Öko-Erdgas: CO2-neutral

Nach­hal­tig. Umfas­send. Versorgt. 

Öko-Erdgas: Ihr Gasanbieter für Langenfeld 

Unser Anlie­gen, aktiv zum Kli­ma­schutz bei­zu­tra­gen, gilt auch für die Erd­gaser­zeu­gung. Des­halb belie­fern wir unse­re Kun­din­nen und Kun­den seit Juli 2020 aus­schließ­lich mit Öko-Erd­gas. Dafür kom­pen­sie­ren wir die Emis­sio­nen, die bei der Ver­bren­nung von Erd­gas ent­ste­hen, durch die Unter­stüt­zung unter­schied­li­cher Klimaschutzprojekte.

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Soll­te der Tarif­rech­ner nicht wei­ter­lei­ten
wen­den Sie sich ger­ne tele­fo­nisch (02173 /​979 – 500) oder per E‑Mail (service@​stw-​langenfeld.​de) an uns.

Ihre Vorteile mit Öko-Erdgas aus Langenfeld

Klimafreundlich: 

CO2-neu­tral durch Kompensation 

Sauber: 

Gerin­ge Emissionen 

Zertifiziert: 

Top-Lokal­ver­sor­ger Gas seit 2011 

Lokal: 

Aus Lan­gen­feld für Langenfeld 

Persönlich: 

Unser Kun­den­Zen­trum KunZe 

Digital: 

Stets online informiert 

Unkompliziert: 

Wir über­neh­men Ihre Ummeldung 

Praktisch: 

Unser Energiekompass 

Kann ich mit Öko-Erdgas aus Langenfeld beliefert werden?

Gasanbieter wechseln leicht gemacht: 
So wechseln Sie zu den Stadtwerken Langenfeld 

Schritt 1

PLZ ein­ge­ben und Ver­füg­bar­keit prüfen

Schritt 2

Antrags­for­mu­lar aus­fül­len und uns zukom­men lassen

Schritt 3

Ihre Auf­trags­be­stä­ti­gung kur­ze Zeit spä­ter per Post erhalten

Schritt 4

Aktu­el­len Zäh­ler­stand zum Wech­sel­tag able­sen und uns über­mit­teln

Schritt 5

Das gute Gefühl genie­ßen, einen akti­ven Bei­trag zu Ener­gie­wen­de und Umwelt­schutz zu leisten

Wir unter­stüt­zen Sie bei allen Abwick­lungs­schrit­ten für Ihren Wech­sel zu den Stadt­wer­ken Lan­gen­feld: bei der Kün­di­gung des alten Ver­tra­ges*, der Ummel­dung und beim Ein­rich­ten Ihrer neu­en Abrechnungsmodalitäten.
*Soll­ten Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht bei Ihrem alten Anbie­ter gel­tend machen, ist eine per­sön­li­che Kün­di­gung Ihrer­seits erforderlich.

Öko-Erdgas aus Langenfeld

Top-Lokalversorger

Unser Öko-Erd­gas trägt das Güte­sie­gel Top-Lokal­ver­sor­ger Gas. Dies erhält nur, wer neben güns­ti­gen Gas­prei­sen auch eine beson­ders gute Kun­den­be­treu­ung bie­tet. Wir erhal­ten die­se Aus­zeich­nung bereits seit 2011 jedes Jahr.

Woher stammt unser Erdgas?

Die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld bezie­hen ihr Erd­gas aus dem Fern­lei­tungs­netz der Open Grid Euro­pe, Essen. Das in Lan­gen­feld ein­ge­speis­te Erd­gas stammt im Wesent­li­chen aus den Nie­der­lan­den und hat L‑Gas-Qua­li­tät. Das bedeu­tet, es han­delt sich um „low calo­ri­fic gas“, also Erd­gas mit im Ver­gleich zum so genann­ten H‑Gas nied­ri­ge­rem Energiegehalt.

Erdgas für die Region – Rundum-Service garantiert!

Die Stadt­wer­ke Lan­gen­feld las­sen Sie nicht allein! Wir sind für Sie da – tele­fo­nisch und vor Ort in unse­rem Kun­den­Zen­trum Kun­Ze sowie jeder­zeit über unser Online-Por­tal. Zögern Sie nicht, uns bei Fra­gen rund um die The­men Öko-Erd­gas oder CO2-Neu­tra­li­tät zu kon­tak­tie­ren. Bei uns fin­den Sie immer einen Ansprech­part­ner, der sich um Ihr Anlie­gen küm­mert – auch bei Fra­gen zu Ihrer Gas­rech­nung. Wäh­rend Sie im Abrech­nungs­dschun­gel ande­rer Ver­sor­gungs­dienst­leis­ter schon mal den Über­blick über Ihre Betriebs­kos­ten ver­lie­ren kön­nen, erfolgt bei uns die Abrech­nung Ihres Gas­ta­rifs trans­pa­rent und über­schau­bar, fair und kal­ku­lier­bar. Wir hel­fen Ihnen wei­ter, wenn Sie Fra­gen zu Ihrem Tarif haben oder Ände­run­gen vor­neh­men möch­ten. Unser digi­ta­ler Rech­nungs­er­klä­rer unter­stützt Sie, wenn Sie Posi­tio­nen auf Ihrer Rech­nung ver­ste­hen möch­ten. Ob per­sön­lich oder online – wir freu­en uns, von Ihnen zu hören!

Und so ein­fach funk­tio­niert die Abrech­nung bei uns:

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Zäh­ler­stand übermitteln

Über­mit­teln Sie uns Ihren Zählerstand: 

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Abschlags­zah­lun­gen

Fol­gen­de Zah­lungs­me­tho­den ste­hen Ihnen bei den Stadt­wer­ken Lan­gen­feld zur Verfügung:

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Abrech­nung
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Ener­gie­kom­pass

Angebote für Unternehmen und Gewerbekunden/­-kundinnen

Gern unter­brei­ten wir Ihnen ein indi­vi­du­el­les Ange­bot und berück­sich­ti­gen dabei Ihre Anforderungen. 

Bit­te fül­len Sie für ein unver­bind­li­ches Ange­bot das For­mu­lar aus. Unse­re Geschäfts­kun­den­be­ra­ter/-bera­te­rin­nen mel­den sich bei Ihnen.

So erreichen Sie uns

02173 /​979 – 500 

Solin­ger Stra­ße 41 in Langenfeld

Informationen, Angebote & Services | Öko-Erdgas

Ab Okto­ber 2022 wer­den neue Umla­gen zu zusätz­li­chen Kos­ten­be­las­tun­gen für unse­re Kun­den füh­ren. In den FAQ zur Gas­preis­ent­wick­lung fin­den Sie Ant­wor­ten auf mög­li­che Fragen.

Bei der „Brenn­wert­tech­nik” han­delt es sich um eine beson­ders ener­gie­spa­ren­de Hei­zungs­tech­nik. War­um? Anders als bei übli­chen Hei­zungs­an­la­gen wird die in den Abga­sen ent­hal­te­ne Kon­den­sa­ti­ons­wär­me nicht unge­nutzt durch den Kamin an die Umwelt abge­ge­ben. Im Gegen­teil: Sie wird vom Brenn­wert­kes­sel genutzt und ver­hin­dert so die sonst übli­che Ener­gie­ver­schwen­dung.
Ein wei­te­rer posi­ti­ver Effekt: Die effi­zi­en­te­re Aus­nut­zung der Ener­gie bedeu­tet gleich­zei­tig eine gerin­ge­re Belas­tung für die Umwelt.

Bei jedem Ver­bren­nungs­pro­zess ent­ste­hen unter ande­rem Koh­len­di­oxid und Was­ser­dampf. Letz­te­rer, der in den Hei­zungs­ab­ga­sen ent­hal­ten ist, erreicht im Nor­mal­fall eine Tem­pe­ra­tur von über 100 Grad Cel­si­us. Bei her­kömm­li­chen Anla­gen mit ent­spre­chend hohen Abgas­tem­pe­ra­tu­ren ent­weicht die­ser Was­ser­dampf ohne wei­te­ren Nut­zen gemein­sam mit den Abga­sen durch den Kamin. In einem moder­nen Brenn­wert­kes­sel läuft jedoch ein wei­te­rer Pro­zess ab: Die Abga­se des Hei­zungs­kes­sels wer­den so weit her­un­ter­ge­kühlt, dass der dar­in ent­hal­te­ne Was­ser­dampf kon­den­siert und die dabei frei­wer­den­de Ener­gie, die soge­nann­te Kon­den­sa­ti­ons­wär­me, nutzt.
Auf Grund die­ser Tech­no­lo­gie bie­ten Erd­gas-Brenn­wert­kes­sel zur­zeit die bes­ten Mög­lich­kei­ten zur Ener­gie­ein­spa­rung. Ein Ver­gleich: Selbst gegen­über Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­seln kann noch bis zu 15 % Ener­gie ein­ge­spart werden.

Wenn Sie sich für die­se Tech­no­lo­gie ent­schei­den, soll­ten Sie jedoch dar­an den­ken, dass in dem vor­han­de­nen Kamin ein feucht­un­emp­find­li­ches Rohr ein­ge­setzt wird, damit es nicht zu einer Durch­feuch­tung, bezie­hungs­wei­se Ver­sot­tung des Kamins kommt. Auf­grund der durch die Brenn­wert­nut­zung nied­ri­gen Abgas­tem­pe­ra­tu­ren, kön­nen hier­für preis­wer­te Kunst­stoff­roh­re ein­ge­setzt wer­den. Für die Ablei­tung des bei der Brenn­wert­nut­zung anfal­len­den Kon­den­sats im Kes­sel bezie­hungs­wei­se im Kamin wer­den säu­re­be­stän­di­ge Roh­re benö­ti­gen. Hier­für wer­den übli­cher­wei­se Kunst­stoff­roh­re ein­ge­setzt. In Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern ist eine direk­te Ein­lei­tung in die Kana­li­sa­ti­on zuläs­sig. Bei grö­ße­ren Anla­gen ist eine Neu­tra­li­sa­ti­on erforderlich.

Die Bun­des­re­gie­rung führt ab 2021 eine CO2-Beprei­sung für die Berei­che Wär­me und Ver­kehr ein. Über einen natio­na­len CO2-Emis­si­ons­han­del erhält der Aus­stoß von Treib­haus­ga­sen beim Hei­zen und Auto­fah­ren einen Preis. Durch die Ein­füh­rung des CO2-Prei­ses wird unter ande­rem Erd­gas für Sie teu­rer. Wir als Stadt­wer­ke Lan­gen­feld berech­nen Ihnen die CO2-Abga­be und geben sie unmit­tel­bar an den Staat wei­ter. Sie kön­nen die­se Kos­ten durch die Redu­zie­rung Ihres Ver­brauchs, z.B. durch rich­ti­ges Hei­zen und Lüf­ten oder durch eine neue Hei­zung, redu­zie­ren. Das BEHG ist die gesetz­li­che Grund­la­ge für die Ein­füh­rung eines natio­na­len Emis­si­ons­han­dels­sys­tems (nEHS) ab 2021. Das BEHG ermög­licht den Han­del mit Zer­ti­fi­ka­ten für Emis­sio­nen aus Brenn­stof­fen und sorgt für eine Beprei­sung die­ser Emis­sio­nen, soweit sie nicht vom EU-Emis­si­ons­han­del erfasst sind. Ein­be­zo­gen in den nEHS wer­den grund­sätz­lich alle auf den Markt gebrach­ten CO2-Emis­sio­nen ver­ur­sa­chen­den Brenn­stof­fe, ins­be­son­de­re Ben­zin, Die­sel, Heiz­öl, Flüs­sig­gas, Erd­gas und ab 2023 Kohle. 
Unter­neh­men oder Per­so­nen, die mit Ben­zin, Die­sel, Heiz­öl, Flüs­sig­gas oder Erd­gas hei­zen oder Auto fah­ren, müs­sen nicht selbst am nEHS teil­neh­men. Das müs­sen nur die soge­nann­ten Inver­kehr­brin­ger der Brenn­stof­fe, also etwa Gas­lie­fe­ran­ten oder Unter­neh­men der Mine­ral­öl­wirt­schaft, die nach dem Ener­gie­steu­er­ge­setz ver­pflich­tet sind, Ener­gie­steu­er zu zah­len. Dem­nach müs­sen wir als Stadt­wer­ke Lan­gen­feld ab 2021 für die an Sie ver­kauf­te Men­ge Erd­gas einen CO2-Preis bezah­len. Wir sind ver­pflich­tet, für den Treib­haus­gas-Aus­stoß, den unser Erd­gas­pro­dukt bei Ihnen ver­ur­sacht, Ver­schmut­zungs­rech­te in Form von Zer­ti­fi­ka­ten zu erwer­ben. Das geschieht über den neu­en natio­na­len Emis­si­ons­han­del. Die Kos­ten für die­se Zer­ti­fi­ka­te berück­sich­ti­gen wir künf­tig in der Preis­ge­stal­tung etwa bei unse­ren Erd­gas­pro­duk­ten. Die Inten­ti­on des Gesetz­ge­bers ist es, mit der Beprei­sung von Brenn­stoff­emis­sio­nen emis­si­ons­min­dern­de Ver­hal­tens­än­de­run­gen zu bewir­ken. Die höhe­ren Kos­ten sol­len für den gewünsch­ten finan­zi­el­len Anreiz zur Emis­si­ons­min­de­rung sor­gen, da sich Maß­nah­men wie z.B. die Inves­ti­ti­on in Wär­me­däm­mung oder eine effi­zi­en­te­re Hei­zung schnel­ler rech­nen. Für alle unse­re Öko-Erd­gas­ta­ri­fe fal­len seit 2021 Prei­se für die bei der Ver­bren­nung in Ihrer Hei­zung ent­ste­hen­den CO2-Emis­sio­nen an. Die­ser Betrag wird in den nächs­ten Jah­ren wei­ter stei­gen. Sie kön­nen die­sen Betrag, der auf­grund Ihres CO2-Aus­sto­ßes ent­steht, sen­ken. Denn die­ser ist abhän­gig von Ihrem Ver­brauch: Je weni­ger Erd­gas Sie ver­brau­chen, des­to weni­ger Kos­ten ent­ste­hen. Ganz ein­fach geht das zum Bei­spiel mit rich­ti­gem Lüf­ten und Hei­zen oder einer Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung. Der neue CO2-Preis soll kli­ma­schäd­li­ches Hei­zen und Auto­fah­ren in Zukunft teu­rer machen. So ent­steht ein Anreiz, auf kli­ma­scho­nen­de Tech­no­lo­gien wie Wär­me­pum­pen und Elek­tro­mo­bi­li­tät umzu­stei­gen, mehr Ener­gie zu spa­ren und erneu­er­ba­re Ener­gie zu nut­zen. Der zusätz­li­che Betrag, den wir über ange­pass­te Prei­se ein­neh­men, bleibt nicht bei uns, son­dern wir geben ihn unmit­tel­bar wei­ter: Die Bun­des­re­gie­rung will die Ein­nah­men aus der CO2-Beprei­sung in Kli­ma­schutz­maß­nah­men – etwa für einen kli­ma­freund­li­chen Ver­kehr und ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de – reinves­tie­ren oder an die Bür­ger in Form von Ent­las­tun­gen an ande­rer Stel­le wie bei­spiels­wei­se die durch das neue Kon­junk­tur­pa­ket beschlos­se­ne Decke­lung der EEG-Umla­ge für die Jah­re 2021 und 2022 sowie För­der­maß­nah­men zurückgeben. 

Die Unter­su­chung eines Gas­zäh­lers auf mög­li­che Män­gel ist nur bei einer staat­lich aner­kann­ten Prüf­stel­le möglich.

Wenn Sie eine sol­che Über­prü­fung vor­neh­men las­sen möch­ten, über­neh­men wir ger­ne den Wech­sel und das Ein­schi­cken­des Zäh­lers für Sie!

Sobald uns das For­mu­lar Antrag auf Über­prü­fung eines Gas­zäh­lers aus­ge­füllt und von Ihnen unter­schrie­ben vor­liegt, wer­den wir uns Zwecks einer Ter­min­ab­spra­che bei Ihnen mel­den. Bit­te ver­ges­sen Sie daher nicht die Tele­fon­num­mer anzu­ge­ben, unter der Sie tags­über erreich­bar sind.

Kos­ten der Über­prü­fung (Stand: 07.05.2020): 

Zäh­ler­grö­ße G4 und G6: 156,30 € Kos­ten Befund­prü­fung, 70,82 € Mon­ta­ge­stun­den, 227,12 € gesamt (net­to)

Zäh­ler­grö­ße G10: Kos­ten Befund­prü­fung nach Aufwand/​auf Anfra­ge, 70,82 € Montagestunden

Bewe­gen sich die Dif­fe­ren­zen im Rah­men der gesetz­li­chen Ver­kehrs­feh­ler­gren­zen, ist der Kunde/​die Kun­din zur Zah­lung der gesam­ten Prüf­kos­ten ver­pflich­tet. Eben­falls wird eine Mon­ta­ge­stun­de, die den Gas­zäh­ler­wech­sel sowie die An- und Abfahrt des Mon­teurs beinhal­tet, berech­net. Für Fra­gen steht Ihnen Son­ja Thei­sen unter 02173 979–147 ger­ne zur Verfügung.

Sen­den Sie uns Ihre Anmel­dung für unser Öko-Erd­gas ganz ein­fach und bequem mit die­sem Online-For­mu­lar zu.

Soll­ten Sie eine Rech­nung der­zeit nicht beglei­chen kön­nen, haben Sie gem. der EnWG-Novel­le 2021 und Strom/­GasGVV-Novel­le 2021 die Mög­lich­keit eine Abwen­dungs­er­klä­rung abzu­ge­ben und somit eine ange­kün­dig­te Zäh­ler­sper­rung abzuwenden.

Die Abwen­dungs­ver­ein­ba­rung muss voll­stän­dig aus­ge­füllt vor einer Sper­rung bei uns ein­ge­hen. Die Teil­zah­lun­gen sind wöchent­lich oder monat­lich mög­lich. Die Raten und die Vor­aus­zah­lun­gen sind so zu zah­len, dass sie am Fäl­lig­keits­tag bei uns ein­ge­gan­gen sind. Eine Abwen­dungs­ver­ein­ba­rung kann nicht mehr­fach in Anspruch genom­men werden.

Hier stel­len wir Ihnen ein Mus­ter einer Abwen­dungs­ver­ein­ba­rung zur Verfügung.

FAQs: Alles rund um unser Öko-Erdgas

Ger­ne sind bei Fra­gen zu Ihrer Gas­rech­nung für Sie da. Viel­leicht hilft Ihnen aber auch unser Rech­nungs­er­klä­rer wei­ter: Hier fin­den Sie leicht ver­ständ­li­che Erklä­run­gen und Erläu­te­run­gen zu den Posi­tio­nen auf Ihrer Rechnung. 

Zum Rech­nungs­er­klä­rer

Unse­ren Bereit­schafts­dienst errei­chen Sie 24 Stun­den täg­lich unter der Ruf­num­mer 02173 979–0.

Soll­ten Sie den typi­schen Erd­gas­ge­ruch bei sich in der Woh­nung wahr­neh­men, besteht zunächst kein Grund zur Panik, denn: Erd­gas ist voll­kom­men ungif­tig! Erst wenn es eine bestimm­te Kon­zen­tra­ti­on in der Luft erreicht, ist es zünd­fä­hig. Dar­um zunächst: Kei­ne Panik. Kei­ne Flam­men, Fun­ken, Schal­ter oder das Tele­fon betä­ti­gen, Fens­ter öff­nen, Gas­hahn zudre­hen, Mit­be­woh­ner war­nen und das Haus verlassen.

Rei­nes Erd­gas ist voll­kom­men geruch­los. Aus Sicher­heits­grün­den wird es daher mit einem Geruchs­stoff ver­se­hen – Fach­leu­te spre­chen von einer Odo­rie­rung. Strömt Gas aus Ihrer Lei­tung, wer­den Sie die­sen sehr mar­kan­ten Geruch, der an den Gestank einer fau­len Zwie­bel erin­nert, schnell bemer­ken. In unse­rem Kun­den­Zen­trum lie­gen „Geruchs­kar­ten” für Sie bereit, die Ihnen hel­fen, sich mit dem Erd­gas­ge­ruch ver­traut zu machen. So sind Sie in der Lage, ihn von ande­ren Gerü­chen zu unterscheiden.

Phy­si­ka­lisch ist CO2-kom­pen­sier­tes Öko-Erd­gas iden­tisch mit her­kömm­li­chem Erd­gas. Die CO2-Kom­pen­sa­ti­on ist ein eigen­stän­di­ger und vom Pro­dukt ent­kop­pel­ter Pro­zess, bei dem genau die Emis­si­ons­men­ge aus­ge­gli­chen wird, die durch die Ver­bren­nung von Erd­gas in Ihrem Haus­halt oder Ihrem Klein­un­ter­neh­men entsteht.

Die Bekämp­fung des Kli­ma­wan­dels und die Ener­gie­wen­de sind zen­tra­le Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit. Mit der Ent­schei­dung für CO2-kom­pen­sier­tes Öko-Erd­gas leis­ten Sie einen wert­vol­len Bei­trag und hel­fen, die Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels abzu­mil­dern. Gemein­sam kön­nen wir dar­an arbei­ten, die Erd­er­wär­mung zu begrenzen.

Das natio­na­le Emis­si­ons­han­dels­sys­tem (nEHS) star­tet 2021 mit einem Fest­preis­sys­tem, das heißt, der Preis pro Ton­ne CO2 ist fix und vor­ab fest­ge­legt. Als Erd­gas­lie­fe­rant benö­ti­gen wir für jede Ton­ne CO2, das durch uns ver­kauf­tes Erd­gas ver­ur­sacht wird, ein Zer­ti­fi­kat als Ver­schmut­zungs­recht. Dabei steigt der Preis pro Ton­ne CO2 Jahr für Jahr. Als Ener­gie­lie­fe­rant kau­fen wir die Zer­ti­fi­ka­te zu fol­gen­den Prei­sen ein:

JahrPreis pro Ton­ne CO2Zusatz­kos­ten für Erd­gas pro kWh netto
202230 EUR0,546 Ct
202335 EUR0,637 Ct
202445 EUR0,819 Ct
202350 EUR1,001 Ct

Der CO2-Kom­pen­sa­ti­on liegt das Prin­zip einer welt­wei­ten Kli­ma­ba­lan­ce zu Grun­de. Dem­nach ist es für das Kli­ma uner­heb­lich, wo auf der Welt Emis­sio­nen ent­ste­hen oder ein­ge­spart wer­den. Für unser Öko-Erd­gas unter­stüt­zen wir in Zusam­men­ar­beit mit First Cli­ma­te zer­ti­fi­zier­te Kli­ma­schutz­pro­jek­te in Schwel­len- und Ent­wick­lungs­län­dern. Denn dort kann pro inves­tier­tem Euro deut­lich mehr für den Kli­ma­schutz erreicht wer­den. Alle Pro­jek­te bie­ten zudem viel­fäl­ti­gen sozia­len und öko­lo­gi­schen Zusatz­nut­zen für die Men­schen in der jewei­li­gen Projektregion.

Mit rund 20 Jah­ren Erfah­rung und über 500 Kun­den in den unter­schied­lichs­ten Bran­chen gehört First Cli­ma­te zu den füh­ren­den Anbie­tern von Lösun­gen für Kli­ma­schutz und nach­hal­ti­ge Ener­gie­ver­sor­gung und unter­stützt Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen welt­weit dabei, ihre Kli­ma­schutz- und Nach­hal­tig­keits­zie­le zu errei­chen. Das Ange­bot von First Cli­ma­te umfasst Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen rund um Kli­ma­neu­tra­li­tät, Grü­ne Ener­gie, Was­ser­ma­nage­ment und Green Invest­ments. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Unter­neh­men fin­den Sie unter www​.first​cli​ma​te​.com.

Da sich das von uns gelie­fer­te Erd­gas bei der Umstel­lung auf Öko-Erd­gas nicht ver­än­dert, bleibt für Sie als Kun­din oder Kun­de alles wie gewohnt. Beim Hei­zen und Kochen mit Öko-Erd­gas gibt es kei­ne Beson­der­hei­ten zu beach­ten. Tech­ni­sche Umrüs­tun­gen an Gas­ther­me oder Hei­zungs­an­la­ge sind nicht erforderlich.

Umwelt­schutz heißt für uns, einen Weg in die Zukunft zu berei­ten, denn den nach­fol­gen­den Gene­ra­tio­nen sol­len die best­mög­li­chen Start­vor­aus­set­zun­gen gebo­ten wer­den. Dar­an arbei­ten wir hart – mit Aktio­nen, Infor­ma­tio­nen und inno­va­ti­ven Pro­duk­ten wie unse­rem Öko-Strom oder Öko-Erd­gas. Aus die­sem Grund bie­ten wir Ihnen aus­schließ­lich Öko­ta­ri­fe an. Für uns ist dies ein ers­ter Schritt in Rich­tung Ener­gie­wen­de, die wir aktiv gestal­ten möch­ten. Las­sen Sie uns auch künf­tig neue Wege gemein­sam gehen, um das Leben der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Lan­gen­feld ste­tig lebens­wer­ter zu machen und schritt­wei­se zu verbessern.

Nichts leich­ter als das: Prü­fen Sie zunächst, ob Ihr Wohn­ort in unse­rem Lie­fer­ge­biet liegt. Wenn ja: Fül­len Sie ein­fach das Antrags­for­mu­lar aus und las­sen Sie es uns online, per Post oder per­sön­lich zukom­men. Den Rest über­neh­men wir für Sie! 

Der Gas­trans­port und die Ver­tei­lung im Rohr­lei­tungs­netz erfol­gen in ver­schie­de­nen Druck­stu­fen – ähn­lich wie bei der Strom­ver­sor­gung in den unter­schied­li­chen Span­nungs­ebe­nen des Kabel­net­zes. Im Fern­ver­tei­lungs­netz wird das Gas unter hohem Druck über wei­te Stre­cken trans­por­tiert. Zwei sol­cher Pipe­line-Sys­te­me lau­fen quer durch Lan­gen­feld. Dadurch ist die Gas­zu­fuhr für das Stadt­ge­biet auch bei einem Aus­fall eines Trans­port­lei­tungs­sys­tems stets gesi­chert. An Über­nah­me­sta­tio­nen wird das Gas aus dem Fern­lei­tungs­netz ent­nom­men, gezählt und auf ein nied­ri­ge­res Druck­ni­veau her­un­ter­ge­re­gelt. Über das stadt­wer­ke­ei­ge­ne Gas­netz wird das Gas dann in die ein­zel­nen Orts­tei­le trans­por­tiert. Hier wird es noch­mals über Bezirks­reg­ler­an­la­gen auf das für die Gas­ver­brauchs­ge­rä­te erfor­der­li­che Druck­ni­veau heruntergeregelt.

Zu Über­wa­chungs­zwe­cken wer­den die Über­nah­me­sta­tio­nen regel­mä­ßig vor Ort begut­ach­tet und gewar­tet. Zusätz­lich ist ein Fern­über­wa­chungs­sys­tem instal­liert, um bei tech­ni­schen Stö­run­gen sofort ein­grei­fen zu kön­nen. Die Unter­su­chung des Gas­lei­tungs­net­zes – das ins­ge­samt über 200 Kilo­me­ter lang ist und über 11.000 Haus­an­schlüs­se umfasst – erfolgt durch regel­mä­ßi­ges Abge­hen der Gas­lei­tun­gen. Dabei wird mit Hil­fe von hoch­sen­si­ti­ven Gas­spür­ge­rä­ten nach Lecka­gen gesucht. Damit Gas­aus­trit­te auch im häus­li­chen Bereich sofort erkannt wer­den kön­nen, wird das eigent­lich geruch­lo­se Erd­gas in den Über­nah­me­sta­tio­nen mit einem pene­trant rie­chen­den Stoff ver­mischt. Die Dosie­rung die­ses Odor­stof­fes wird zwei­mal pro Jahr um ein Mehr­fa­ches erhöht, damit auch kleins­te Lecka­gen früh­zei­tig erkannt und beho­ben wer­den kön­nen. Die Pfle­ge und Erneue­rung der bestehen­den Anla­gen und des Rohr­lei­tungs­net­zes sind dar­über hin­aus wich­ti­ge Bestand­tei­le des Sicherheitskonzeptes.

Ihr Gas­zäh­ler hat ein Rol­len­zähl­werk mit einer Zah­len­kom­bi­na­ti­on, die den jeweils aktu­el­len Zäh­ler­stand in Kubik­me­tern (m³) anzeigt. Bit­te lesen Sie die Zah­len nur bis zur Kom­ma­stel­le ab.

Sie kön­nen uns Ihren Zäh­ler­stand ganz ein­fach online übermitteln.

Natür­lich kön­nen Sie uns auch ein­fach anru­fen, uns eine E‑Mail schi­cken oder uns Ihren Zäh­ler­stand per­sön­lich in unse­rem Kun­den­Zen­trum Kun­Ze mitteilen.

Ihren Abschlag kön­nen Sie ganz ein­fach in unse­rem Kun­den­por­tal anpas­sen. Hier kann der Abschlag bis um 20 % gesenkt und bis um 100 % erhöht wer­den. Soll­te Ihnen das nicht aus­rei­chen, schrei­ben Sie uns ger­ne eine E‑Mail mit Ihrer Ände­rungs­bit­te an service@​stw-​langenfeld.​de. Wir mel­den uns schnellst­mög­lich bei Ihnen zurück.

Seit über einem Jahr (Okto­ber 2022) gilt der ermä­ßig­te Mehr­wert­steu­er­satz von 7 % für Erd­gas zum Hei­zen, Kochen und Pro­zess­ener­gie. Die­se zeit­lich befris­te­te Steu­er­ermä­ßi­gung gilt bis zum 31. März 2024. Der ermä­ßig­te Umsatz­steu­er­satz für Gas wird zum 01. April 2024 wie­der auf den Regel­steu­er­satz von 19 % angehoben.

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