Wolfhagener Strasse
Abrechnungsbrennwert: Mit Inkrafttreten der novellierten Gasnetzzugangsverordnung zum 01.10.2011 sind Gasnetzbetreiber im Verteilnetz gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 7 verpflichtet, am 10. Werktag des Monats Abrechnungsbrennwerte des Vormonats zu veröffentlichen. Der Abrechnungsbrennwert Hs,eff ist der für eine Abrechnungszeitspanne gemittelte und zur Abrechnung herangezogene Brennwert. Die aufgeführten Brennwerte sind Monatsbrennwerte. Der Abrechnungsbrennwert kann davon abweichen, z. B. bei jährlicher Abrechnung. In diesem Fall wird der Abrechnungsbrennwert gemäß DVGW G 685 aus mehreren Monatsbrennwerten mengengewichtet ermittelt. Die Abrechnungsbrennwerte 2025 in kWh/m³ sehen Sie im Folgenden aufgeführt:
Januar: 10,332 kWh/mn³
Februar: 10,352 kWh/mn³
Hier finden Sie außerdem die Abrechnungsbrennwerte der vergangenen Jahre.
Die Stadtwerke Langenfeld GmbH verwenden für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). Zur Anwendung kommen dabei die repräsentativen synthetischen Standardlastprofile (SLP) der TU München. Das Lastprofilverfahren selbst ist im BDEW/VKU/GEODE Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ vom 29.06.2012 beschrieben.
Die Stadtwerke Langenfeld GmbH stellt in der Rolle des Gasnetzbetreibers gemäß § 36 Abs. 2 EnWG fest, welcher Lieferant in ihrem Netzgebiet zum Stichtag 01.07.2024 die meisten Haushaltskunden im Sinne des § 3 Ziff. 22 EnWG beliefert.
Zum Stichtag 01.07.2024 ist dies für die Gasversorgung der Vertrieb der Stadtwerke Langenfeld GmbH, welcher somit auch für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 die Aufgaben als Grundversorger übernimmt.
Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 36 Abs. 1 EnWG ist der Vertrieb der Stadtwerke Langenfeld GmbH für den gleichen Zeitraum auch für die Ersatzversorgung zuständig.
Die nächste Feststellung erfolgt am 01. Juli 2027.
Bedingungen Grundversorgung: Erdgaslieferer nach § 38 Abs. 3 (EnergieStG)
EnWG-Veröffentlichung
Abweichender Datenaustausch
Vereinbarung zu Geschäftsprozessen und Datenformaten nach Tenor 3 GeLi Gas
“Die Stadtwerke Langenfeld GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06–067 – GeLi Gas) – Portalmodell – an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Informationsblatt zur Marktkommunikation nach GeLi-Gas
Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses ” Geschäftsprozesse und Datenformate für die Belieferung von Kunden mit Gas” (BK7-06–067) informieren die Stadtwerke Langenfeld über die verarbeitbaren Datenformate. Die Abwicklung des Datenaustauschs für folgende Nachrichtentypen erfolgt ab dem 01.08.2008.
EnWG-Veröffentlichung
In Deutschland werden derzeit zwei verschiedene Arten von Erdgas zum Beispiel zum Heizen oder Kochen und in der Industrie verwendet. Zum einen wird „H‑Gas“ genutzt. Die Bezeichnung ist aus dem englischen Begriff „high calorific gas“ abgeleitet und kennzeichnet Erdgas mit einem hohen Energiegehalt. Dieses „H‑Gas“ wird von verschiedenen Lieferanten aus verschiedenen Staaten bezogen. Zum anderen wird bislang auch in Langenfeld sowie in Nord- und in Teilen Westdeutschlands noch „L‑Gas“ verwendet (aus dem Englischen „low calorific gas“, also Erdgas mit im Vergleich zum H‑Gas niedrigerem Energiegehalt). Die Netze, in denen diese beiden unterschiedlichen Gasqualitäten transportiert werden, werden getrennt voneinander betrieben. Nach der langen Nutzung über mehrere Jahrzehnte ist eine schrittweise Verringerung der L‑Gasproduktion aufgrund der natürlichen Erschöpfung in den Erdgasfeldern in den Niederlanden und in Deutschland abzusehen. Die Regierung der Niederlande hat eine Reduktion der L‑Gas-Produktion angekündigt. Die fehlenden L‑Gas-Mengen werden durch H‑Gas-Mengen ersetzt, welche aus verschiedenen Bezugsquellen stammen. Rund zwei Drittel des deutschen Gasbedarfs werden derzeit aus Westeuropäischen Quellen (21 Prozent aus Norwegen, 29 Prozent aus den Niederlanden, 3 Prozent aus Dänemark, Großbritannien, etc.) und heimischer Produktion (7 Prozent) gedeckt. Russisches Erdgas (40 Prozent) wird über die Ukraine, Weißrussland und seit dem Bau der Nord-Stream auch durch die Ostsee direkt aus Russland geliefert. Damit verfügen die deutschen Erdgasunternehmen über breit diversifizierte Bezugsquellen, deren Erdgasmengen über ebenfalls diversifizierte Transportwege importiert werden. Die Diversifikation der Importe war dabei in den vergangenen Jahren stabil und nimmt mit der zunehmenden Verfügbarkeit von LNG (Liquefied Natural Gas) noch weiter zu. Somit wird eine einseitige Abhängigkeit von einzelnen Lieferländern vermieden und die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet.
Aufgrund der kontinuierlich sinkenden L‑Gasmengen wird Schritt für Schritt in den einzelnen Netzbereichen die Gasqualität auf H‑Gas umgestellt. Dies erfordert eine Anpassung der Gasverbrauchsanlagen. Die Umstellung von L- auf H‑Gas erfolgt mit einem ausreichenden Planungsvorlauf, in welchen neben den Haushalts- und Gewerbekunden auch Industriekunden sowie Kraftwerksbetreiber eng eingebunden werden. So wird sichergestellt, dass die Umstellung der Netze in Zeiträumen möglichst geringer Systembelastung durchgeführt wird und der Zeitraum der nicht-Verfügbarkeit des Anschlusses sehr kurz ist. Auf diese Weise sind durch den eigentlichen Umstellungsprozess keine Auswirkungen sowohl auf die Gas- als auch auf die Stromversorgung zu erwarten. Bei Heizungsanlagen und anderen gasnutzenden Endgeräten (z.B. Gasherd, Warm- und Heißwasserbereiter) werden vor der Erdgasumstellung alle bestehenden Geräte überprüft und gegebenenfalls auf die neue H‑Gasqualität angepasst. Diese Anpassung der Heizungsanlagen und Endgeräte umfasst größtenteils den Austausch der Brennerdüse und eine Neueinstellung des Brenners. Erdgasautos, ‑busse etc. müssen nicht angepasst werden. Da sich ihre Motoren automatisch einstellen, können sie sowohl L- als auch H‑Gas ohne Probleme verbrennen. Auch auf beliebige Mischungen von L- und H‑Gas stellen sich die Motoren ein. Bei Anlagen von Gewerbe- und Industriebetrieben können je nach Anlagentyp weitere Anpassungstätigkeiten notwendig sein. Dies ist jeweils vor Ort und individuell zu prüfen. Nach der Anpassung des Endgerätes und der Umstellung des Erdgasnetzes auf H‑Gas- Qualität ergeben sich für den Kunden meist keine Einschränkungen und Veränderungen bei dem Betrieb der Anlagen. Dies hatte sich bereits bei vergangenen Umstellungsvorgängen bspw. in den neuen Bundesländern gezeigt (damals wurden die Geräte von Stadtgas auf H‑Gas umgestellt).
Wichtig zu wissen ist: Die Kosten für diese Anpassung zahlt nicht der Kunde vor Ort per Rechnung. Die Kosten werden stattdessen auf alle erdgasversorgten Haushalte und alle erdgasversorgten Industrieunternehmen in Deutschland umgelegt – unabhängig davon, ob Kunden L- oder H‑Gas beziehen. Mit dieser gemeinschaftlichen Finanzierung wird dem Solidargedanken Rechnung getragen. Die Kunden können schließlich nichts dafür, dass die Umstellung erforderlich wird. Zudem wird die Finanzierung der Kosten zeitlich gestreckt: Beginnend im Jahr 2015 werden die pro Jahr anfallenden Kosten für die schrittweise Umstellung in Nord- und Westdeutschland ermittelt und Jahr für Jahr wie oben beschrieben deutschlandweit umgelegt. Dies geschieht bis zum Abschluss aller Umstellungsmaßnahmen etwa im Jahr 2030. Die Kosten werden in die Netzentgelte einfließen. 6. Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen für diese Umstellung? Die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren findet sich im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a: Umstellung der Gasqualität; Verordnungsermächtigung). An diese Vorgaben ist auch die Stadtwerke Langenfeld GmbH gebunden. Der Netzentwicklungsplan der Ferngasnetzbetreiber weist als voraussichtlichen Termin der Umstellung im Stadtgebiet Langenfeld das Jahr 2028 aus.
Steigen durch die Umstellung auf H‑Gas meine Heizkosten?
Für die Abrechnung wird immer der Energiegehalt des Gases zugrunde gelegt. Berechnet wird, wie viele Kilowattstunden (kWh) Energie mit einem Kubikmeter Erdgas erzeugt werden können. Da H‑Gas einen höheren Energiegehalt als L‑Gas hat, ist es deshalb etwas teurer. Im Gegenzug benötigen Sie aber weniger H‑Gas, um die gleiche Menge Energie zu erzeugen. (L‑Gas: 1 m³ Erdgas = 9,80 kWh Energiegehalt, H‑Gas: 1 m³ Erdgas = 11,0 kWh Energiegehalt).
Muss ich mir wegen der Umstellung eine neue Heizung anschaffen?
Nein. In Deutschland zugelassene Erdgasheizungen und andere Erdgasgeräte lassen sich nahezu immer problemlos anpassen. Es ändert sich für Sie im Betrieb nichts: Qualität und Leistung bleiben wie gewohnt erhalten. Sollten sich jedoch Probleme ergeben, werden wir gemeinsam eine Lösung finden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Der Gasnetzbetreiber ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 in Verbindung mit § 8 Abs. 6 GasNZV verpflichtet, den Text der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung entweder direkt auf seiner Internetseite zu veröffentlichen oder zumindest einen Hyperlink auf die Homepage der Verbände anzubieten.
Dieser Verpflichtung kommen wir gern wie folgt nach:
Der Messstellenbetrieb ist gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben:
- Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung sowie form- und fristgerechten Datenübergabe
- technischer Betrieb der Messstelle einschließlich der form- und fristgerechten Datenübertragung
Bei Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit der Stadtwerke Langenfeld GmbH besteht die Möglichkeit, dass ein dritter Messstellenbetreiber die vorgenannten Leistungen im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) übernimmt.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag und Technische Mindestanforderungen
Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen vom 23.08.2017 (Az. BK6-17–042 und BK7-17–026) standardisierte Messstellenbetreiberrahmenverträge für Strom und Gas vorgegeben. Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen.
- Messstellenrahmenvertrag
- Anlage 1 Kontaktdatenblatt für Messstellenbetreiber und Messdienstleister
- Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtung: Versand erfolgt auf Anfrage
Stadtwerke Langenfeld
Elisabeth-Selbert Straße 2
40764 Langenfeld
Telefon: 02173 979 0
Fax: 02173 979 579
Netzabrechnung/INVOIC, Forderungsmanagement:
Oliver Feldhoff
+49 2173 979 516
lieferantenwechsel@stw-langenfeld.de
Marktkommunikation, Wechselprozesse und Geschäftsdatenanfragen, Zählwerterfassung, Klärfälle/Fragen zum Lieferantenwechsel:
Martina Müller-Franz
+49 2173 979 515
lieferantenwechsel@stw-langenfeld.de
Lieferantenrahmenverträge, Energiedatenmanagement (Lastgänge, Befundprüfungen):
Ajoy Ghosh
+49 2173 979 229
netznutzung@stw-langenfeld.de
Für Fragen im Zusammenhang mit Zertifikaten und der Verschlüsselung von Nachrichten wenden Sie sich bitte direkt an unseren Dienstleister:
Thüga SmartService GmbH | Hauptsitz
Zum Kugelfang 2
95119 Naila
Telefon: 09282 9999 0
E‑Mail: info@smartservice.de