Wichtige Gasnetz-Informationen auf einen Blick

Die Stadtwerke Langenfeld stellen wichtige Informationen zum Gasnetz bereit – so schreibt es das Gesetz vor.
Hier finden Sie alles Wichtige rund um Netz-Anschlüsse, Preise und gesetzliche Vorgaben.
Die Inhalte richten sich vor allem an Fachfirmen, Installateure und alle, die ans Gasnetz angeschlossen sind oder es planen.

Hier finden Sie wichtige Unterlagen rund um den Gas-Netz-Anschluss bei den Stadtwerken Langenfeld.
Dazu gehören Formulare für die Planung, den Bau und die Inbetriebnahme eines Gas-Hausanschlusses.

Wichtige Dokumente und Formulare:

Wichtige Regeln und Vorschriften:

  • Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
  • Die Technischen Regeln für Gas-Installationen (TRGI)
  • Arbeitsblätter des DVGW:
  • G 459/1 “Gashausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4bar”
  • G 459/2 “Gas-Druckregelanlagen mit Eingangsdrücken bis 5 bar in Anschlussleitungen”
  • G 462–1 “Errichten von Gasleitungen bis 4 bar Betriebsüberdruck”
  • G 491 “Gas-Druckregelanlagen für Eingangsdrücke bis einschließlich 100 bar”
  • G 620 “Installation von Gasverdichtern mit einem Betriebsüberdruck bis zu 1 bar und einer Antriebsleistung bis 50 kW für Gasverbrauchseinrichtungen
  • sowie weitere im Einzelfall zutreffende Verordnungen, Regelungen und Regelwerksbestandteile

Technische Mindest-Anforderungen für Einspeisung

Für den Anschluss von Anlagen, die Gas einspeisen oder speichern (z. B. Biogas, LNG), gelten besondere Anforderungen.

Die wichtigsten Regeln dazu finden sich in den DVGW-Arbeitsblättern, z. B.:

  • G 260: Gas-Beschaffenheit
  • G 262: Biogas
  • G 280–1: Geruchsstoffe im Gas
  • G 2000: Anforderungen an Netze und Anschlüsse

Zusätzlich zu den Vorgaben in den DVGW-Regeln G 260 und G 262 darf das eingespeiste Gas keine Stoffe enthalten, die den Transport, die Speicherung oder den Verkauf stören.
Das Gas darf auch keine Stoffe enthalten, die eine besondere Behandlung notwendig machen.

Wenn damit zu rechnen ist, dass bestimmte Stoffe – wie Schwefelwasserstoff (H₂S), Sauerstoff (O₂) oder Kohlendioxid (CO₂) – in zu hoher Menge im Gas vorkommen,
müssen diese Stoffe ständig gemessen und aufgezeichnet werden.

Die Einspeisung des Gases muss den gesetzlichen Vorschriften zur Messung entsprechen.
Außerdem müssen die Regeln im DVGW-Arbeitsblatt G 685 eingehalten werden.
Das eingespeiste Gas muss an jedem Übergabepunkt so beschaffen sein, dass es korrekt abgerechnet und ohne Probleme genutzt werden kann.

Die eingespeiste Gasmenge und der Gasdruck müssen so eingestellt sein,
dass bestehende Verträge mit anderen Netzteilnehmern nicht verletzt werden.
Dazu sind in jedem Fall eigene vertragliche Absprachen nötig.

Weitere Regeln und Vertragsvorlagen werden gerade erstellt.

Die Stadtwerke Langenfeld schließen Biogasanlagen an ihr Gasnetz an.
Das regelt der § 33 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV).
Darin steht, wie der Anschluss abläuft, welche Fristen gelten und wer welche Kosten trägt.

Wichtig: Die Kostenregelung ist für alle gleich. Es gibt keine Sondervereinbarungen für einzelne Betreiber.

Diese Regeln gelten für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz der Stadtwerke Langenfeld:

  • Die Gasqualität im Netz muss sicher bleiben.
    Deshalb müssen alle gültigen Normen und Regeln eingehalten werden – vor allem die Vorschriften des DVGW (z. B. G 260, G 262, G 488, G 490, G 492, G 685, G 2000).
  • Der Energiegehalt (Brennwert), die Feuchtigkeit und die eingespeiste Menge Gas müssen ständig mit einem geeichten Messgerät überprüft werden.
  • Außerdem müssen regelmäßig technische Werte gemeldet werden, zum Beispiel:
    – Wobbe-Index,
    – relative Dichte,
    – Heizwert,
    – und die Anteile von CH₄ (Methan), CO (Kohlenmonoxid), CO₂ (Kohlendioxid), H₂S (Schwefelwasserstoff), SO₂ (Schwefeldioxid) und NH₃ (Ammoniak).
  • Der Einspeisedruck wird von den Stadtwerken Langenfeld festgelegt.

Hinweis zum DVGW-Regelwerk:

Die vollständigen Regeln können bei der

Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft mbH,
Josef-Wirmer-Straße 3,
53123 Bonn

bezogen werden.

Klicken Sie hier, um zu den Bedingungen für den Zugang zum Gasnetz der Stadtwerke Langenfeld zu gelangen.

Preise für den Netz-Zugang:

Die folgenden Preisblätter enthalten alle aktuellen Netzentgelte – inklusive der Kosten für vorgelagerte Netze:

Zurzeit gibt es keine besonderen Einzelpreise (sogenannte singuläre Netznutzungsentgelte).

Sie möchten mit den Stadtwerken Langenfeld einen Rahmenvertrag oder Netznutzungsvertrag abschließen?

Nutzen Sie dafür ganz einfach unseren Online-Service.
Dort finden Sie alle wichtigen Verträge und können diese direkt ausfüllen und einreichen.

Zum Online-Vertrag

Marktgebiet

Die Stadtwerke Langenfeld stellen hier wichtige Informationen über ihr Gasnetz bereit.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben – unter anderem durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV).

Mit den folgenden Angaben erfüllen wir diese gesetzlichen Anforderungen.

Marktgebiet (nach § 20 Abs. 1b EnWG)

Alle Entnahmestellen im Gasnetz der Stadtwerke Langenfeld gehören zum Marktgebiet
„NGB_Open Grid NCG_L“ der Open Grid Europe GmbH.

Netzstruktur (nach § 27 Abs. 2 GasNEV und § 40 GasNZV)

Das Gasnetz liegt vollständig innerhalb der Stadtgrenzen von Langenfeld.
Die Versorgung erfolgt mit Erdgas der Gruppe L – über 6 Einspeisestellen.
Als Materialien werden hauptsächlich Stahl und PE-HD (Kunststoff) verwendet.
Rund 13.000 Kundinnen und Kunden werden über das Netz versorgt.
Dazu betreiben wir 25 Gasdruckregelstationen.

Länge des Gasnetzes (Stand: 31.12.2018):

  • Hochdruck: 0 km
  • Mitteldruck: 73,8 km
  • Niederdruck: 145,2 km
  • Gesamt: 219,0 km

Anzahl der Hausanschlüsse (Stand: 31.12.2018):

  • Mitteldruck: 3.357
  • Niederdruck: 8.956

Gesamt: 12.313 Anschlüsse

Das gesamte Gasnetz der Stadtwerke Langenfeld liegt innerhalb der Stadtgrenzen von Langenfeld.
Ein Gasanschluss ist im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich möglich.

Die Netzkarte von Stadtwerke Langenfeld findest du hier.

Die Stadtwerke versorgen private Haushalte, Unternehmen und Industrie mit Erdgas in L‑Gas-Qualität (Low Calorific Gas – mit geringerem Brennwert).

Dieses Gas kommt aus dem Fernleitungsnetz der Open Grid Europe GmbH.

Das Netz wird mit drei Druckstufen in fünf Teilnetzen betrieben:

  • Mitteldruck (~ 550 mbar): Einzelne Kunden werden direkt angeschlossen. Außerdem speist Mitteldruck in 20 Bezirksregelanlagen ein.
  • Niederdruck (~ 50 mbar oder ~ 22 mbar): Die vier Niederdrucknetze werden über die Regelanlagen versorgt. Sie sind nicht miteinander verbunden.
  • Hochdruck wird nicht betrieben (0 km).

Es erfolgen keine Ausspeisungen in andere Netze.

Materialien im Leitungsnetz:
Nur hochwertige, vollverschweißte Rohre aus Stahl und PE-HD.
Es gibt keine alten Leitungen aus PVC oder Grauguss mehr.

Technische Daten (Stand: 2020)

  • Länge Mitteldrucknetz: 74,3 km
  • Länge Niederdrucknetz: 146,7 km
  • Gesamtlänge: 221,0 km
  • Ausspeisepunkte Mitteldruck: 3.555
  • Ausspeisepunkte Niederdruck: 10.412
  • Gesamt: 13.967 Ausspeisepunkte

Gasmenge und Last:

  • Entnommene Jahresarbeit 2020: 464.186 MWh
  • Jahreshöchstlast am 21.01.2020 (08–09 Uhr): 175.867 MWh

Gas-Beschaffenheit

Das verteilte Erdgas entspricht der Kategorie L-Gas nach DVGW-Arbeitsblatt G 260.

Gas wird über diese 7 Einspeisestellen ins Netz übernommen:

Abrechnungsbrennwert (nach § 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV)+

Die Stadtwerke veröffentlichen jeden Monat die Abrechnungsbrennwerte.
Diese zeigen den durchschnittlichen Energiegehalt des gelieferten Gases in kWh pro m³.
Sie gelten für die monatliche Abrechnung. Bei jährlicher Abrechnung wird ein Mittelwert aus mehreren Monaten verwendet – nach den Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G 685.

Abrechnungsbrennwerte 2025:

  • Januar: 10,332 kWh/m³
  • Februar: 10,352 kWh/m³
  • März:
    10,345 kWh/m³
  • April: 10,326 kWh/m³
  • Mai: 10,314 kWh/m³
  • Juni: 10,235 kWh/m³
  • Juli: 10,308 kWh/m³
  • August: 10,276 kWh/m³
  • September: 10,273 kWh/m³
  • Oktober: 10,313 kWh/m³

Weitere Monatswerte aus den Vorjahren finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Die Stadtwerke Langenfeld nutzen sogenannte Standardlastprofile (SLP).
Diese Profile gelten für Haushalte und andere Kunden mit einem Gasverbrauch bis 500 Kilowattstunden pro Stunde und bis 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.

Standardlastprofile vereinfachen die Abrechnung und Planung.

Die Stadtwerke verwenden dafür die synthetischen Standardlastprofile der TU München.
Das Verfahren ist im Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ vom 29.06.2012 beschrieben (herausgegeben von BDEW, VKU und GEODE).

Weitere Informationen finden Sie hier:

Die Stadtwerke Langenfeld prüfen regelmäßig, welcher Anbieter in ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 36 Abs. 2 EnWG).

Zum Stichtag 01.07.2024 war das der Vertrieb der Stadtwerke Langenfeld GmbH.
Deshalb übernimmt dieser für die Jahre 2025 bis 2027 die Rolle des Grundversorgers für Erdgas in Langenfeld.

Außerdem ist der Vertrieb der Stadtwerke Langenfeld im gleichen Zeitraum auch für die Ersatzversorgung zuständig (§ 38 EnWG in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EnWG).

Die nächste Prüfung findet am 01. Juli 2027 statt.

Hinweis: Die Grundversorgung erfolgt nach den Bedingungen für Erdgaslieferanten gemäß § 38 Abs. 3 EnergieStG.

Die Stadtwerke Langenfeld erfüllen die gesetzliche Pflicht zur Kontrolle von Messgeräten – so wie es § 33 Abs. 2 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) vorschreibt.

Dazu gehören unter anderem Gaszähler, die regelmäßig geprüft werden müssen.
Ziel ist es, dass alle Messwerte richtig, zuverlässig und nachvollziehbar sind.

Weitere Informationen finden Sie in unserer EnWG-Veröffentlichung:

Die Stadtwerke Langenfeld bieten allen Netznutzern eine besondere Vereinbarung für den Datenaustausch an.
Diese basiert auf Tenor 3 der Festlegung GeLi Gas (Beschluss BK7-06-067 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007).

Was bedeutet das konkret?

Beim Wechsel oder Ende eines Gasliefervertrags können bestimmte Schritte im Datenaustausch abweichend erfolgen:

  • In einigen Prozessschritten (z. B. Lieferbeginn, Lieferende, Lieferantenwechsel) wird anstelle einer elektronischen MSCONS-Nachricht ein direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt.
  • Auch bei Änderungen von Stammdaten (z. B. Adress- oder Zählerdaten) ist keine Rückmeldung notwendig, da der Zugriff auf die Daten direkt erfolgt.

Für wen gilt das?

Diese Vereinbarung richtet sich an alle Netznutzer und kann auf Anfrage ohne separate Verhandlung abgeschlossen werden.
Ein vollständiges Angebot stellen die Stadtwerke Langenfeld bei Interesse zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Die Abwicklung erfolgt seit dem 01.08.2008 auf Grundlage der festgelegten Datenformate und Nachrichtentypen.

In Deutschland werden zwei Arten von Erdgas genutzt:

  • H‑Gas (high calorific gas) hat einen hohen Energiegehalt
  • L‑Gas (low calorific gas) hat einen geringeren Energiegehalt

In Langenfeld wird bisher L‑Gas verwendet. Doch die Menge an L‑Gas wird immer kleiner.

Die Gründe dafür sind unter anderem:

  • Die Erdgasvorkommen in den Niederlanden und Deutschland gehen zur Neige
  • Die Niederlande reduzieren ihre L‑Gas-Produktion schrittweise

Deshalb wird das L‑Gas in Zukunft durch H‑Gas ersetzt.
Diese Umstellung betrifft auch das Gasnetz der Stadtwerke Langenfeld.

Was passiert bei der Umstellung?

 

  • Alle gasbetriebenen Geräte (z. B. Heizungen, Gasherde, Warmwasserbereiter) werden vor der Umstellung überprüft
  • Wenn nötig, wird zum Beispiel die Brennerdüse ausgetauscht und der Brenner neu eingestellt
  • Gewerbe- und Industrieanlagen werden individuell geprüft und angepasst
  • Erdgasautos oder -busse müssen nicht angepasst werden, da sich die Motoren automatisch einstellen

Die Umstellung wird sorgfältig geplant. Auch Haushalte, Unternehmen und Kraftwerke werden frühzeitig informiert.
Ziel ist es, die Arbeiten in Zeiten mit geringer Systembelastung durchzuführen – so kurz wie möglich und ohne Unterbrechung Ihrer Versorgung.

Wer bezahlt die Umstellung?

 

Die Kosten für die Umstellung zahlen nicht die einzelnen Kundinnen und Kunden vor Ort.
Die Kosten werden gerecht auf alle Erdgas-Kunden in Deutschland verteilt – das ist gesetzlich so geregelt.
Diese Regelung gilt seit 2015 und läuft voraussichtlich bis 2030.
Die Kosten sind in den Netzentgelten enthalten.

Gesetzliche Grundlage und Umstellungszeitraum

 

Die gesetzliche Grundlage ist § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Auch die Stadtwerke Langenfeld sind an diese Vorgaben gebunden.
Der aktuelle Netzentwicklungsplan sieht für Langenfeld die Umstellung im Jahr 2028 vor.

Häufige Fragen zur Umstellung

 

Steigen meine Heizkosten durch H‑Gas?
Nicht direkt. H‑Gas kostet etwas mehr, aber Sie brauchen davon auch weniger, weil es mehr Energie liefert.

Beispiel:

  • 1 m³ L‑Gas = ca. 9,8 kWh Energie
  • 1 m³ H‑Gas = ca. 11,0 kWh Energie

 

Muss ich eine neue Heizung kaufen?

Nein. Fast alle zugelassenen Heizgeräte können angepasst werden.
Die Stadtwerke kümmern sich um die Umstellung. Sollte es doch ein Problem geben, finden wir gemeinsam eine Lösung.

Mehr Informationen zur Marktraumumstellung finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Gasnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die aktuelle Kooperationsvereinbarung zu veröffentlichen.
Diese Pflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 Nr. 11 in Verbindung mit § 8 Abs. 6 der GasNZV.

Die Stadtwerke Langenfeld erfüllen diese Vorgabe gerne.
Sie finden die aktuelle Kooperationsvereinbarung KoV IX unter folgendem Link:

Zur Veröffentlichung auf der Homepage des BDEW

Der Messstellenbetrieb ist gesetzlich geregelt im § 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber – bei uns sind das die Stadtwerke Langenfeld.

Was gehört zum Messstellenbetrieb?

  • Der Einbau, Betrieb und die Wartung Ihrer Messeinrichtungen (z. B. Gaszähler)
  • Die korrekte Messung der entnommenen oder eingespeisten Energie – nach den Regeln des Mess- und Eichrechts
  • Die Aufbereitung und sichere Übertragung der Messwerte an alle Beteiligten – fristgerecht und in korrekter Form
  • Der technische Betrieb der Messstelle, inklusive zuverlässiger Datenübertragung

Dritter Messstellenbetreiber möglich:
Wenn Sie einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit den Stadtwerken abschließen, können Sie auch einen anderen (externen) Messstellenbetreiber beauftragen. Dieser übernimmt dann die genannten Aufgaben für Sie.

Verträge und technische Anforderungen

Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen vom 23.08.2017 (Az. BK6-17-042 und BK7-17-026) einheitliche Musterverträge für Strom und Gas beschlossen.

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber (z. B. Stadtwerke Langenfeld) und dem jeweiligen Messstellenbetreiber.

Zum Download oder auf Anfrage verfügbar:

Stadtwerke Langenfeld
Elisabeth-Selbert Straße 2
40764 Langenfeld

Telefon: 02173 979 – 0
Fax: 02173 979 – 579

Netzabrechnung/INVOIC, Forderungsmanagement:
Oliver Feldhoff
+49 2173 979 – 516
lieferantenwechsel@stw-langenfeld.de

 Marktkommunikation, Wechselprozesse und Geschäftsdatenanfragen, Zählwerterfassung, Klärfälle/Fragen zum Lieferantenwechsel:
Martina Müller-Franz
+49 2173 979 – 515
lieferantenwechsel@stw-langenfeld.de

 Lieferantenrahmenverträge, Energiedatenmanagement (Lastgänge, Befundprüfungen):
Ajoy Ghosh
+49 2173 979 – 229
netznutzung@stw-langenfeld.de

Für Fragen im Zusammenhang mit Zertifikaten und der Verschlüsselung von Nachrichten wenden Sie sich bitte direkt an unseren Dienstleister:

Thüga SmartService GmbH | Hauptsitz
Zum Kugelfang 2
95119 Naila

Telefon: 09282 9999 – 0
E‑Mail: info@smartservice.de 

Hier finden Sie die wichtigsten Kontakt­daten der Stadtwerke Langenfeld für Netz­anschluss, Technik und Markt­kommunikation – übersichtlich als PDF.

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