Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Stromlieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglichen – vorausgesetzt die vertragliche Kündigungsfrist wurde eingehalten.
Damit gehen für Sie wichtige Änderungen bei der An- und Abmeldung von Strom einher, über die wir Sie hier informieren möchten:
Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr möglich:
Ab dem genannten Datum dürfen Stroman- und -abmeldungen nicht mehr rückwirkend erfolgen.Risiko bei verspäteter Meldung:
Wenn uns ein Auszug zu spät mitgeteilt wird, kann es passieren, dass Sie weiterhin für die Stromkosten am alten Wohnort verantwortlich sind – selbst wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.Was Sie tun sollten:
Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, uns mindestens zwei Wochen vor Ihrem geplanten Ein- oder Auszug zu informieren. Nutzen Sie hierfür die Strom-Bestellstrecke auf unserer Homepage, unser Kundenportal oder schreiben Sie uns eine E-Mail.Nach dem Ein- oder Auszug:
Nach der Wohnungsübergabe benötigen wir den aktuellen Zählerstand, den Sie uns einfach übermitteln können.- Wichtig: Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID):
Wenn Sie schon eine MaLo-ID haben, geben Sie diese bitte bei der An- oder Abmeldung an. Diese Nummer besteht aus 11 Ziffern und ist notwendig, um den Stromanschluss eindeutig zuordnen zu können.
Wo Sie die MaLo-ID finden:
• Bei einem Anbieterwechsel: auf Ihrer letzten Stromrechnung
• Bei einem Umzug: beim Vermieter oder vom VormieterBei Fragen oder Unsicherheiten stehen die Kundenberaterinnen und Kundenberater der Stadtwerke Langenfeld gerne zur Verfügung.