Zählerstandübermittlung an unser KunZe

Sie kön­nen uns die Zäh­ler­stän­de Ihrer Ver­brauchs­zäh­ler ganz ein­fach online übermitteln.

Haben Sie eine Able­se­kar­te per Post von uns erhalten?

Sie möch­ten uns Ihren Zäh­ler­stand mit­tei­len, haben aber kei­ne Able­se­kar­ten vor­lie­gen?
Dann fül­len Sie ein­fach das Online-For­mu­lar unten aus.

Für eine genaue Berech­nung Ihres Ver­brauchs benö­ti­gen wir am Ende eines Abrech­nungs­zeit­raums oder im Rah­men von Preis­an­pas­sun­gen Ihren aktu­el­len Zäh­ler­stand. In bei­den Fäl­len wer­den Sie von uns schrift­lich benachrichtigt.

Wel­chen Zäh­ler­stand möch­ten Sie uns übermitteln? 

FAQs: Alles rund um Ihre Jahresverbrauchsabrechnung

Bei der Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung wer­den die ermit­tel­ten Zäh­ler­stän­de am Ende des Jah­res den tat­säch­lich geleis­te­ten Abschlä­gen gegen­über­ge­stellt. Aus die­ser Ver­rech­nung ergibt sich ent­we­der ein Gut­ha­ben oder eine Nach­zah­lung. Haben Sie uns ein SEPA-Man­dat aus­ge­stellt, über­wei­sen wir Ihnen Ihr Gut­ha­ben und zie­hen im umge­kehr­ten Fall den Betrag von Ihrem Kon­to ein.

In der Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung fin­den Sie u.a. fol­gen­de Bestandteile:

  • Ihre tat­säch­lich ver­brauch­te Ener­gie­men­ge an Strom /​Erd­gas /​Was­ser + Kanalbenutzungsgebühren
  • Daten der Zählerablesung
  • Abrech­nungs­zeit­raum (letz­te Able­sung bis aktu­el­le Able­sung ent­spricht nicht immer einem Kalenderjahr)
  • Ver­rech­nung der von Ihnen zuvor geleis­te­ten, monat­li­chen Abschläge
  • Die Mit­tei­lung über den zukünf­ti­gen monat­li­chen Abschlag

Die Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung wird in der ers­ten Janu­ar­hälf­te für Was­ser und Ende Janu­ar für Strom und Gas erstellt und ver­sandt. Es ist daher durch­aus mög­lich, dass Kun­den ihre Abrech­nun­gen zu ver­schie­de­nen Zeit­punk­ten erhal­ten. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung fin­den Sie auch auf unse­rer Home­page unter dem Punkt Rech­nungs­er­klä­rer.

Wenn wir von Ihnen im Dezem­ber kei­nen Zäh­ler­stand bekom­men, schät­zen wir Ihren Ver­brauch auf­grund des Ver­brauchs der letz­ten Jah­re. Sie brau­chen nichts zu tun. Soll­te die­se Schät­zung nicht dem tat­säch­li­chen Ver­brauch ent­spre­chen, dann kön­nen Sie uns den kor­rek­ten Zäh­ler­stand mit­tei­len. Bei sehr hohen Abwei­chun­gen berich­ti­gen wir die Abrech­nung ent­spre­chend und las­sen Ihnen die­se pos­ta­lisch zukommen.

In der Regel sind die monat­li­chen Teil­be­trä­ge von Febru­ar bis Dezem­ber ange­setzt, es wer­den also 11 Zah­lun­gen pro Abrech­nungs­jahr erwar­tet. Im Janu­ar wird hin­ge­gen die Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung erstellt. Damit es kei­ne Über­schnei­dung mit mög­li­chen Zah­lun­gen gibt, wird im Janu­ar kein Teil­be­trag ver­langt und in Rech­nung gestellt, die Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung beinhal­tet also den zwölf­ten Abschlag.

Erd­gas wird volu­me­trisch, das heißt in Kubik­me­tern (m³) gemes­sen. Das Betriebs­vo­lu­men ist abhän­gig vom Druck und Tem­pe­ra­tur. Die in m³ gemes­se­ne Men­ge Erd­gas wird in Kilo­watt­stun­den (kWh) umge­rech­net, damit es ohne Ein­fluss von Druck und Tem­pe­ra­tur abge­rech­net wer­den kann. Dazu wird nach eich­recht­lich aner­kann­ten Regeln der Ver­brauch in m³ mit der Zustands­zahl (z‑Zahl) und dem Brenn­wert multipliziert.

Die z‑Zahl ist ein Kor­rek­tur­fak­tor, mit dem der Ein­fluss von Druck und Tem­pe­ra­tur auf­ge­ho­ben wird. Der Brenn­wert zeigt an, wie viel Ener­gie im Erd­gas ent­hal­ten ist. Die z‑Zahl und der Brenn­wert wer­den von dem Netz­be­trei­ber ermit­telt. und uns für die Abrech­nung zur Ver­fü­gung gestellt.

Das kann pas­sie­ren, wenn sich die Über­mitt­lung der Zäh­ler­stän­de und das Ver­sen­den der Zäh­ler­kar­ten zeit­lich über­schnei­den. Wenn Sie ganz sicher sein wol­len, fül­len Sie die Kar­te ger­ne noch zusätz­lich aus, Ihnen ent­ste­hen hier kei­ner­lei Nachteile.

Wir benö­ti­gen

  • Name
  • Anschrift
  • Rah­men­ver­trags­num­mer
  • Debi­to­ren­num­mer
  • Zäh­ler­num­mer
  • Zäh­ler­stand
  • die Infor­ma­ti­on, wann Sie den Zäh­ler genau abge­le­sen haben.

Zur Ver­mei­dung von Miss­ver­ständ­nis­sen, Zah­len­dre­hern und Über­mitt­lungs­feh­lern emp­feh­len wir Ihnen, die Zäh­ler­kar­te aus­zu­fül­len und uns zukom­men zu lassen.

Der Abschlags­be­trag wird jedes Jahr an Hand Ihres Ver­brau­ches vom Vor­jahr und den aktu­el­len Ener­gie­prei­sen für Strom, Gas und Was­ser neu berech­net. Wenn Sie im Jahr zuvor weni­ger Ener­gie ver­braucht haben, dann sen­ken wir für das Fol­ge­jahr natür­lich auch Ihren monat­li­chen Abschlag.

Der Berech­nung der Abschlä­ge ist grund­sätz­lich eine For­mel zugrun­de gelegt, die per­ma­nent über­prüft wird. Star­tet ein Kun­de bei­spiels­wei­se in der küh­len Jah­res­zeit, fällt eine Abschät­zung der Ver­bräu­che schwe­rer, als wenn wir einen gan­zen Jah­res­lauf zugrun­de legen können.

Es kön­nen also auf den ers­ten Blick unlo­gi­sche Abwei­chun­gen ent­ste­hen. Soll­te dies bei Ihnen der Fall sein, neh­men Sie ger­ne Kon­takt über das Ser­vice­post­fach: service@​stw-​langenfeld.​de mit uns auf und wir fin­den eine indi­vi­du­el­le Lösung für Sie.

Eine Ver­än­de­rung des Ener­gie­be­darfs kann unter­schied­li­che Grün­de haben. Zum einen kann dies an äuße­ren Ein­flüs­sen auf­grund eines lan­gen und sehr kal­ten Win­ters lie­gen. Auch älte­re Elek­tro­ge­rä­te, die viel Strom ver­brau­chen kön­nen eine Erklä­rung sein. Viel­leicht hat sich aber auch etwas an ihrem Nut­zungs­ver­hal­ten geändert?

Mög­li­cher­wei­se ist die Anmel­dung im zustän­di­gen Steu­er­amt der Kom­mu­ne Lan­gen­feld oder Mon­heim nicht erfolgt? Die Kol­le­gIn­nen infor­mie­ren uns zeit­nah über einen instal­lier­ten Zäh­ler; wir berück­sich­ti­gen die­sen dann im Bescheid bei den Kanalbenutzungsgebühren.

Der Abschlag für Was­ser setzt sich aus zwei Kom­po­nen­ten zusam­men: Abschlag für Frisch­was­ser + Abschlag für Kanal­be­nut­zung Bei­de Abschlä­ge sind in einer Sum­me an das Ver­bands­was­ser­werk zu entrichten.

Wenn Ihre Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung ein Gut­ha­ben aus­weist und Sie nicht am SEPA-Last­schrift­ver­fah­ren teil­neh­men, benö­ti­gen wir zur Aus­zah­lung des Gut­ha­bens Ihre Bank­ver­bin­dung. Tei­len Sie uns Ihre Bank­da­ten bit­te schrift­lich mit.

Wenn wir Ihre Mit­tei­lung bis zum 1. Febru­ar erhal­ten, über­wei­sen wir Ihnen das Gut­ha­ben zum Fäl­lig­keits­tag der Rech­nung am 8. Febru­ar. Bei spä­te­rer Infor­ma­ti­on der Bank­da­ten erfolgt die Über­wei­sung nach­fol­gend zeitnah.

Wenn Sie Ihre Bank­ver­bin­dung für das SEPA-Last­schrift­ver­fah­ren ändern wol­len, tei­len Sie uns Ihre neu­en Bank­da­ten eben­falls bit­te schrift­lich per Brief oder Fax mit.

Das wird zukünf­tig nicht mehr gesche­hen. Alle Was­ser­kun­den in Mon­heim erhal­ten eine Able­se­kar­te von uns, mit deren Hil­fe sie uns den Zäh­ler­stand für die Jah­res­ver­brauchs­rech­nung mit­tei­len können.

Es ist mög­lich, dass Sie die letz­ten Jah­re kei­ne Zäh­ler­stän­de mit­ge­teilt haben und wir folg­lich eine Hoch­rech­nung anhand von uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den Daten vor­ge­nom­men haben. Durch die aktu­el­le Able­sung wird dann der tat­säch­li­che Ver­brauch ermit­telt. Natür­lich ist auch ein Mehr­ver­brauch (zusätz­li­che Per­so­nen im Haus­halt, ver­mehr­te Home­of­fice-Zei­ten) oder ein für den Ver­brauch zu gerin­ger Abschlag ein Grund für eine höhe­re Nachzahlung.

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