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Wichtige Änderungen beim Strom: Lieferantenwechsel in 24 Stunden

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Stromlieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglichen – vorausgesetzt die vertragliche Kündigungsfrist wurde eingehalten.

Damit gehen für Sie wichtige Änderungen bei der An- und Abmeldung von Strom einher, über die wir Sie hier informieren möchten:

  • Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr möglich:
    Ab dem genannten Datum dürfen Stroman- und -abmeldungen nicht mehr rückwirkend erfolgen.

  • Risiko bei verspäteter Meldung:
    Wenn uns ein Auszug zu spät mitgeteilt wird, kann es passieren, dass Sie weiterhin für die Stromkosten am alten Wohnort verantwortlich sind – selbst wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.

  • Was Sie tun sollten:
    Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, uns mindestens zwei Wochen vor Ihrem geplanten Ein- oder Auszug zu informieren. Nutzen Sie hierfür die Strom-Bestellstrecke auf unserer Homepage, unser Kundenportal oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

  • Nach dem Ein- oder Auszug:
    Nach der Wohnungsübergabe benötigen wir den aktuellen Zählerstand, den Sie uns einfach übermitteln können.

  • Wichtig: Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID):
    Wenn Sie schon eine MaLo-ID haben, geben Sie diese bitte bei der An- oder Abmeldung an. Diese Nummer besteht aus 11 Ziffern und ist notwendig, um den Stromanschluss eindeutig zuordnen zu können.
    Wo Sie die MaLo-ID finden:
    • Bei einem Anbieterwechsel: auf Ihrer letzten Stromrechnung
    • Bei einem Umzug: beim Vermieter oder vom Vormieter

    Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen die Kundenberaterinnen und Kundenberater der Stadtwerke Langenfeld gerne zur Verfügung.

 

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und haben alle wichtigen Infos zum Lieferantenwechsel bei der Stromversorgung noch einmal in einem kurzen Video zusammengefasst:
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Eine Hilfestellung zu unserem Login-System finden Sie hier.

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