Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Stromlieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Damit gehen für Sie wichtige Änderungen bei der An- und Abmeldung von Strom einher, über die wir Sie hier informieren möchten:
Keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr möglich: Ab dem genannten Datum dürfen Stroman- und -abmeldungen nicht mehr rückwirkend erfolgen.
Risiko bei verspäteter Meldung: Wenn uns ein Auszug zu spät mitgeteilt wird, kann es passieren, dass Sie weiterhin für die Stromkosten am alten Wohnort verantwortlich sind – selbst wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.
Was Sie tun sollten: Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, uns mindestens zwei Wochen vor Ihrem geplanten Ein- oder Auszug zu informieren. Nutzen Sie hierfür die entsprechenden Formulare auf unserer Homepage, unser Kundenportal oder Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Nach dem Ein- oder Auszug: Nach der Wohnungsübergabe benötigen wir nur noch den aktuellen Zählerstand, den Sie uns einfach übermitteln können.